KW 6: Stadtkulturpolitik, Corona vs. Kultur: Gespräch mit Vizekanzler Olaf Scholz, Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbetrieb, …

Corona-Hilfen: Die Überbrückungshilfe III, Neu: Politik & Kultur 2/2021, Text der Woche, Neuerscheinung, Letzte Meldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Jahr 1971 stand die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags unter dem Motto „Rettet unsere Städte jetzt!“. Themen waren Bodenspekulation, Verkehrssituation in der Stadt, unzureichende Finanzausstattung der Kommunen und anderes mehr. Durch die Debatten zog sich die Frage, wie die Stadt menschlicher werden kann oder anders gesagt: Wie kann die Stadt den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden, und wie können sich die Bürgerinnen und Bürger in die Stadt einbringen. Ein Ausgangspunkt war die »Unwirtlichkeit unserer Städte«, wie sie Alexander Mitscherlich analysiert und im gleichnamigen Buch beschrieben hatte. Die durch Krieg und schnellen Wiederaufbau teils bereits autogerechten Städte wurden als seelenlos und entmenschlicht bezeichnet.

 

Die Erklärung „Rettet unsere Städte jetzt!“ des Deutschen Städtetags wird vielfach als Geburtsstunde der Neuen Kulturpolitik gesehen. Einer vor allem kommunalen Kulturpolitik, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger einer Stadt richtet und eben nicht nur an die bürgerliche Elite. Einer Kulturpolitik, die auf Beteiligung setzt. Einer Kulturpolitik, die der kulturellen Bildung mehr Gewicht gibt und die Kultur und Freizeit verbindet. So wurde beispielsweise unter der Ägide von Hilmar Hoffmann als Kulturdezernent in Frankfurt am Main das „Amt für Kultur“ in „Amt für Kultur und Freizeit“ umbenannt – eine Umbenennung, die heute sicherlich auf Befremden stoßen würde, denn gerade in der Corona-Pandemie wurde einmal mehr deutlich, dass man mit wenig den Kulturbereich und die kulturelle Bildung mehr erzürnen kann, als sie unter Freizeit einzuordnen. Vieles, was seinerzeit in der Erklärung des Deutschen Städtetags benannt wurde, kommt einem heute sehr bekannt vor. Bodenspekulation heißt heute Gentrifizierung und Verdrängung von Menschen mit geringem Einkommen in Stadtrandsiedlungen. Die Verkehrssituation der Städte wird heute unter dem Stichwort Stickoxidbelastung und Flächenversiegelung geführt. Die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen ist nach wie vor ein zentrales Thema. Die Aufgaben der Städte sind gewachsen, ihre Finanzausstattung ist vielfach prekär. Insbesondere Städte in vom Strukturwandel gezeichneten Regionen, wie etwa dem Ruhrgebiet, befinden sich bereits seit Jahrzehnten in der Haushaltssicherung und müssen ihre Etats von übergeordneten Stellen wie den Bezirksregierungen genehmigen lassen.

 

Der Deutsche Städtetag hat im Jahr 2015 das Positionspapier „Kulturpolitik als Stadtpolitik“ veröffentlicht, in dem die aktuellen Anforderungen an die kommunale Kulturpolitik beschrieben werden. In der Präambel wird mit Blick auf die Kulturförderung formuliert: „Kommunale Kulturförderung gestaltet die kulturelle Infrastruktur in der Stadt. Sie ist und bleibt eine Angelegenheit der kommunalen Daseinsvorsorge, deren Gestaltungsfreiheit keinen nationalen oder internationalen Beschränkungen unterworfen werden darf. Bund und Länder können hier unterstützend wirken.“ Aus diesem Zitat spricht das kommunale Selbstbewusstsein, dass in der Stadt die Zukunft der Stadt verhandelt wird, und zwar von den Verantwortlichen in den Räten und in der Verwaltung. Das ist zugleich der Aufruf, sich einzumischen in die Gestaltung und in die politischen Entscheidungen in der Stadt. Die Polis, der Beginn der europäischen Stadt, ist zugleich die Wiege der Demokratie und der Ort, an dem jeder Einzelne zur Mitwirkung gefordert ist.

 

Die fast ein Jahr andauernde Corona-Pandemie hat bereits jetzt ihre Spuren in den Städten hinterlassen. Das, was eine Stadt lebenswert macht, Kultur, Freizeit, Einkaufen, Ausgehen, Flanieren, ist kaum mehr möglich. Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 und jetzt der zweite seit November 2020 zeigen die Unwirtlichkeit vieler Städte. Dort, wo sich sonst Menschen in Fußgängerzonen, auf Märkten, in Cafés, Bars, Kneipen, Stadtteilfesten usw. trafen, kann das Zusammentreffen nicht oder nur unter eingeschränkten Bedingungen stattfinden. Kulturorte, die sich bewusst als Begegnungsorte entwickelt haben, wie Bibliotheken und soziokulturelle Zentren, haben geschlossen. Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos und andere Orte mehr, die die Stadt, ihre Lebendigkeit und Abwechslung auszeichnen, mussten schließen, und Tourismus ist ohnehin weitgehend untersagt. In vielen Städten ist nahezu handgreiflich zu spüren, wie wenig in die Naherholung investiert wurde, wie sehr die noch vorhandenen grünen Flecken bebaut wurden und wie verdichtet die Städte sind. Nichtkommerzielle Orte in den Städten, sogenannte Dritte Orte, waren schon vor der Pandemie rar gesät, jetzt sind sie verschwunden.

 

In vielen Kultureinrichtungen in den Städten sowie den Verbänden, die die Interessen der Kultureinrichtungen vertreten, geht die Sorge um, dass infolge der Corona-Pandemie mit massiven Einsparungen in den Kulturetats zu rechnen sein wird. Die künftige kommunale Kulturfinanzierung wird immer wieder in Gesprächen als Problem benannt. Die auskömmliche Finanzierung der Kommunen, ihre Entschuldung und vor allem der Umgang mit den sogenannten freiwilligen Aufgaben, wie der Kulturförderung, sind zentrale politische Aufgaben, wenn es um die Zukunft der Städte geht.

 

Denn schon im Mittelalter sagte man: Stadtluft macht frei. Die Menschen zieht es in die Städte. Dabei ist in Deutschland nur ein minimaler Hauch vom weltweiten Trend der Städte zu erleben. Hier gibt es keine Megacities wie in Asien oder teilweise auf dem afrikanischen Kontinent, zu denken ist etwa an Lagos, Kairo oder Kinshasa. Gegenüber Städten wie Tokio, Jakarta, Neu-Delhi und Mumbai ist meine Heimatstadt Berlin fast ein Dorf.

 

Die Bedeutung der Stadt kommt in der „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zum Ausdruck. Es heißt dort unter Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“. In diesem Ziel wird prägnant zusammengefasst, worum es in der Stadtentwicklung gehen muss.

 

Städte müssen für alle Menschen da sein , sprich inklusiv sein, sie müssen sicher sein und sie müssen widerstandsfähig, insbesondere bei Naturgewalten, sein. Die nachhaltige Gestaltung der Stadt ist die Zukunftsaufgabe. Denn Nachhaltigkeit bedeutet mehr als Ökologie. Nachhaltigkeit im Sinne der UN-Agenda 2030 heißt auch Zugang zu Bildung und Kultur, umfasst die Bekämpfung von Armut, beinhaltet den Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit und anderes mehr. Der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme zur UN-Agenda 2030 zum Ziel 11 formuliert: „Nachhaltigkeit und Resilienz sind und bleiben die wichtigsten Handlungsmaßstäbe, um die großen Aufgaben unserer Zeit, wie Klimawandel und Bevölkerungsmigrationen, lösen zu können.

 

Ihre große Dichte macht Städte zum idealen Ansatzpunkt beim Kampf gegen den Klimawandel. Denn sie können in großem Maßstab Ressourcen schonen und exemplarisch für Nachhaltigkeit sein.“ Und weiter: „Eine gebaute Umwelt von hoher Qualität unter Achtung des baukulturellen Erbes trägt wesentlich zur Bildung einer nachhaltigen Gesellschaft bei, die sich durch eine hohe Lebensqualität, kulturelle Vielfalt, Wohlbefinden der Individuen und der Gemeinschaft, soziale Gerechtigkeit und Zusammenhalt sowie eine leistungsstarke Wirtschaft auszeichnet.“

 

Mitte des 20. Jahrhunderts lebten 30 Prozent der Menschen in den großen Städten der Welt. Heute sind es über 50 Prozent. Bis 2050 werden voraussichtlich 80 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben. Die Megacities explodieren weltweit geradezu! Deshalb braucht es eine nachhaltige Stadtkulturpolitik. Sie muss kulturelle und ökologische Aspekte vereinen, damit die Stadt lebenswert sein kann. Stadtentwicklung ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben der Kulturpolitik.

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Twitter: olaf_zimmermann

 

 

PS: Wie wollen wir leben? Zwei Jahre arbeitete der Deutsche Kulturrat im Projekt „Heimat – was ist das?“ eng mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen. Das BUNDmagazin hat mit mir zu dieser Zusammenarbeit gerade ein Gespräch geführt.

 


 

Stadtkultur

 

Im Jahr 2050 werden 80 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben; heute sind es 50 Prozent. Um diesen Wandel zu begleiten, braucht es bereits jetzt eine nachhaltige Stadtpolitik. Sie muss kulturelle und ökologische Aspekte vereinen, damit die Stadt weiterhin lebenswert sein kann. Daher ist Stadtentwicklung auch zentrale Zukunftsaufgabe der Kulturpolitik. Dieser Herausforderung muss sich jetzt gestellt werden.

 

 


 

Corona vs. Kultur: Gespräch mit Vizekanzler Olaf Scholz

 

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz diskutierte am 09. Februar mit Vertreterinnen und Vertreter aus dem Deutschen Kulturrat das Diskussionspapier „Kultur muss wieder ins Spiel. Jetzt Perspektiven schaffen!“.

 

Im Mittelpunkt stand die geforderte schrittweise Öffnung von Kultur- und Bildungseinrichtungen.

 

Minister Scholz dankte für das Papier mit klaren Aussagen aus dem Kulturbereich.

 

Olaf Scholz sagte weiter: „Wir müssen weiter vorsichtig bleiben, die Pandemie ist noch nicht besiegt. Wir brauchen aber gleichzeitig eine Perspektive, gerade für die Kultur. Sie ist besonders hart von den Einschränkungen betroffen. Es geht mir darum, ein tragfähiges Öffnungskonzept zu entwickeln – ohne in dieser kritischen Phase der Pandemie das Erreichte zu verspielen. Ich höre die Sorgen und Nöte der Kulturschaffenden und ich verstehe das Bedürfnis nach Planungssicherheit. Deshalb arbeiten wir zudem an einem Sonderfonds für die Kulturbranche, der genau dort ansetzt.“

 


 

Geschlechtergerechtigkeit im Kunst-und Kulturbetrieb

 

Vorgestern fand im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages das Fachgespräch „Geschlechtergerechtigkeit im Kunst-und Kulturbetrieb“ statt.

 

Eingeladen waren:

 

  • Karin Heisecke, MaLisa Stiftung
  • Dr. Christiane Schnell, Technische Universität Dortmund
  • Angelika Zacek, Pro Quote Bühne e. V.
  • Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat e.V.

 

  • Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Fachgespräch können Sie hier nachlesen.
  • Lesen Sie auch den Artikel „Fortschritt geht nur mit Geschlechtergerechtigkeit“ aus der aktuellen nmz. Maria Pallasch berichtet dort über das Mentoring-Programm des Deutschen Kulturrates.

 


 

Corona-Hilfen: Die Überbrückungshilfe III kann nun beantragt werden

 

Die Überbrückungshilfe III kann nun beantragt werden. Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III einschließlich der Neustarthilfe für Soloselbständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

 

Überbrückungshilfe III für die Monate November 2020 bis Juni 2021  

 

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben. Die Mittel müssen für die jeweiligen Monate beantragt werden. Der Referenzmonat ist der jeweilige Monat im Jahr 2019; also für den Dezember 2020 der Dezember 2019, für den Januar 2021 der Januar 2019 usw.
  • Unternehmen, die bereits November- oder Dezemberhilfen beantragt haben, können für die Monate November und Dezember keine Überbrückungshilfe III beantragen.
  • Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis 750 Millionen Euro in Deutschland können die Hilfe beantragen.
  • Die Überbrückungshilfe kann bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat betragen. Hier sind allerdings die beihilferechtlichen Obergrenzen zu beachten.
  • Der Höchstbetrag für Abschlagszahlungen beträgt 100.000 Euro.
  • Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat des Jahres 2019: bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent Erstattung von 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent Erstattung von 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent Erstattung von 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten.
  • Es wurde ein Musterkatalog für förderfähige Fixkosten erstellt, in dem diese beispielhaft aufgeführt werden. Zusätzlich können Investitionen in die Digitalisierung bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Hier können auch Kosten berücksichtigt werden, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.

 

Neustarthilfe für Solo-Selbständige für Januar 2021 bis Juni 2021

 

  • Die Neustarthilfe kann von Solo-Selbständigen beantragt werden, die im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent ihres Einkommens aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaftet haben. Weiter können unständig Beschäftigte, z.B. Schauspielerinnen und Schauspieler, die Einkommen aus selbständiger Tätiger und unständiger Beschäftigung beziehen, die Neustarthilfe beantragen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit gleichgestellt.
  • Solo-Selbständige können statt Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ansetzen.
  • Die volle Betriebskostenpauschale erhalten diejenigen, deren Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Januar 2019 bis Juni 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.
  • Bei der einmaligen Betriebskostenpauschale, also keiner Einzelerstattung von Betriebskosten, liegt der Referenzumsatz bei 50 Prozent des Gesamtumsatzes des Jahres 2019. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro.
  • Die Betriebskostenpauschale wird als Vorschuss gezahlt. Wird im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 ein höherer Umsatz erzielt, muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden.
  • Der Betriebskostenzuschuss wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Sie kann, sofern erforderlich, zusätzlich beantragt werden. Die Grundsicherung bezieht sich auf die privaten Ausgaben. Der Betriebskostenzuschuss ist ein steuerbarer Zuschuss.

 


 

Neu: Politik & Kultur 2/2021

 

Themen der Ausgabe:

 

  • Stadtkultur
    Polis bis Megacity – Wo kommen wir her, wo wollen wir hin?
  • Corona vs. Kultur
    NEUSTART KULTUR, DigitalProgramme, Überbrückungshilfe III, Künstlersozialkasse: Wie geht es jetzt weiter?
  • Europäische Kultur
    Stimme aus dem Europaparlament: Wie fördert die Europäische Union jetzt Kultur- und Kreativwirtschaft?
  • Design in Ost und West 
    Deutscher Werkbund, Typografie, Thonet-Stuhlikone, DDR Möbeldesign: Modernes Design in Ost und West
  • Rundfunkbeitrag
    Nach der Magdeburger Entscheidung, vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil: Wie reformbedürftig ist der ÖRR?

 

Weitere Themen: Kultur-Ministerkonferenz, Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Kulturfördergesetz für Berlin, Leitbild der Klassik Stiftung Weimar, Europäisches Lyrikmagazin TRIMARAN, Stimme aus dem EU-Parlament: Sabine Verheyen, Innen & Außen in der Kulturpolitik – Zusammenarbeit fördern, Gaming-Szene in Afrika, Debatte um Rundfunkbeitrag, Thomas Wohlfahrt im Porträt u.v.m.

 

  • Politik & Kultur ist die Zeitung des Deutschen Kulturrates. Sie wird herausgegeben von Olaf Zimmermann und Theo Geißler.

 

 

  • Die Februar 2021-Ausgabe von Politik & Kultur mit dem Schwerpunkt „Stadtkultur: Polis bis Megacity – Wo kommen wir her, wo wollen wir hin?“ steht als kostenfreies E-Paper (pdf-Datei) zum Herunterladen bereit.

 


 

Text der Woche: Johann Hinrich Claussen „Die Zivilgesellschaft in Quarantäne – Gehören zur Pandemie-Politik nicht auch hygienisch unbedenkliche Formen der Bürgerbeteiligung?“

 

Die städtische Kultur befindet sich seit bald einem Jahr in einem künstlichen Koma; und die ländliche auch. Es gibt sie noch, sie atmet, wird ernährt – so sie über eine Festanstellung verfügt –, aber sie findet nicht mehr statt. Die Gründe sind bekannt, leuchten angesichts des Pandemiegeschehens ein. Es ist dennoch gut, dieses Langzeitkoma für einen Skandal zu halten. Nicht, um die epidemiologischen Maßnahmen zu diskreditieren. Sondern, um sich das Bewusstsein dafür zu erhalten, dass dies keine Normalität sein darf.

 

Johann Hinrich Claussen ist Kulturbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland.

 

Lesen Sie den Text hier!

 


 

Neuerscheinung: Die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist nie abgeschlossen

 

Auschwitz gilt als die Chiffre der Vernichtung der Juden Europas. Am 27. Januar wird jährlich der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers durch die Rote Armee gedacht. Welche Relevanz hat dieser Tag für die in Deutschland lebenden Menschen heute noch – außer einer kurzen Sequenz in den Nachrichten? Wie kann in einer multiethnischen Gesellschaft an das Verbrechen an den Juden Europas erinnert werden? Wie kann Erinnerung gelingen, wenn das Geschehen von Zeitgeschichte zu Geschichte wird? Der Sammelband sucht Antworten auf diese Fragestellungen und bietet einen Ausblick in die Zukunft des Erinnerns, denn: „Die

Auseinandersetzung mit der Geschichte ist nie abgeschlossen“.

 

Hg v. Doron Kiesel, Natan Sznaider und Olaf Zimmermann

ISBN 978-3-947308-30-9, 224 Seiten,19,80 Euro

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