Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 23

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir wollen den Knoten etwas entwirren. Nach unserem Newsletter vom 17.08.2020 erreichten uns viele Anfragen, ob wir nicht bei der Einordnung der Förderungen gerade im NEUSTART KULTUR-Programm helfen können.

 

Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, ein spezielles Förderprogramm für den Kulturbereich mit auf den Weg zu bringen. Bereits Anfang März haben wir einen Kulturinfrastrukturfonds für die Kultur gefordert und nicht lockergelassen, obwohl wir von vielen belächelt wurden.

 

Noch kurz vor der Bekanntgabe, dass der Fonds kommen wird, wurden mir Wetten angeboten, dass die Abwrackprämie für die Automobilindustrie sicher kommt, der Kulturinfrastrukturfonds aber sicher nicht. Jetzt können wir mit Freude auf den mit 1.000.000.000 Euro ausgestatteten Kulturinfrastrukturfonds, oder wie es nun heißt „NEUSTART KULTUR“, schauen. Und dieser Fonds ist additiv, also zusätzlich zu den anderen Förderungsmaßnahmen des Bundes angelegt.

 

Das Programm NEUSTART KULTUR liegt in der Verantwortung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und wird von ihrem Amt (BKM) verwaltet. Die Mittel werden über die Kunstfonds, die Kulturstiftung des Bundes und der Länder und über Kulturverbände verteilt. Das war ein Vorschlag von uns, dem die Politik dankenswerterweise gefolgt ist.

 

NEUSTART KULTUR gliedert sich in vier Teile:

 

  • Pandemiebedingte Investitionen (bis zu 250 Millionen Euro)
  • Stärkung der Kulturinfrastruktur (bis zu 480 Millionen Euro)
  • Alternative, auch digitale Kulturangebote (bis zu 150 Millionen Euro) und
  • Kompensation pandemiebedingter Einnahmeverluste und Mehrbedarfe bei bundesgeförderten Häusern und Projekten (bis zu 100 Millionen Euro)

 

Zudem erhält der durch Werbeeinnahmenverluste betroffene private Rundfunk finanzielle Hilfen in Höhe von 20 Millionen Euro.

 

Hinter den vier Teilprogrammen stehen wiederum viele einzelne Programmlinien, die auf die spezifischen Bedarfe der unterschiedlichen Sparten in Kultur und Medien zielen.

 

 

Im Folgenden ist eine erste nach Sparten geordnete Zwischenbilanz aufgeführt, die auf Informationen des BKM zurückgeht. Ich danke sehr herzlich dem BKM für die Informationen zu den bereits auf den Weg gebrachten und den in Planung bzw. Abstimmung befindlichen Vorhaben. Innerhalb kürzester Zeit wurden von BKM und den beteiligten Verbänden, Stiftungen und Fonds Fördervorhaben entwickelt, damit die Hilfen möglichst schnell im Kulturbereich ankommen.

 

Musik

 

Für die Förderung von Projekten von Musikerinnen und Musikern sowie Musikautorinnen und Musikautoren mit ihren wirtschaftlichen Partnern (Labels, Verlage, Musikproduzentinnen und -produzenten) durch die Initiative Musik stellt die Kulturstaatsministerin 10 Millionen Euro zusätzlich bereit. Dabei können nicht nur Ausgaben für produktive, künstlerische Arbeit, sondern auch für die Vorproduktion als förderfähig anerkannt werden. Außerdem wurde für diese Maßnahmen im Rahmen des NEUSTART KULTUR-Programms der Förderanteil von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten angehoben. Die Antragstellung ist bereits möglich.

 

Die Stipendien des Musikfonds e.V. sollen Künstlerinnen und Künstlern der aktuellen Musikszene ermöglichen, Ideen für Musik in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu entwickeln. Das können beispielsweise Recherchearbeiten sein, Konzepte für Musik sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, Kompositionsvorhaben ebenso wie Vorhaben zur Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache sowie zur Produktion medialer Inhalte. Gefördert wird die künstlerische Arbeit an neuen Projektvorhaben mit insgesamt bis zu 10 Millionen Euro zusätzlich. Die Antragstellung ist bereits möglich.

 

Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals können eine Förderung für pandemiebedingte Investitionen erhalten. Die Auszahlung der Mittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro erfolgt über die GEMA. Die Antragstellung ist bereits möglich.

 

Die Kulturstiftung des Bundes hat im Rahmen des sechsmonatigen Stipendienprogramms „Reload“ frei produzierende Künstlergruppen eingeladen, sich mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die eigene Kunstpraxis zu beschäftigen. Das Stipendienprogramm richtete sich gezielt an Freie Gruppen der darstellenden Künste und der zeitgenössischen Musik. Durch eine Aufstockung um 2,5 Millionen Euro aus dem BKM-Programm NEUSTART KULTUR konnte „Reload“ mit insgesamt 5,75 Millionen Euro ausgestattet werden. Dadurch wurden Stipendien für 230 Gruppen ermöglicht. 42 Prozent der Stipendiaten entfallen auf den Musikbereich. Aus Programmmitteln von NEUSTART KULTUR konnten 42 Stipendien mit einem Gesamtwert von 1,05 Millionen Euro gefördert werden.

 

Weitere Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR, die sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusikprogrammen, Programmreihen und Musikfestivals sowie Musikclubs richten, bzw. digitale Angebote fördern, folgen. Vorgesehen sind: Eine finanzielle Unterstützung von Musikclubs zur konkreten Programmplanung, konzeptionellen und programmatischen Neuorientierung und öffentlichkeitswirksamen Präsentation von Livemusik unter den erschwerten Bedingungen im Umfang von 27 Millionen Euro und ein umfangreiches Programmpaket zur Förderung der Wiederaufnahme des Spielbetriebes von Musikveranstaltern und Musikfestivals im Umfang von 80 bis maximal 100 Millionen Euro. Beide Programme sollen über die Initiative Musik GmbH abgewickelt werden. Die Fördergrundsätze sind durch BKM erarbeitet worden und werden derzeit mit dem Bundesrechnungshof abgestimmt.

 

Vorgesehen ist weiterhin ein Hilfsprogramm für Musik- und Theaterverlage im Volumen von bis zu 5 Millionen Euro, um die Einnahmeverluste aus dem Zusammenbruch des Leihmaterial-Geschäftes auszugleichen. Über die Ausgestaltung finden derzeit Gespräche mit dem Branchenverband statt.

 

Geplant ist auch ein Förderprogramm für den Bereich der Amateurmusik mit einem Volumen i. H. v. 1,5 Millionen Euro; gemeinsam mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) wird hierfür derzeit ein Förderkonzept erarbeitet.

 

Bereits abgeschlossen und in der Phase der Bewilligung und Auszahlung ist ein (über NEUSTART KULTUR hinausgehendes) Sonderprogramm, das die BKM aus vorhandenen Mitteln für nicht überwiegend öffentlich geförderte Orchester und vergleichbare Ensembles ausgeschrieben hatte, um neue künstlerische Vorhaben unter den erschwerten Bedingungen zu ermöglichen.

 

 

Bildende Kunst und Galerien

 

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR hat die Stiftung Kunstfonds ein Sonderförderprogramm in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro aufgelegt. In einem ersten Programmteil wurden Stipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler mit Kindern unter sieben Jahren vergeben. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

 

Aktuell läuft der zweite Programmteil der Ausschreibung von Stipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler, unabhängig von der Frage, ob sie Kinder haben oder nicht. Die Bewerbungsfrist endet am 10. September 2020. Ein dritter Programmteil richtet sich an kunstvermittelnde Akteure wie Künstlerräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume und Solo-Selbstständige. Diese können sich bei der Stiftung Kunstfonds für die Förderung von Projekten bewerben, die die Vermittlung und den Konsum bildender Kunst – sei es durch Gespräche, App + Video, Ausstellung, Verleih, Verkauf, Workshops etc. – nachhaltig mit innovativen und unkonventionellen Ideen anregen und an der Kunst vorzugsweise niederschwellig teilhaben lassen. Die Antragstellung ist seit dem 14. August 2020 möglich.

 

Die Kulturstaatsministerin hat den Ankaufsetat der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von NEUSTART KULTUR um 2,5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro erhöht. Die unabhängige Ankaufkommission wird nicht nur auf Kunstmessen, sondern gerade jetzt auch bei Galerien sowie bei Künstlerinnen und Künstlern, sofern diese nicht von einer Galerie vertreten werden, im gesamten Bundesgebiet direkt kaufen. Der Wert eines erworbenen Kunstwerks soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. Eine Bewerbung um Ankäufe ist nicht möglich. Die Ankaufkommission wird sich am 11. September 2020 in Berlin treffen, um das weitere Verfahren abzusprechen. Die rund 150 anzukaufenden Kunstwerke sollen später deutschen Museen als Leihgabe des Bundes zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Bundesverband Bildende Künstlerinnen und Künstler e.V. wird gemeinsam mit dem Deutschen Künstlerbund e.V. das Hilfsprogramm „Neustart für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ umsetzen. Das Programm zielt zum einen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstlerinnen und Künstler, vor allem im Bereich Digitalisierung, ab. Dazu gehören die Förderung einer entsprechenden berufsbezogenen Fortbildung und Beratung, die Stärkung der Web-Präsenz bildender Künstlerinnen und Künstler sowie ein qualifiziertes Mentoring. Weitere Schwerpunkte des Programms sind die Förderung innovativer Kunstprojekte, die Brücken zwischen analoger und digitaler Kunstproduktion schlagen, sowie die Förderung von Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate. Für dieses Programm stellt die Kulturstaatsministerin einmalig bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Ende August möglich.

 

Für die Förderung von Galerien stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, die Kultur- und Vermittlungsarbeit von Galerien als wesentliche Partner von Künstlerinnen und Künstlern zu stärken. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Programmteile: Zum einen können Ausstellungen in den Galerieräumen von Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler gefördert werden. Das Gesamtvolumen für diesen Programmteil beträgt bis zu 11 Millionen Euro. Der zweite Programmteil beinhaltet eine Förderung von Digitalisierungsprozessen in der Führung und Verwaltung von Galerien. Förderfähige Maßnahmen sollen z.B. die Anschaffung zeitgemäßer Hard- und Software zur digitalen Transformation, die Neugestaltung einer ansprechenden Homepage, der befristete Einsatz personeller Kapazitäten oder digitale Weiterbildungsmaßnahmen sein. Für diesen Programmteil sind bis zu 5 Millionen Euro vorgesehen. Für die Abwicklung des Antragsverfahrens ist die Stiftung Kunstfonds vorgesehen. Die daher notwendigen Abstimmungsgespräche zur Umsetzung dauern noch an. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich.

 

Darüber hinaus wird die Kulturstaatsministerin exemplarisch eine von der Art Cologne entwickelte Digitalplattform für Verkäufe von Kunstwerken, die „Art Cologne Online Sales“, mit bis zu 500.000 Euro fördern. Die Online-Sales Plattform soll im April 2021 als „digitale Verlängerung“ der Art Cologne 2020 starten. Teilnehmer sind die zugelassenen Galerien der Art Cologne 2020. Um eine nachhaltige Unterstützung auch für Galerien sicherzustellen, die nicht an der Art Cologne teilnehmen, wird eine mögliche Erweiterung der Plattform geprüft, nach der diese anschließend ausgewählten Partnern und Institutionen in Deutschland zur Verfügung gestellt wird.

 

Theater

 

Das bereits veröffentlichte Stipendienprogramm des Fonds Darstellende Künste im Umfang von 10 Millionen Euro knüpft an dessen erfolgreiches Programm #takecare an. Es ermöglicht freien Künstlerinnen und Künstlern die Fortführung ihrer künstlerischen Arbeit oder die Weiterentwicklung laufender Projekte unter den neuen Arbeitsbedingungen. Gefördert werden Recherchen, Residenzen und Konzeptentwicklungen.

 

Ebenfalls über den Fonds Darstellende Künste und mit Blick auf dessen Mitgliedsverbände aus allen Bereichen der freien Darstellenden Künste wird gegenwärtig ein umfangreiches Förderprogramm zur Unterstützung von neuen Produktionen, Kooperationen, von Weiterbildung und Verknüpfungen von Künstlerinnen und Künstlern mit Produktionshäusern erarbeitet. Es sind finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 65 Millionen Euro eingeplant. Wegen noch laufender Abstimmungsgespräche zur Umsetzung ist eine Antragstellung noch nicht möglich.

 

Die Kulturstiftung des Bundes hat im Rahmen des sechsmonatigen Stipendienprogramms „Reload“ frei produzierende Künstlergruppen eingeladen, sich mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die eigene Kunstpraxis zu beschäftigen. Das Stipendienprogramm richtete sich gezielt an Freie Gruppen der darstellenden Künste und der zeitgenössischen Musik. Durch eine Aufstockung um 2,5 Millionen Euro aus dem BKM-Programm NEUSTART KULTUR konnte „Reload“ mit insgesamt 5,75 Millionen Euro ausgestattet werden. Dadurch wurden Stipendien für 230 Gruppen ermöglicht. 46 Prozent der Stipendiaten fallen insgesamt auf den Theaterbereich. Aus Programmmitteln von NEUSTART KULTUR konnten allein 46 Stipendien mit einem Gesamtwert von 1,15 Millionen Euro gefördert werden.

 

Nicht überwiegend öffentlich geförderte Theater, künstlerische

Produktionsorte, Festspielhäuser, Festivals, Kleinkunstbühnen und Varietétheater können eine Förderung für pandemiebedingte Investitionen erhalten. Die Auszahlung der Mittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro erfolgt über die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft. Die Antragstellung ist bereits möglich.

 

Vorgesehen ist weiterhin ein Förderprogramm in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro, um den Wiederbeginn der Spieltätigkeit von Privattheatern unter den Bedingungen reduzierter Zuschauerzahlen zu unterstützen. Dieses Programm soll mit Unterstützung des Deutschen Bühnenvereins umgesetzt werden und wird mit diesem gerade final abgestimmt. Die Antragstellung wird bald möglich sein.

 

Mit bis zu 20 Millionen Euro soll die Wiederaufnahme des Gastspielbetriebs von Tourneetheatern gefördert werden, die einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Versorgung mit Theaterkunst in kleinen Städten und im ländlichen Raum leisten. Partner dieses Programms soll die Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e. V. werden. Auch hier laufen die finalen Abstimmungsgespräche.

 

Schließlich ist ein Programm zur Förderung der Kinder- und Jugendtheater mit einem Volumen von bis zu 15 Millionen Euro in Arbeit, das insbesondere die kleinen und mittleren Ensembles und Theater darin unterstützen soll, wieder den Kontakt zu ihrem Publikum und zu Schulen herzustellen.

 

Tanz

 

Bis zu 20 Millionen Euro stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR für ein mehrteiliges Hilfsprogramm zur Unterstützung der freien professionellen Tanzszene zur Verfügung. Sie kommen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Produktionsstätten oder Festivals zugute, die von der Coronakrise besonders hart getroffen sind. Die Antragstellung ist (beim Dachverband Tanz, bei Diehl & Ritter (Tanzpakt) und Joint Adventure (NPN Tanz)) bereits möglich.

 

Die Kulturstiftung des Bundes hat im Rahmen des sechsmonatigen Stipendienprogramms „Reload“ frei produzierende Künstlergruppen eingeladen, sich mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die eigene Kunstpraxis zu beschäftigen. Das Stipendienprogramm richtete sich gezielt an Freie Gruppen der darstellenden Künste und der zeitgenössischen Musik. Durch eine Aufstockung um 2,5 Millionen Euro aus dem BKM-Programm NEUSTART KULTUR konnte Reload mit insgesamt 5,75 Millionen Euro ausgestattet werden. Dadurch wurden Stipendien für 230 Gruppen ermöglicht. 12 Prozent der Stipendiaten fallen insgesamt auf den Bereich Tanz. Aus Programmmitteln von NEUSTART KULTUR konnten allein 12 Stipendien mit einem Gesamtwert von 300.000 Euro gefördert werden.

 

Literatur, Buch- und Verlagsbranche

 

Unter dem Titel „Neustart Literatur“ hat der Deutsche Literaturfonds ein Programm mit Sondermaßnahmen aufgelegt. Durch „Tausende literarische (Wieder )Begegnungen“ will der Fonds zum Beispiel den Neustart für Literatur- und Kultureinrichtungen sowie Buchhandlungen durch Finanzierung der Autorenhonorare bei Lesungen und anderen Veranstaltungen erleichtern. Der Literaturfonds fördert innovative, auch digitale Formate und kooperiert dabei mit Verbänden und literarischen Einrichtungen. Mittel in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Bewerbungen sind bereits möglich. Im Modul zwei („Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen“) sind seit dem 1. August 2020 knapp 200 Bewerbungen eingegangen. Die Gesamtsumme der beantragten Projekte bei allen drei Modulen beläuft sich bislang auf rund 2 Millionen Euro.

 

Der Deutsche Übersetzerfonds e.V. vergibt Stipendien an Übersetzerinnen und Übersetzer aller literarischer Genres; integriert werden erstmals die in Deutschland lebenden Akteure, die deutsche Literatur in andere Sprachen übersetzen. Das Programm „extensiv initiativ“ generiert neue Übersetzungsprojekte und bezieht dabei auch die Verlage mit ein. Das Projekt „Das Wissen der Übersetzer“ des Deutschen Übersetzerfonds wird eine Online-Plattform des literarischen Übersetzens schaffen, die Arbeitsprozesse transparent macht und den Dialog ermöglicht. Ein im Rahmen von NEUSTART KULTUR eingereichter Projektfonds unterstützt Kultureinrichtungen, aber auch Akteure der freien Szene, die das Übersetzen als Kunst oder auch als soziale Praxis in den Mittelpunkt stellen. Außerdem bietet der Deutsche Übersetzerfonds über das „TOLEDO-Programm“ digitale Formate rund um das Thema Übersetzungskunst an. Es stehen Mittel in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung. Die unterschiedlichen Bewerbungsverfahren sind angelaufen, erste Deadlines sind der 15. September und der 15. Oktober 2020.

 

Mit 4 Millionen Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR fördert die Kulturstaatsministerin die Frankfurter Buchmesse. Durch Zuschüsse an die Frankfurter Buchmesse werden Rabattierungen oder der Erlass der Teilnehmergebühren vor allem für kleine und mittlere Verlage ermöglicht, damit diese auch in Pandemie-Zeiten an der weltgrößten Buchmesse teilnehmen können. Zudem soll mit der Förderung die Digitalisierung der Messe weiter vorangetrieben werden, unter anderem durch Förderung einer digitalen Rechtevermittlungsplattform. Vorgesehen ist zudem eine Förderung der Leipziger Buchmesse im nächsten Jahr in Höhe von 1 Millionen Euro. Das Konzept wird aktuell erarbeitet. Geplant ist, die Teilnahme vor allem kleiner und mittlerer Verlage an der Leipziger Buchmesse in Pandemie-Zeiten zu unterstützen.

 

Weitere Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR, die sich an die Buch- und Verlagsbranche richten, folgen. Vorgesehen sind:

 

Mit 10 Millionen Euro soll die Verlagsbranche unterstützt werden. Verlage können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für neu erscheinende Bücher, Hörbücher und E-Books in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Im Falle einer besonders nachhaltigen Produktionsweise können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Wegen der Pandemie wurden neue Titel abgesagt oder verschoben. Deren Veröffentlichung soll das Programm unterstützen. Hierdurch kann mittelbar auch die gesamte Wertschöpfungskette der Buchbranche profitieren, von der Autorin über den Übersetzer bis zur Grafikerin und zum Agenten. Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Fördergrundsätze und Antragsunterlagen sowie weitere Informationen werden auf dessen Webseite verfügbar sein.

 

Mit weiteren 10 Millionen Euro soll kleineren und mittleren Buchhandlungen die Digitalisierung ihrer Vertriebswege erleichtert werden. So können Buchhandlungen Fördermittel von bis zu 7.500 Euro erhalten, um ihre Online-Aktivitäten gerade in der Corona-Pandemie auszubauen (z.B. Optimierung der Webseite oder des Social-Media-Accounts sowie Übernahme der Kosten für die hierfür erforderliche Hardware). Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Fördergrundsätze und Antragsunterlagen sowie weitere Informationen werden auf dessen Webseite verfügbar sein.

 

Bibliotheken und Archive

 

Öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive werden durch ein Digitalisierungsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro dabei unterstützt, ihre vielfältigen Angebote und Dienstleistungen ins Digitale zu übertragen und zeitgemäße Anwendungen und Vermittlungsformen zu schaffen – unabhängig von der physischen Öffnung der Einrichtungen. Das Förderprogramm wird vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. für Bibliotheken und Archive durchgeführt werden. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Oktober 2020 möglich sein.

 

Durch das zentrale Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek ist es möglich, jedem über das Internet freien Zugang zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe Deutschlands zu eröffnen, also zu Millionen von Büchern, Archivalien, Bildern, Skulpturen, Musikstücken und anderen Tondokumenten, Filmen und Noten. Mit dem in Höhe von 5,58 Millionen Euro aus NEUSTART KULTUR geförderten Projekt „Nutzerorientierte Neustrukturierung des Portals Deutsche Digitale Bibliothek“ wird sie ihrem Ziel, das deutsche kulturelle Erbe der Öffentlichkeit kostenlos und jederzeit digital zugänglich zu machen, noch besser entsprechen. Für das Teilprojekt „Zielgerichtete Digitalisierungsförderung bei Kultureinrichtungen aus dem Netzwerk der DDB“ besteht eine Fördermöglichkeit zur Digitalisierung von Objekten und ihrer Aufnahme in das Portal der DDB. Bewerbungsberechtigt sind bei der DDB registrierte Datenpartner aus Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen

 

Film und Kino

 

In Ergänzung zum laufenden mehrjährigen BKM-„Zukunftsprogramm Kino“ (Volumen derzeit 17 Millionen Euro in 2020) stellt die Kulturstaatsministerin 40 Millionen Euro für ein weiteres investives Förderprogramm zu Verfügung. Das „Zukunftsprogramm Kino II“, für das Anträge bei der Filmförderungsanstalt gestellt werden können, unterstützt Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie. Gefördert werden außerdem pandemiebedingte Investitionen, die die Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb stärken. Das Förderprogramm ist am 1. August 2020 gestartet.

 

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR hat die Kulturstaatsministerin die Bedingungen für die kulturelle Verleihförderung angepasst und die Mittel erhöht. Bis Ende 2021 wird die kulturelle Verleihförderung um bis zu 4 Millionen Euro aufgestockt. Eine Umsetzung der Maßnahme erfolgt bereits ab 1. August 2020.

 

Weitere 10 Millionen Euro sollen in Anlehnung an die im Filmförderungsgesetz vorgesehene wirtschaftliche Verleihförderung ebenfalls der Verleihwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Diese wirtschaftliche Verleihförderung soll durch die Filmförderungsanstalt abgewickelt werden. Die Fördergrundsätze werden derzeit mit dem Bundesrechnungshof abgestimmt. Beabsichtigt ist ein Start des Programms spätestens Anfang September.

 

Bis zu 1 Million Euro sollen in Anlehnung an die im Filmförderungsgesetz vorgesehene Vertriebsförderung für die Stärkung der Weltvertriebe in Deutschland eingesetzt werden. Auch diese Förderung soll im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Filmförderungsanstalt abgewickelt werden. Die Fördergrundsätze werden derzeit abgestimmt.

 

Nach mehreren Monaten Drehstopp aufgrund der Coronapandemie werden zunehmend wieder Dreharbeiten für Kinofilme geplant und durchgeführt. Zum Schutz von Stab und Besetzung müssen hierfür aufwändige Hygienekonzepte erstellt und umgesetzt werden, wodurch den Produktionsfirmen erhebliche Mehrkosten entstehen. Zur Unterstützung der Wiederaufnahme des Produktionsbetriebes stellt die BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR Mittel in Höhe mehrerer Millionen Euro bereit, um auch die Mehrkosten von bereits von der kulturellen Filmförderung der BKM geförderten Produktionen anteilig mitfinanzieren zu können. Auch für die Entwicklung neuer Kinofilmstoffe sollen verstärkt Mittel eingesetzt werden.

 

Für Filmproduktionen besteht selbst bei Einhaltung strenger Hygienekonzepte das Risiko, dass die Produktion Covid19-bedingt unterbrochen oder abgebrochen werden muss. Dieses ist allerdings durch Filmausfallversicherungen auf absehbare Zeit nicht abgesichert. Zur Ermöglichung der Wiederaufnahme des Produktionsbetriebes stellt die BKM deshalb im Rahmen von NEUSTART KULTUR 50 Millionen Euro bereit, die im sogenannten Ausfallfonds ab voraussichtlich Ende August zur Verfügung stehen. Der Ausfallfonds soll das Risiko von Covid19-bedingten Produktionsunterbrechungen und -abbrüchen und daraus folgenden Mehrkosten bei bundesgeförderten Kinofilm- und Serienproduktionen abfedern und wird derzeit regierungsintern final abgestimmt. Die Kinoschließungen und die weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu empfindlichen Einbußen des Abgabeaufkommens der Filmförderungsanstalt geführt, die allein in diesem Jahr einen Rückgang des prognostizierten Abgabeaufkommens von rund 20 Millionen Euro zu verzeichnen hat. Damit die öffentlich-rechtliche Filmförderungsanstalt ihrem gesetzlichen Auftrag zur Förderung des deutschen Films und der deutschen Filmwirtschaft auch weiterhin in hinreichendem Maße nachkommen kann, soll sie mit 19 Millionen Euro aus dem Programm NEUSTART unterstützt werden. Eine Stärkung der Filmförderungsanstalt trägt gleichzeitig dem pandemiebedingt gestiegenen Förderbedarf der Filmwirtschaft Rechnung. Die Hilfszahlungen an die Filmförderungsanstalt sollen als Billigkeitsleistungen (Billigkeitsleistungen sind Leistungen, die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht) vergeben werden.

 

Schließlich ist im Rahmen von NEUSTART KULTUR ein weiteres, derzeit in der Erarbeitung mit der Kinobranche befindliches Hilfsprogramm für die Kinos geplant, für das bis zu 30 Millionen Euro vorgesehen sind. Mit dem Programmteil „Förderung alternativer, auch digitaler Angebote“ sollen zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich zudem u.a. digitale Geschäftsmodelle und Vertriebswege unterstützt werden. Mit 250.000 Euro fördert die Kulturstaatsministerin das Projekt Marketing-/Media-Hub inkl. Kampagnenmanager für Kinobetreiber der Genossenschaft Kinomarkt Deutschland eG. Es sollen Kundendaten im Bereich Social-Media erfasst und für Kinobetreiber nutzbar gemacht werden. Daraus resultieren neue Wege der digitalen Kundenansprache und Vermarktung für die mitteständischen Kinos in Deutschland.

 

Rundfunk

 

Bis zu 20 Millionen Euro stellt die Kulturstaatsministerin in enger Abstimmung mit den für das inländische Rundfunkwesen zuständigen Ländern zur Förderung des privaten Hörfunks in Deutschland zur Verfügung. Ziel dieser Förderung ist es, die von den pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen getroffenen privaten Hörfunkveranstalter in Deutschland durch eine Förderung ihrer Distributionskosten zu unterstützen und so langfristig irreparable Schäden der Hörfunklandschaft abzuwenden. Die diesbezüglichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen stehen kurz vor dem Abschluss.

 

Die Umsetzung und Abwicklung der Förderung wird in länderspezifischen Förderprogrammen durch die Landesmedienanstalten erfolgen. Die Bundesmittel dienen einer temporären und anteiligen Förderung der Distributionskosten der privaten Hörfunkveranstalter (insbesondere der Signalzuführungs- und Sendeinfrastrukturkosten für die Programmweiterverbreitung).

 

Die maximale Fördersumme pro Hörfunkveranstalter richtet sich nach dem Verhältnis der Distributionskosten des einzelnen Hörfunkanbieters zu den Gesamtdistributionskosten aller berechtigten Hörfunkanbieter. Das entsprechende Kostenermittlungsverfahren wird derzeit von den Landesmedienanstalten durchgeführt und in Kürze abgeschlossen. Die Antragstellung durch den privaten Hörfunkveranstalter kann, je nach länderspezifischer Ausgestaltung des Förderprogramms, bei der zuständigen Landesmedienanstalt ab Ende August 2020 erfolgen.

 

Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten

 

Museen, Heimatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, können Fördermittel für pandemiebedingte Investitionen erhalten. Die Auszahlung der Mittel in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro erfolgt über den Deutschen Verband für Archäologie (DVA). Die Antragstellung beim DVA ist voraussichtlich ab 1. September 2020 möglich.

 

Das erfolgreiche dreijährige Verbundprojekt „museum4punkt0“ wird bis Ende 2021 fortgesetzt, die Förderung hierfür um 10 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro erhöht. Dabei werden innovative Anwendungsmöglichkeiten digitaler Technologien für die Vermittlung, Kommunikation, Interaktion und Partizipation in Museen entwickelt. Diese sollen die Erfahrungen/Bedarfe berücksichtigen, die sich für Museen im Rahmen der Coronapandemie gezeigt haben. Die Nutzung von KI-Technologien für den Einsatz im Museum wird getestet und Formate, wie z.B. digitale Führungen für Schulklassen, virtuelle 3D-Präsentationen von Objekten und Museumsräumen sollen entstehen.

 

Unter der Leitung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz werden neben den derzeitigen Partnern Stiftung Humboldt Forum, Deutsches Museum München, Auswandererhaus Bremerhaven, Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz und den Fastnachtsmuseen Schloss Langenstein und „Narrenschopf“ in Bad Dürrheim zusätzliche Museen gewonnen, um ein breites Spektrum der digitalen Anwendungen zu ermöglichen.

 

Soziokulturelle Zentren

 

Bereits Anfang Mai startete BKM das Pilot-Förderprogramm „NEUSTART – Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“. Es wird über den Bundesverband Soziokultur e.V. realisiert. Die Antragsphase ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der überwältigenden Nachfrage hat die BKM den Fördertopf kurzfristig auf 30 Millionen Euro aufgestockt. Damit können alle 1.400 eingereichten Anträge aus den Sparten soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser sowie auch Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen finanziert werden, wenn diese die Fördervoraussetzungen erfüllen.

 

Ein Sonderprogramm des Fonds Soziokultur e.V. fördert Projekte von Einrichtungen bzw. Träger der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Für die Maßnahme stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Die erste von mehreren Ausschreibungen beginnt am 15. August 2020.

 

Der Bundesverband Soziokultur e.V. fördert pandemiebedingte Investitionen von Literaturhäusern, Kulturzentren und soziokulturellen Zentren. Insgesamt stehen dafür bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsberatung beginnt am 15. August 2020, die Antragstellung ist ab 1. September 2020 möglich.

 

In Vorbereitung ist außerdem eine Maßnahme des Bundesverbands Soziokultur e.V., die sich an Kulturzentren, Kulturhäuser und soziokulturelle Zentren richtet. Ziel ist die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und der Wiederbeginn örtlicher Kulturproduktion. Es stehen Mittel in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Zirkusse

 

Zirkusse können Förderung für pandemiebedingte Investitionen erhalten. Die Auszahlung der Mittel in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro erfolgt über die Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik. Die Antragstellung wird voraussichtlich noch im August möglich sein.

 

Spartenübergreifende Digital-Programme

 

Die BKM fördert mit 5 Millionen Euro „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ der Kulturstiftung des Bundes. Das Programm richtet sich bundesweit an Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Gefördert werden digitale Projekte, die neue Formen der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder der Partizipation mit Besucherinnen und Besuchern erproben. Förderanträge können ab dem 17. August 2020 gestellt werden.

 

Mit dem Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN wollen die Kulturstaatsministerin und die Kulturstiftung der Länder insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen und Projektträger bei der Entwicklung digitaler Angebote mit insgesamt 11 Millionen Euro fördern. Konkret sollen sie bei der Anschaffung der notwendigen Technik zur Produktion digitaler Formate unterstützt werden. Darüber hinaus werden Projekte zum Wissenstransfer und zur Vernetzung der Einrichtungen gefördert ebenso wie die Verbreitung der entstandenen Produktionen im Internet und in Sozialen Medien. Zudem sollen mithilfe des Förderprogramms neue Beratungs-, Schulungs- und Weiterbildungsangebote entwickelt oder vermittelt werden. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte September möglich.

 

In Vorbereitung ist eine Förderung zur weiteren Digitalisierung des Rechtemanagements von Verwertungsgesellschaften. Konkret sollen u.a. Maßnahmen zur besseren Identifikation von Werknutzungen unterstützt werden. Ziel ist es, die Rechtewahrnehmung zu verbessern und Ausschüttungen an die Berechtigten (wie Künstlerinnen und Künstler) schneller, einfacher und präziser zu gestalten. Dies ist eine wichtige technische Basis für ein zeitgemäßes Urheberrecht.

 

Die BKM stellt zudem neben dem NEUSTART-Programm aus Mitteln des Konjunkturpakets für vorgezogene Investitionen kurzfristig über 60 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen von Kulturinstitutionen des Bundes bereit, etwa bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Deutschen Welle, dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Nationalbibliothek.

 

Pandemiebedingte Mehrbedarfe

 

Mit bis zu 100 Millionen Euro sollen pandemiebedingte Mehrbedarfe der vom Bund regelmäßig geförderten Kultureinrichtungen und -projekte in den Jahren 2020 und 2021 aufgefangen werden. Die Bedarfe für 2020 werden derzeit erhoben und geprüft.

 

Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, haben wir die Informationen in einer Tabelle zusammengefasst (pdf).

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt auf der Seite des BKM und bei den oben fett markierten Fonds, Stiftungen und Verbände.

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 

 

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