Berlin, den 10.11.2025. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, bei den anstehenden Beratungen den Gesetzesentwurf zum Aktivrentengesetz zu verändern.
Am kommenden Donnerstag, den 13.11.2025, wird das Aktivrentengesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Laut Gesetzesentwurf sollen ab dem 01.01.2026 Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin abhängig beschäftigt erwerbstätig sind, einen Steuerfreibetrag bis zu 24.000 Euro/Jahr erhalten. Die Bundesregierung will damit die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver machen, das Erwerbspersonenpotenzial älterer Menschen besser nutzen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Auf das Arbeitsentgelt sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Selbstständige, auch solche, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, werden explizit ausgenommen. Der Deutsche Kulturrat fordert, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und folgende Selbstständigengruppen bei der Aktivrente zu berücksichtigen:
- selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sind,
- selbstständige Lehrkräfte, die nach § 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
- Erwerbstätige aus dem Kultur- und Medienbereich wie z. B. Synchronschauspielerinnen und -schauspieler, die sozialrechtlich abhängig beschäftigt sind und damit Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) leisten, einkommenssteuerrechtlich aber als Selbstständige gelten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es kann nicht sein, dass selbstständige Künstlerinnen und Künstler und andere Kulturschaffende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, von der Aktivrente ausgeschlossen werden sollen. Das ist eine gravierende Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen gesetzlich Rentenversicherten. Bei den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag und in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags besteht noch die Gelegenheit, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Wir bitten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags jetzt zu handeln.“