Berlin, den 04.12.2018. Mit dem heutigen Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2018/1713 vom 6. November dieses Jahres ist der Weg frei, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books in Deutschland einzuführen. Bislang war dies aufgrund europäischer Vorschriften nicht möglich.
Der Deutsche Kulturrat setzt sich bereits seit Langem für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books ein, da nicht erklärbar ist, dass ein gedrucktes Buch mit dem ermäßigten (7 Prozent) und das identische Werk als E-Book mit dem vollen Mehrwertsteuersatz (19 Prozent) belegt wird. Insbesondere von deutscher Seite wurde zusammen mit Frankreich auf EU-Ebene intensiv für entsprechende Regelungen geworben, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books zu ermöglichen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist gut, dass nun endlich von europäischer Seite der Weg für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books freigemacht wurde. Nun kommt es auf die Bundesregierung an, schnell die neuen europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.“