KW 25: Selbständig oder angestellt?, Bedingungsloses Grundeinkommen …

... Digital Engagiert?: Online-Talk, Studie: Frauen und Männer im Kulturmarkt, Was wird in der Corona-Krise für die Kultur getan?, Text der Woche

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

was ist besser angestellt oder selbständig? Dies war eine der beherrschenden Fragen bei dem am 17. Juni stattgefundenen Fachgespräch „Folgen der Coronavirus-Pandemie und Wege aus der Krise“ des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages.

 

Eigentlich ist die Frage müßig, ob die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder die Selbständigkeit besser ist. Manche Tätigkeiten können nur selbständig ausgeübt werden und bei anderen ist die abhängige Beschäftigung genau richtig. Mir liegt vor allem daran, die Unterschiede deutlicher herauszustellen.

 

Abhängige Beschäftigung bedeutet mehr Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Sie sind arbeitslosenversichert und erhalten im Fall von Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld. In Krisenzeiten, wie z.B. der Corona-Pandemie, können die Unternehmen für ihre Beschäftigten Kurzarbeit beantragen und so Entlassungen vermeiden. Die Sicherheit einer abhängigen Beschäftigung wird mit Weisungsgebundenheit erkauft – auch wenn sich viele Unternehmen um flache Hierarchien und Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entscheidungen bemühen, ist das klassische Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis durch verschiedene Rollen geprägt. In Unternehmen mit Betriebs- oder Personalrat, wie sie z.B. in Theatern, Bibliotheken oder auch größeren Museen üblich sind, haben die Personalvertretungen eine wichtige Funktion in der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.

 

Selbständige Arbeit bedeutet oft Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Auftragslage. Die Einkommen schwanken stark und Planungen unterliegen vielen Unsicherheitsfaktoren. Selbständige Arbeit bedeutet andererseits unternehmerische Freiheit. Wer freiberuflich selbständig ist, muss sich eben nicht in einen Betrieb eingliedern, hat weder eine »motzende« Chefin noch unfreundliche Kolleginnen.

 

Allenfalls gegenüber Kundinnen oder Kunden muss sich eventuell »verbogen« werden. Verschiedene Tätigkeiten im Kultur- und Medienbereich können ausschließlich freiberuflich ausgeführt werden. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Verlag Autorinnen und Autoren anstellt oder eine Galerie bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Berufswahl Kunst ist sehr oft auch die Wahl eines bestimmten Arbeits- und Lebensmodells. Und – Hand auf’s Herz – genau das macht diese Berufe doch so attraktiv. Dass sie eben etwas Besonderes sind, dass sie eine ganz eigene Möglichkeit der Entfaltung bieten. Die Besonderheit der Arbeit bedeutet aber nicht, dass Selbständige aus Kunst und Kultur keine adäquaten Rahmenbedingungen benötigen, ganz im Gegenteil.

 

Ein Urheberrecht, das den Urheber in den Mittelpunkt rückt, sichert, dass Urheber aus der Verwertung ihrer künstlerischen Leistung einen Ertrag ziehen können. Meiner Meinung nach ist es eine zentrale Aufgabe, weiterhin für ein solches starkes Urheberrecht einzutreten. Dazu gehört, dass Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke angemessen vergütet werden, ganz egal, ob die Nutzung analog oder digital erfolgt.

 

Die vielen Online-Aktionen von Künstlerinnen und Künstlern in der Corona- Pandemie bringen warme Worte und vielleicht auch Applaus, aber füllen in der Regel nicht das Bankkonto. Es ist daher dringend erforderlich, dass die EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wird und die Position der Urheber und der Rechteinhaber gestärkt wird.

 

Kultureinrichtungen, die Kunst und Kultur digital zugänglich machen, müssen die Urheber und Rechteinhaber angemessen vergüten. Nur so kann ein marktwirtschaftliches System der Kulturproduktion aufrechterhalten werden.

 

Die Corona-Pandemie hat vor Augen geführt, dass viele Selbständige buchstäblich von der Hand in den Mund leben. Ausfallende Veranstaltungen, Kurse und Ähnliches führten zu Einkommensverlusten, die kaum aufzufangen sind. Der Unterschied zwischen abhängig Beschäftigten und Selbständigen wurde überdeutlich: Haben die einen zumindest das Kurzarbeitergeld, sind die anderen vielfach letztlich auf Grundsicherung angewiesen. Hier gilt es unseres Erachtens, für die Zukunft über eine stärkere Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige nachzudenken, um der Arbeit im Kultur- und Mediensektor besser Rechnung zu tragen. Ebenso sollte die Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie sie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart war, forciert werden.

 

Auch wenn es sich banal anhört, dennoch gilt es die Unterschiede zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit zu schärfen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Selbständigkeit. Hier gilt es, bei der Gründungsberatung noch stärker auf die Risiken der Selbständigkeit zu verweisen. Dazu gehört auch, den Ort der Selbständigkeit genau abzuwägen. Wenn bedacht wird, dass in Berlin mehr in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler leben als im Flächenland Nordrhein-Westfalen, so liegt nahe, dass hier eine ökonomische Kannibalisierung stattfindet.

 

An Fahrt wird sicherlich die grundlegende Debatte zu Grundeinkommen gewinnen. Hier ist eine kulturspezifische Lösung eher unwahrscheinlich und meiner Ansicht nach auch nicht wünschenswert. Ein spezielles Grundeinkommen für Künstlerinnen und Künstler würde zwingend eine staatliche Festlegung verlangen, wer eine Künstlerin ist, wer ein Künstler ist. Das wäre das Ende des freien Künstlertums, wie wir es kennen und schätzen.

 

Die Frage, ob es eine Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger geben soll, verlangt nach einer sehr grundsätzlichen Debatte. Die Vor- und die Nachteile dieses auf den ersten Blick verführerisch einfachen Modells müssen dann sehr genau gegenüber dem bestehenden sozialen Sicherungssystem abgewogen werden. Lesen Sie hierzu auch den Text der Woche vom Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann: „Faire Arbeit statt bedingungsloses Grundeinkommen – Gute Bezahlung und Arbeitsbedingungen im Kulturbetrieb garantieren“.

 

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann


 

Heute: Digital Engagiert?: Online-Talk der Initiative kulturelle Integration und des Deutschen Kulturrates zum Digitaltag 2020

 

Wann: Freitag, 19.06.2020, 10 Uhr
Wo: YouTube und Twitter

 

Wo beginnt Engagement im Netz? Was bedeutet es in der Kultur und besonders auch in der kulturellen Integration? Welche Chancen bietet die Digitalisierung für das Ehrenamt? Wie kann man sich konkret digital engagieren? Welche Herausforderungen gilt es zu meistern, um sich digital für andere stark zu machen? Und wie beeinflusst die Corona-Krise das Engagement im Netz?

 

Antworten auf diese Fragen gibt es am Heute ab 10 Uhr auf YouTube und Twitter – denn es ist bundesweiter Digitaltag!

 

Passend dazu laden die Initiative kulturelle Integration und der Deutsche Kulturrat ein, gemeinsam online über das Thema „Digitales Engagement“ zu diskutieren.

 

Unsere Gäste zum Thema „Digital Engagiert?“ sind:

  • Serge Embacher, „Forum Digitalisierung und Engagement“, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
  • Susanne Keuchel, Deutscher Kulturrat
  • Fahed Khalili, Start with a Friend
  • Moderation: Simone Orgel, Digitale Strategin und Moderatorin

 

Erfahren Sie mehr über unsere Gäste.


 

Zur Subskription: Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage (erscheint am 26. Juni)

 

Die neue Studie weitet den Blick auf den gesamten Bereich der Kulturberufe.

 

So zum Beispiel auf die Angestellten im Buchhandel, Verlags- und Medienwirtschaft, Medien-, Informations- und Dokumentationsdienste, Redaktion und Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Produkt- und Industriedesign, Technische Mediengestaltung, Innenarchitektur, Kunsthandwerk – Bildende Kunst, Kunsthandwerkliche Glas- und Keramikgestaltung, Kunsthandwerkliche Metallgestaltung, Musikinstrumentenbau, Theater-, Film- und Fernsehproduktion, Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik, Bühnen- und Kostümbildnerei, Musik-, Gesangs- und Dirigententätigkeit, Schauspiel-, Tanz- und Bewegungskunst, Moderation und Unterhaltung, Ausstellen und Präsentieren in Museen und Lehren außerhalb der Schule.

 

Und auf die Selbständigen in den Bereich Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Kunst, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt und Software-/Games-Industrie sowie weiter auf die in der Künstlersozialkasse Versicherten in den Berufsgruppen Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst.

 

 

Gabriele Schulz, Olaf Zimmermann
Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
508 Seiten; Großformat,
ISBN 978-3-947308-20-0

 

  • Die Studie kann bis zum 25.06.2020 zur Subskription zum Preis von nur 19,80 Euro (inklusive Porto und Verpackung) hier vorbestellt werden.
  • Danach kostet sie 24,80 Euro.
  • Der Versand erfolgt ab dem 26.06.2020.

 

Aktualisiert! Corona-Krise: Was wird für die Kultur getan, was muss noch getan werden?

 

Einschätzungen, Auswirkungen, Maßnahmen, Forderungen: Wie ist der Kulturbereich von der Corona-Pandemie betroffen?

 

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates im Zusammenhang mit der Corona-Krise, den Newsletter Corona versus Kultur sowie weitere nützliche Informationen und Meldungen.

 

  • Newsletter des Deutschen Kulturrates für alle von Einschränkungen betroffenen Künstler, kulturwirtschaftlichen Unternehmen, öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen.
  • Hier finden Sie alle Pressemitteilungen, die der Deutsche Kulturrat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlich hat.
  • Viele Mitgliedsverbände der Sektionen informieren ihre Mitglieder über spezifische Herausforderungen in der jeweiligen künstlerischen Sparte oder im Arbeitsbereich. Hier kommen Sie zu den Informationen der Verbände und Institutionen.
  • Finden Sie hier Informationen zu den Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Finden Sie hier Informationen zu den Maßnahmen der einzelnen Bundesländer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
  • Hier finden Sie Informationen zu den Hilfsmaßnahmen des Kultur- und Medienbereichs für den Kultur- und Medienbereich.

 

Text der Woche: Reiner Hoffmann „Faire Arbeit statt bedingungsloses Grundeinkommen“

 

Die Corona-Krise hat das kulturelle Leben in Deutschland enorm getroffen. Theater, Kinos, Konzertsäle und Clubs mussten schlagartig ihren Betrieb einstellen. Viele Beschäftigte im Kulturbetrieb sind Soloselbständige, die ihren Lebensunterhalt nur bestreiten können, wenn Kunst aufgeführt wird und Honorare gezahlt werden. Zwar bekommen sie nun bis zu 9.000 Euro aus den Rettungspaketen der Bundesregierung, aber umso länger Großveranstaltungen eingeschränkt bleiben, umso stärker ist ihre berufliche Existenz gefährdet. Aber auch abhängig Beschäftigte im Kulturbetrieb sind oft nur zeitlich befristet engagiert – wie am Theater. Oft haben sie nach einem Engagement nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld I und fallen gleich in die Grundsicherung, in Hartz IV. In diesen Berufen verschwimmt oft die Grenze zwischen selbständiger Tätigkeit und fester Anstellung.

 

Es erstaunt daher nicht, dass gerade jetzt auch aus der Kreativwirtschaft die Rufe nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) wieder lauter werden.

 

Reiner Hoffmann ist Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Lesen Sie den Text hier!

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