Besteuerung ausländischer Künstler unkompliziert regeln!

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstlerinnen und Künstler

Berlin, den 05.12.2007. Im Jahr 2001 wurde die Besteuerung von Künstlern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland auftreten, reformiert. Es war das vordringliche Ziel dieser Reform, den so genannten kleinen Kulturaustausch zu fördern. Konkret sollten Künstler, die kleinere Gagen erhalten, entlastet werden. Ausländische Künstler, die in Deutschland auftreten und bis zu 250,– Euro pro Veranstaltungstag Vergütung erhalten, müssen seither keine Einkommenssteuer zahlen. Künstler mit einer Vergütung zwischen 250,– bis 500,– Euro pro Veranstaltungstag 10% Steuern, zwischen 500,– bis 1.000 Euro 15% Steuern und über 1.000 Euro 20% Steuern auf die gesamten Einnahmen.

 

Diese Reform hat sich in der Praxis bewährt.

 

Nach wie vor bestehen aber Probleme in der Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler. Dabei handelt es sich vor allem um das Problem, ob Betriebs- und Werbekosten der Künstler an der Quelle berücksichtigt werden können. Der deutsche Gesetzgeber hat zwar auf dem Erlassweg eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, diese sind aber für den Steuerpflichtigen schwer durchschaubar und ohne Hilfe von Beratern nicht anwendbar. Auch für die Steuerbehörden führt dies zu einem unverhältnismäßigen Aufwand.

 

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert auch mit Blick auf die vom Europäischen Gerichtshof entschiedenen Verfahren, das bestehende System der Besteuerung ausländischer Künstler, die in Deutschland auftreten, zu reformieren.

 

Ziel der Reform muss ein verständliches und praktikables System sein. Das neue System muss mit dem europäischen Recht vereinbar sein. Ein weiterer Schwerpunkt muss auch hier der Abbau von Bürokratie sein. Es geht nicht um Steuerersparnis, sondern um eine geeignete Form der Besteuerung und nicht zuletzt um die Erleichterung des Kulturaustauschs. Die verstärkte Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern dient der kulturellen Vielfalt.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert daher:

  • in Anlehnung an das niederländische Modell der Besteuerung ausländischer Künstler, sollen Künstler aus Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, künftig die Einkommenssteuer in ihrem Wohnsitzland zahlen. Die Besteuerung im Wohnsitzland kann durch ein Kontrollmeldeverfahren sichergestellt werden. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens wäre eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.
  • Künstler aus Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht – dieses trifft nur auf wenige Fälle zu –, sollen die Kosten für ihren Auftritt in Deutschland vollständig abziehen können. Damit können langwierige Erstattungsverfahren und zusätzliche Bürokratie vermieden werden.
  • die Bundesregierung möge sich auf der europäischen Ebene einsetzen, dass in den Mitgliedsstaaten einfache und durchschaubare Systeme der Besteuerung ausländischer Künstler eingeführt werden, um so die Mobilität von Künstlern zu fördern.
  • so lange noch keine grundlegende gesetzliche Änderung der Besteuerung künstlerischer Künstlerinnen und Künstler realisiert werden kann, auf dem Verordnungsweg in Deutschland Zwischenlösungen gefunden werden, die sicherstellen, dass ausländische Künstler, die in einem Land mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, Pauschalsteuer zahlen, diese von der Steuerschuld in ihrem Wohnsitzland abziehen können.
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