Künstlerische Vor- und Nachlässe als bedeutendes Kulturerbe sichern und nachlassbewahrende Institutionen adäquat finanzieren

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 25.06.2026. Die Sicherung des kulturellen Erbes ist von großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Das kulturelle Erbe materialisiert Identität, Reflexion und Selbstverständnis einer Gesellschaft. Es ist unser kulturelles Gedächtnis und muss im Lichte aktueller Debatten stets neu befragt werden.

 

Kulturgut unterliegt stetig Gefährdungen. Es kann aus unterschiedlichen Gründen zerstört werden, insbesondere durch Naturkatastrophen, den Klimawandel, durch Materialalterung oder -zerfall oder durch bewusste Zerstörung aus politisch motivierten Gründen. Nicht zuletzt aufgrund der Diskussionen um die nationale Sicherheit ist es umso wichtiger geworden, die Sicherung des kulturellen Erbes, materiell und digital, in den Blick zu nehmen. Für das zeitgenössische Schaffen in den freien und angewandten Künsten dient kulturelles Erbe als Wissensspeicher, aus dem heraus Vergangenes neu gedacht, für die Gegenwart nutzbar gemacht werden kann und Neues für die Zukunft entsteht.

 

Der Deutsche Kulturrat[1], der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, legt im Jahr 2026 einen Schwerpunkt seiner kulturpolitischen Positionierungen auf die Sicherung des kulturellen Erbes. In der vorliegenden Stellungnahme konzentriert er sich auf die Anforderungen, künstlerische Vor- und Nachlässe zu sichern und die nachlassbewahrenden Institutionen adäquat zu finanzieren.

 

Großes künstlerisches Oeuvre

 

Werke der modernen und zeitgenössischen Kunst und Kultur werden vor allem im Privatbereich gesammelt. Daraus folgt, dass vermutlich nur ein kleiner Teil des bis heute geschaffenen künstlerischen Oeuvres seinen Weg in öffentliche Gedächtniseinrichtungen wie Museen, Bibliotheken oder Archive gefunden hat. Der erheblich größere Teil befindet sich im Besitz der Künstlerinnen und Künstler oder deren Erben und Erbinnen, in der Hand von Privatpersonen oder privaten Institutionen. Insbesondere Privatpersonen sind oftmals mit der Sicherung und Bewahrung des Erbes überfordert. Das setzt Nachlässe der realen Gefahr ihrer Zerstörung aus und kann dazu führen, dass komplette Nachlässe oder Teile davon vernichtet werden. Werke samt der zugehörigen Begleitmaterialien gehen für immer verloren.

 

Der Deutsche Kulturrat erkennt an, dass angesichts der Materialfülle nicht alle geschaffenen Werke erhalten bleiben können. Umso bedeutsamer ist die Verantwortung nachlassbewahrender Einrichtungen. Fachleute in den nachlassbewahrenden Einrichtungen verfügen über die Expertise, anhand nachvollziehbarer fachlicher Kriterien auszuwählen, welche Arbeiten als Kernbestand materiell bewahrt werden sollten. Wenn künstlerische Vor- und Nachlässe nach eingehender Prüfung in den Bestand aufgenommen wurden, entsteht hieraus eine Verpflichtung für die Ewigkeit.

 

Künstlerische Vor- und Nachlässe

 

Künstlerische Vor- und Nachlässe umfassen zum einen die Werke als solche, also die Originale wie z. B. Entwürfe, Zeichnungen, Bilder, Skulpturen, Fotografien, Filme, Musikaufnahmen, Noten, Schriftwerke, Pläne, Modelle, Dokumente und Materialien zu aufführungsbezogenen und performativen künstlerischen Praktiken usw. Zum anderen gehören Begleitwerke dazu wie z. B. Kataloge, Zeitungsartikel, Berichte, Skizzen, Konzertankündigungen usw., die sich auf das Werk oder dessen Aufführung beziehen und sich damit auseinandersetzen. Ferner zählen zu den Vor- und Nachlässen biografische Unterlagen, die die weiteren Lebensumstände betreffen wie beispielsweise private Korrespondenzen, Fotoalben, Tagebücher etc. In einigen Werkkategorien, z. B. in der Videokunst oder der elektronischen Musik, sind Werk und Aufführungsgerät zur Wiedergabe untrennbar verbunden, deshalb müssen beide bewahrt und eine adäquate Migration in ein aktuelles Medium sichergestellt werden.

 

Vor- und Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern geben Auskunft über gesellschaftliche Haltungen, ästhetische Vorlieben, individuelle Lebensentwürfe, das Ringen um Anerkennung und Sichtbarkeit, regionale Besonderheiten, mobile oder nicht dauerhaft institutionalisierte Produktions- und Aufführungsformen, Auseinandersetzungen im Kunstbetrieb und vieles andere mehr. Sie sind authentische Quellen, unabdingbar für Wissenschaft und Forschung, bedeutsam für die Bildung kultureller Identität und Teil der Erinnerungskultur. Nicht allein der kommerzielle Erfolg von Künstlerinnen und Künstlern ebenso wenig die institutionelle Verankerung oder Sichtbarkeit innerhalb etablierter Kunststrukturen können als Kriterium zur Nachlasssicherung dienen. Künstlerische Strömungen erschließen sich oft erst aus dem Zusammenspiel der verschiedenen Beteiligten, also neben den Künstlerinnen und Künstlern, auch Vermarkter, Wissenschaftler, Vermittler, das Feuilleton usw. Viele Künstlerinnen und Künstler haben eine regionale Bedeutung. Ihre Arbeiten gehören zur Kunstlandschaft vor Ort. Andere sind landesweit bedeutsam und wiederum andere haben eine bundesweite oder internationale Relevanz.

 

Die Wertschätzung gegenüber freier und angewandter Kunst ist untrennbar mit der Sicherung von Vor- und Nachlässen sowie der adäquaten Finanzierung der nachlassbewahrenden Institutionen verbunden. Es geht um die Kulturgeschichte in Deutschland, deren Entwicklungen, Aufbrüche und Entgrenzungen. Für heutige und zukünftige Generationen liegt die Chance darin, diese historischen Schichten nicht nur zu bewahren, sondern in Gegenwart und Zukunft produktiv zu nutzen.

 

Die Sicherung von Vor- und Nachlässen ist niemals abgeschlossen, sondern eine Ewigkeitsaufgabe unabhängig davon, ob es sich um den materiellen oder den digitalen Bestand handelt. Das bewusste Bewahren, Erschließen, Präsentieren und Vermitteln des materiellen künstlerischen Bestands ist darum eine Daueraufgabe für die Kulturpolitik von Kommunen, Ländern und dem Bund. Digitalisate des materiellen Bestands erleichtern die Zugänglichmachung sowohl für die allgemeine Öffentlichkeit als auch die Wissenschaft und Forschung. Genuin digitales Material tritt zunehmend dazu und stellt eigene, auch finanzielle Anforderungen an die Bewahrung.

 

Angesichts der skizzierten Bedeutung von künstlerischen Vor- und Nachlässen fordert der Deutsche Kulturrat:

 

  • die verlässliche Finanzierung nachlassbewahrender Institutionen sicherzustellen
  • das Zusammenspiel von Bewahrung, Erschließung, Präsentation und Vermittlung verlässlich zu unterstützen
  • die künstlerischen Vor- und Nachlässe verantwortlich auszuwählen und dauerhaft zu bewahren
  • die juristische Expertise für nachlassbewahrende Einrichtungen zu gewährleisten
  • die materielle Bewahrung und die Digitalisierung zusammenzudenken
  • die Information über nachlassbewahrende Institutionen zu verbessern

 

Begründungen

 

Sicherstellung verlässlicher Finanzierung nachlassbewahrender Institutionen

 

Die verlässliche Finanzierung nachlassbewahrender Institutionen ist eine Daueraufgabe aller staatlichen Ebenen, also von Bund, Ländern und Kommunen.

 

Neben öffentlichen Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken oder Archiven, die teils auf der Grundlage eines gesetzlichen Auftrags Vor- und Nachlässe sichern und bewahren, übernehmen privatrechtliche Institutionen wie Stiftungen oder Vereine Verantwortung in der Sicherung, Bewahrung und Zugänglichmachung von Vor- und Nachlässen. Bürgerschaftliches Engagement ist die tragende Säule dieser gemeinnützigen Arbeit. Auch dieses Engagement bedarf der finanziellen Sicherung durch die jeweiligen öffentlichen Hände, um auf Dauer und anhand von Qualitätsstandards Vor- und Nachlässe betreuen zu können. Die nachlassbewahrenden Institutionen gleich welcher Rechtsform brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Zusätzliches bürgerschaftliches Engagement sollte als unbare, aber geldwerte Leistung bei Förderanträgen berücksichtigt und anerkannt werden.

 

Unterstützung des Zusammenspiels von Bewahrung, Erschließung, Präsentation und Vermittlung

 

Bewahrung, Erschließung, Präsentation und Vermittlung gehören zusammen und sind für die Verlebendigung von Vor- und Nachlässen unverzichtbar. Daraus folgt, dass nachlassbewahrende Institutionen adäquat mit Sach- und Personalmitteln ausgestattet werden müssen, um den genannten Aufgaben nachkommen zu können. Ebenso müssen die räumlichen und technischen Voraussetzungen bestehen, um Vor- und Nachlässe sachgerecht erfassen und aufbewahren zu können.

 

Orte für Kunstnachlässe sind keine passiven Sammelstellen, sie sind aktive Zentren der Bewahrung, der Erschließung, der Präsentation und der Vermittlung von Vor- und Nachlässen. Zur Bewahrung gehört die fachgerechte Lagerung, die Konservierung sowie ggfs. die Restaurierung der Werke. In der Erschließung werden die Werke, die zugehörigen Quellen und Begleitmaterialien zum Sprechen gebracht. So entstehen Werkzusammenhänge, kulturgeschichtliche Bezüge und wissenschaftliche Belege. Bei der Präsentation üben Originale und authentische Quellen aufgrund ihrer Materialität und der damit einhergehenden Aura einen besonderen Reiz aus. Zeitgenössische künstlerische Werke sind nicht immer auf den ersten Blick zugänglich, sie bedürfen der Vermittlung und Auseinandersetzung als wesentlicher Teil der kulturellen Bildung.

 

Ausgebildetes, dauerhaft beschäftigtes Fachpersonal ist Voraussetzung für diese fundierte Arbeit in Bewahrung, Erschließung, Präsentation und Vermittlung. Hierfür müssen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Honorarkräfte und bürgerschaftlich Engagierte, die zusätzlich Aufgaben übernehmen, ergänzen die Arbeit.

 

Verantwortliche Auswahl und dauerhafte Bewahrung künstlerischer Vor- und Nachlässe

 

Nachlassbewahrende Institutionen haben die Kompetenz, Vor- und Nachlässe, die gesammelt werden, verantwortungsvoll nach fachlichen Kriterien auszuwählen und diese Auswahl öffentlich zu vertreten. Die Bewertung von Beständen ist eine höchst komplexe Aufgabe, die anhand inhaltlicher Kriterien erfolgt. Im Ergebnis muss der Kernbestand eines Oeuvres einschließlich der Begleitmaterialien und ggfs. biografischer Zeugnisse ermittelt und bewahrt werden. Wenn Nachlässe in verschiedenen Institutionen bewahrt werden, erwächst hieraus die Verantwortung zur Zusammenarbeit.

 

Nachlassbewahrende Einrichtungen erhalten wie in Zeitkapseln künstlerische Werke und Begleitmaterialien für Forschung, Präsentation und Vermittlung. Die Sicht auf künstlerische Arbeiten und deren Interpretation verändern sich, um so bedeutsamer ist der Erhalt der Originale sowie der Begleitmaterialien. Politische oder weltanschauliche Positionen sowie Geschmacksurteile taugen als Maßstab für die Aufbewahrung nicht.

 

Viele nachlassbewahrende Archive, auch wenn sie in öffentlicher Trägerschaft agieren, haben keinen gesetzlichen Auftrag. Dennoch lehnen sie sich an das Archivgesetz an. Zu den Kernkompetenzen von Archivarinnen und Archivaren zählt die Auswahl angebotener Materialien und Dokumente,
d. h. die Entscheidung, welche Materialien aufbewahrt und welche nicht bewahrt werden können oder sollen. In anderen nachlassbewahrenden Einrichtungen kommt diese Aufgabe den dort tätigen Fachwissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen zu. Wiederum andere arbeiten mit Fachjurys, die aus künstlerischer oder wissenschaftlicher Perspektive angebotene Vor- und Nachlässe bewerten und entlang zuvor erarbeiteter Kriterien auswählen.

 

Juristische Expertise gewährleisten

 

Mit der Auswahl der Vor- und Nachlässe und den damit einhergehenden Verhandlungen mit den Eigentümern, also den Künstlerinnen und Künstlern oder deren Erbinnen und Erben, sind rechtliche Fragen verbunden. Dies betrifft z. B. das Eigentum, die Zugänglichmachung oder die kommerzielle Verwertung. Zu der Verantwortung nachlassbewahrender Institutionen gehört einerseits, die rechtlichen und administrativen Implikationen der Nachlassübernahme den Eigentümerinnen und Eigentümern gegenüber verständlich zu vermitteln. Andererseits verpflichten sich nachlassbewahrende Einrichtungen in Verträgen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, den Nachlass dauerhaft zu bewahren und zu erschließen, was dem Entsammeln Grenzen setzt oder entgegensteht.

 

Neben den Mitarbeitenden zur fachlichen Bewertung, Erschließung, Präsentation und Vermittlung benötigen nachlassbewahrende Einrichtungen juristisch ausgebildete Personen, um rechtssicher entsprechende Verträge schließen zu können oder bestehende Verträge ggfs. an neue rechtliche Vorgaben oder Nutzungen anzupassen.

 

Materielle Bewahrung und Digitalisierung zusammendenken

 

Die Digitalisierung von Kulturgut ist heute selbstverständlich und deren Online-Zugänglichmachung wird von Nutzenden erwartet. Sachgerecht in Datenbanken erschlossene Digitalisate schonen die Originale, können ortsunabhängig zur Verfügung gestellt werden und bieten Chancen zur Zugänglichmachung. Dabei gilt es, die urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Regelungen zu beachten. Mit der Online-Bereitstellung entstehen neue Formen der Verwertung und Nutzung, die ggfs. vertraglich abgebildet werden müssen.

 

Digitalisate können aber niemals ein Ersatz für das Original in seiner eigenen Materialität und mit seiner spezifischen Aura sein. Gerade mit Blick auf das künstlerische Oeuvre sind daher die Bewahrung, Erschließung, Präsentation und Vermittlung von Originalen unbedingt geboten und unverzichtbar. Hierfür müssen die entsprechenden Ressourcen für Räume, Sachmittel und Personal dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.

 

Genuin digitale Werke und Begleitmaterialien gewinnen an Bedeutung und damit Themen wie Speicherung, passende Software und Abspielgeräte. Um die dauerhafte Bewahrung und einen möglichst geringen Verlust an Daten zu gewährleisten, ist eine fortwährende Migration in aktuelle und archivfähige Formate unverzichtbar. Mit dem Verlust an Daten geht ein Verlust an kulturgeschichtlichem Kontext einher.

 

Information über nachlassbewahrende Institutionen verbessern

 

In Deutschland existieren unterschiedliche Institutionen, die im regionalen, landes- oder bundesweiten Kontext Vor- und Nachlässe bewahren, erschließen, präsentieren und vermitteln. Gleichwohl sind Künstlerinnen und Künstler oder ihre Erbinnen und Erben oft überfordert, wenn es um die dauerhafte Sicherung von Nachlässen geht. Das Wissen über die verschiedenen Einrichtungen und ihre Sammlungsschwerpunkte fehlt ebenso wie die Kenntnis, dass sehr oft eine Priorisierung des künstlerischen Nachlasses einschließlich der Begleitmaterialien bei der Übernahme in den Bestand der nachlassbewahrenden Institutionen erfolgt.

 

Zur Beratung und Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern sowie deren Erbinnen und Erben sollte in jedem Bundesland eine Beratungsstelle eingerichtet werden, die an die entsprechenden Stellen verweist. Die auf das Thema Nachlässe spezialisierten Bundesverbände und Institutionen sollten als Wegweiser fungieren, um über die nachlassbewahrenden Institutionen zu informieren und zu den entsprechenden Institutionen zu leiten.

 

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht nachdrücklich das Erfordernis, künstlerische Vor- und Nachlässe als bedeutendes Kulturerbe zu sichern und nachlassbewahrende Institutionen adäquat zu finanzieren. Hier sind Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht.

 

 

[1] Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind der Deutsche Musikrat, der Rat für darstellende Kunst und Tanz, die Deutsche Literaturkonferenz, der Deutsche Kunstrat, der Rat für Baukultur und Denkmalkultur, der Deutsche Designtag, der Deutsche Medienrat, der Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung und der Deutsche Fotorat. Diesen Mitgliedern gehören wiederum 285 Bundeskulturverbände und -organisationen an. Sie vertreten die gesamte Breite des Kulturbereiches.

 

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