documenta: Der Bund muss seine Verantwortung annehmen

Deutscher Kulturrat begrüßt Anhörung zur documenta im Bundestag

Berlin, den 07.02.2023. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den gestern vorgelegten Abschlussbericht des Gremiums zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta fifteen. Viele von dem Gremium monierten Mängel bei der dokumenta fifteen werden vom Deutschen Kulturrat ähnlich eingeschätzt. Auch bei den Lösungsvorschlägen sehen wir an vielen Stellen eine Übereinstimmung mit dem Gremium.

 

Außerdem begrüßt der Deutsche Kulturrat ausdrücklich, dass sich der Kulturausschuss des Deutschen Bundestag morgen in einer öffentlichen Anhörung mit der „Documenta – Konsequenzen und Ausblick“ beschäftigt.

 

Der Deutsche Kulturrat hat sich bereits am 07.12.2022 zur Zukunft der documenta positioniert und macht Vorschläge zur künftigen Struktur:

  1. Angesichts der nationalen und internationalen Relevanz der documenta fordert der Deutsche Kulturrat, dass die documenta künftig im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus von der Stadt Kassel, dem Land Hessen und dem Bund finanziert wird. Alle drei Partner müssen mit Stimmrecht im Aufsichtsrat vertreten sein.
  2. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass die Freiheit der Kunst nicht zur Disposition gestellt werden darf. Die Kunstfreiheit muss für die künstlerische Leitung uneingeschränkt gelten.
  3. Der Deutsche Kulturrat stellt fest, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie z. B. Antisemitismus, Antiziganismus oder Rassismus auf der documenta keinen Platz haben dürfen.
  4. Der Verantwortung kuratorischer Arbeit muss sich auch die Findungskommission bewusst sein. Die neu zu bildende Findungskommission steht vor der Aufgabe, eine künstlerische Leitung für die documenta 16 vorzuschlagen. Der Deutsche Kulturrat fordert die neu zu bildende Findungskommission auf, sich weiterhin risikofreudig auf die Suche nach einer künstlerischen Leitung für die documenta 16 zu machen. Bereits die Findungskommission steht vor der Aufgabe, der künftigen künstlerischen Leitung zu vermitteln, dass jegliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie Antisemitismus, Antiziganismus oder weitere Formen des Rassismus, auf der documenta keinen Platz hat.
  5. An die künftige Geschäftsführung der documenta sind höchste Ansprüche zu richten. Sie hat eine Mittlerrolle in vielfacher Hinsicht und steht – da selbst nicht künstlerisch tätig – in einer unmittelbaren kulturpolitischen Verantwortung. Der Deutsche Kulturrat empfiehlt, die Aufgaben der Geschäftsführung entsprechend der Bedeutung zu beschreiben und die Stelle mit einer Persönlichkeit oder einem Team zu besetzen, das den administrativen, inhaltlichen und kommunikativen Aufgaben gerecht wird.
  6. Der Deutsche Kulturrat empfiehlt, einen Beirat zur documenta einzurichten. Der Beirat soll vom Aufsichtsrat berufen und mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten besetzt sein. Seine Zusammensetzung soll gewährleisten, dass sowohl künstlerische als auch gesellschafts- und kulturpolitische Positionen vertreten sind. Er hat eine beratende Funktion.
  7. Der Deutsche Kulturrat wirft darüber hinaus die Frage auf, ob die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH für die documenta adäquat ist. Er regt an, die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts zur Durchführung der documenta zu prüfen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die documenta zählt zu den weltweit bedeutendsten Ausstellungen zeitgenössischer bildender Kunst. Dieser nationalen und internationalen Bedeutung muss mit einer entsprechenden Struktur Rechnung getragen werden. Der Bund muss seine Verantwortung für die documenta annehmen und muss in Verantwortung eintreten. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie z. B. Antisemitismus, Antiziganismus oder Rassismus dürfen auf den kommenden documenten, noch irgendwo anders im Kunst und Kulturleben, einen Platz haben.“

 

 

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