Bürgerschaftliches Engagement ist kein Lückenbüßer

Deutscher Kulturrat begrüßt weitere Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht und fordert konsistente Engagementstrategie ein

Berlin, den 10.12.2012. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut, dass die Regierungskoalition mit dem Entwurf des „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“ weitere Verbesserungen für bürgerschaftlich Engagierte umsetzen möchte. Er vermisst allerdings eine konsistente Engagementstrategie der Bundesregierung und kritisiert insbesondere die Begründung des o.g. Gesetzesentwurfs.

 

Als positiv erachtet der Deutsche Kulturrat im Entwurf des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz die geplanten Verbesserungen im Haftungsrecht. Hier ist vorgesehen, die zivilrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern in Vereinen und Stiftungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen. Voraussetzung ist, dass deren Vergütung nicht mehr als 720 Euro im Jahr betragen darf. Die sogenannte Übungsleiterpauschale soll von 2.100 Euro/Jahr auf 2.400 Euro/Jahr angehoben werden. Ebenso soll die Ehrenamtspauschale von 500 Euro/Jahr auf 750 Euro/Jahr erhöht werden. Bürgerschaftlich Engagierte, die eine Zahlung im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale erhalten, brauchen bis zu diesen Summen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abführen. Weiter ist zu begrüßen, dass nunmehr die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder Stiftungen durch einen Verwaltungsakt erfolgt, wenn ihre Satzung den Vorgaben der Abgabenordnung entspricht. Damit werden die bisherigen vorläufigen Bescheinigungen ersetzt. Positiv ist weiter, dass der Zeitraum der zeitnahen Mittelverwendung um ein Jahr verlängert wurde. Dieses stellt für gemeinnützige Organisationen eine deutliche Verbesserung dar. Ebenso wie die Flexibilisierung der Rücklagenbildung.

 

Als besonders problematisch sieht der Deutsche Kulturrat die Begründung für die angestrebten Änderungen im Entwurf des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes. Dort steht, dass sich die öffentliche Hand wegen der unumgänglichen Haushaltskonsolidierung auf ihre unabweisbar notwendigen Aufgaben konzentrieren muss und daher Anreize für Bürgerschaftliches Engagement schaffen will. Bürgerschaftlich Engagierte werden damit zu Lückenbüßern staatlicher Leistungen degradiert. Dieses widerspricht im Kern dem Bürgerschaftlichen Engagement, das durch ein hohes Maß an Selbstermächtigung und Freiwilligkeit geprägt ist. Bürgerschaftlich Engagierte sollen nicht für mangelnde staatliche Unterstützung einspringen, sondern aktive Partner in der Gestaltung der Gesellschaft sein. Das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz konzentriert sich auf positive Änderungen im Steuerrecht, eine Gesamtstrategie zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements ist nicht zu erkennen. Ebenso wenig wird erkennbar, dass die Vorschläge, die im Rahmen des Nationalen Forums für Engagement und Partizipation von der Zivilgesellschaft genannt wurden, geprüft wurden und sich in einer Engagementstrategie wiederfinden. Hier wurde eine Chance für ein Mehr an Bürgergesellschaft vertan.

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