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Scheinprivatisierung

Von Scheinprivatisierung wird gesprochen, wenn eine Einrichtung zwar in eine privatrechtliche Rechtsform, etwa eine GmbH oder Stiftung des bürgerlichen Rechts, überführt wird, aber nach wie vor vornehmlich durch öffentliche Förderung finanziert wird und damit den Vorgaben des Haushaltsrechts genügen muss.

 

Schuldenbremse

Mit der Föderalismusreform II (siehe Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen) wurde 2009 im Grundgesetz eine Begrenzung der Schuldenaufnahme von Bund und Ländern verankert. Ziel ist es, dass Bund und Länder ihre Haushalte ohne Kreditaufnahme ausgleichen. Für den Bund greift die Schuldenbremse ab 2016. Das heißt ab 2016 muss der Bund einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Für die Länder gilt die Regel ab dem Jahr 2020. Ab diesen Zeitpunkten dürfen Bund bzw. Länder nur noch in einem eng umgrenzten Rahmen z. B. bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen von den Vorgaben der Schuldenbremse abweichen. Einige Länder wie Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten zum Erreichen der Vorgaben Konsolidierungshilfen.

 

Sektionen des Deutschen Kulturrates

Die Sektionen des Deutschen Kulturrates sind seine Mitglieder. Die Sektionen spiegeln die verschiedenen künstlerischen Disziplinen. Mitglieder der Sektionen wiederum sind die Bundesverbände der Künstler, der Kultureinrichtungen, der Kulturvereine und der Kulturwirtschaft. Aktuell hat der Deutsche Kulturrat acht Sektionen (Mitglieder) und zwar: Deutscher Musikrat, Rat für darstellende Kunst und Tanz, Deutsche Literaturkonferenz, Deutscher Kunstrat, Rat für Baukultur, Sektion Design, Sektion Film und audiovisuelle Medien sowie Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung. Die Sektionen sind unterschiedlich verfasst. Einige sind eingetragene Vereine, andere lose Arbeitsgemeinschaften.

 

Sektion Design

In der Sektion Design sind Verbände der verschiedenen Disziplinen des Designbereiches zusammengeschlossen. Sie vertreten den Bereich Design im Deutschen Kulturrat.

 

Sektion Film und audiovisuelle Medien

In der Sektion Film und audiovisuelle Medien haben sich Verbände und Organisationen des Filmsektors, der Medien- und der Computerspielewirtschaft zusammengefunden. Sie vertreten die Interessen dieser Sektoren im Deutschen Kulturrat.

 

Sicherungskopie

Eine Sicherungskopie ist das Abspeichern von Daten, um für den Fall des Verlusts der Originaldaten mittels einer Kopie das Original wieder herstellen zu können.

 

Soft Law

Unter Soft Law werden Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien verstanden, die nicht verbindlich sind. Gleichwohl wird die Einhaltung des Soft Law beispielsweise in der Europäischen Union kontrolliert (siehe Offene Methode der Koordinierung).

 

Soziokulturelle Zentren

Vielfalt ist das Merkmal der soziokulturellen Zentren, so wird immer wieder betont, kein soziokulturelles Zentrum gleiche einem anderen. In Westdeutschland sind viele seit den 1970er-Jahren gegründete soziokulturelle Zentren aus Bürgerbewegungen in besetzten Häusern oder ehemaligen Industriegebäuden entstanden. Soziokulturelle Zentren warten zumeist mit einem Veranstaltungsbereich auf, in dem Veranstaltungen der verschiedenen künstlerischen Sparten stattfinden. Weiter haben viele soziokulturelle Zentren einen kulturellen Bildungsbereich, in dem Kurse, Workshops oder auch Ferienfreizeiten stattfinden. Soziokulturelle Zentren sind gemeinwesenorientiert, das heißt ihre Arbeit richtet sich an die Bevölkerung im Nahraum. Ein Merkmal soziokultureller Zentren ist der hohe Anteil ehrenamtlicher Arbeit.

 

Spenden

Bei Spenden kann grundlegend zwischen der Zeitspende, also dem Verzicht auf Entlohnung geleisteter Arbeit, der Sachspende, also Gegenständen und der Geldspende, unterschieden werden. Bei Spenden handelt es sich um freiwillige Leistungen an einen gemeinnützigen Verein, eine Stiftung oder eine politische Partei.

 

Spendenabzug

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können unter bestimmten Voraussetzungen von Privatpersonen bei der Einkommenssteuererklärung und von Unternehmen bei der Ermittlung des Gewinns geltend gemacht werden. Dabei gilt für Privatpersonen als Höchstsatz 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und bei Unternehmen 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Die Geltendmachung des Steuerabzugs ist an im Einkommenssteuergesetz festgelegte Voraussetzungen geknüpft.

 

Sponsoring

Sponsoring wird von Unternehmen als Unternehmenskommunikation bzw. Marketing gemacht. Ziel des Sponsorings ist es, das eigene Unternehmen bekannt bzw. hierauf aufmerksam zu machen. Es unterscheidet sich aufgrund der Eigennützigkeit für das Unternehmen grundlegend vom Mäzenatentum und Spenden.

 

Staatsziel Kultur im Grundgesetz

Das Grundgesetz sieht als Staatsziele den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau, das Sozialstaatsprinzip, das Rechtstaatsprinzip, den Schutz der Umwelt und zuletzt den Tierschutz vor. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ griff eine bereits in Vorjahren geführte Debatte zur Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz auf. Umfassend mit dem Für und Wider eines Staatsziels Kultur hatte sich die Sachverständigenkommission „Staatszielbestimmungen, Gesetzgebungsaufträge“ von 1981 bis 1983 in der Bundesrepublik befasst. Hier wurden Vorschläge für eine Staatszielbestimmung, die sowohl die natürlichen als auch die kulturellen Lebensgrundlagen in den Blick nimmt, diskutiert. Letztlich wurden die Vorschläge nicht aufgenommen. Eine weitere Debatte fand mit Blick auf den Einigungsvertrag statt. Hier wurde sich auf eine Formulierung verständigt, dass die Kultur in den neuen Ländern keinen Schaden nehmen dürfe (Übergangsfinanzierung). In der gemeinsamen Verfassungskommission wurde 1992 die Aufnahme eines Staatsziels Kultur im Grundgesetz erörtert. Nach eingehender Befassung mit dem Thema unter Einbeziehung von Gutachten und Anhörungen von Sachverständigen schlug die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ die Aufnahme eines Art. 20 b mit dem Wortlaut „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ auf. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. Obwohl Politiker der verschiedenen Parteien sich für das Staatsziel Kultur stark gemacht haben, wurde es bislang noch nicht im Grundgesetz verankert.

 

Ständige Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland

Die Ständige Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland, kurz Kultusministerkonferenz oder KMK, wurde im Jahr 1948, also noch vor der Konstituierung der Bundesrepublik, gegründet. Die KMK befasst sich nach ihrer Geschäftsordnung mit „Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“. Grundanliegen der KMK ist, die Eigenstaatlichkeit der Länder in Fragen von Bildung, Wissenschaft und Kultur zu unterstreichen, darzustellen und zu achten. Belange von länderübergreifender Bedeutung wie z. B. die Übereinstimmung und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen werden mit Blick auf das notwendige Maß an Gemeinsamkeit innerhalb der KMK behandelt. Weiter fördert die KMK die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die KMK vertritt die gemeinsamen Interessen der Länder gegenüber dem Bund, der EU, der OECD oder der UNESCO.

www.kmk.org

 

Stiftung

Eine Stiftung ist ein mit einem Zweck versehener Kapitalstock, der in der Regel auf die Ewigkeit hin angelegt ist. Stiftungen können die Rechtsform einer „Stiftung des bürgerlichen Rechts“ oder einer „Stiftung des öffentlichen Rechts“ haben. In der Stiftungssatzung werden der Zweck und die Art der Umsetzung dieses Zweckes beschrieben. Die Errichtung einer Stiftung muss durch die Stiftungsaufsicht genehmigt werden. Die Stiftungsaufsicht beaufsichtigt die Arbeit von Stiftungen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen benennt für das Jahr 2013 die Existenz von 20.150 rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, darunter sind 638 Stiftungsgründungen aus dem Jahr 2013.

 

Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum

Die gemeinnützige Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum ist Bauherrin und künftige Eigentümerin des Berliner Schloss – Humboldtforum. Das Berliner Schloss soll nach seiner Fertigstellung die Sammlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin beherbergen. Ziel ist es unter anderem, die derzeit in Berlin-Dahlem beheimateten ethnologischen Sammlungen am neuen Ort in Berlin zu präsentieren und so einen Dialog mit den auf der Museumsinsel Berlin ausgestellten Werken zu ermöglichen. Die kosmopolitische Ausrichtung der Brüder Alexander und Wilhelm Humboldt soll im Berliner Schloss – Humboldtforum seinen Ausdruck finden.

www.sbs-humboldtforum.de

 

Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Bereits 1982 begannen die Überlegungen zu einer Sammlung zur Deutschen Geschichte. Im Jahr 1990 verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Errichtung einer selbstständigen Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Der Verabschiedung gingen intensive Beratungen voraus. Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Haus der Geschichte) konzentriert sich in ihrer Arbeit auf die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie der Entstehungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem Haus der Geschichte in Bonn gehört zur Stiftung das Zeitgeschichtliche Forum in Leipzig sowie die Dauerausstellung „GrenzErfahrungen“ im Tränenpalast am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin und die Dauerausstellung „Alltag in der DDR“ im Museum in der Kulturbrauerei Berlin.

www.hdg.de

 

Stiftung Mercator

Die Stiftung Mercator wurde im Jahr 1996 von der Unternehmerfamilie Schmidt gegründet. Die Stiftung hat ihren Sitz in Essen. Das Stiftungsvermögen betrug zum 31. Dezember 2012 113 Mio. Euro. Die Stiftung hat drei Themencluster: Integration, Klimawandel und Kulturelle Bildung. Sie versteht sich als gesellschaftspolitischer Themenanwalt. Ihre Arbeit bezeichnet die Stiftung Mercator selbst als unternehmerisch, professionell und von einer internationalen Haltung bestimmt. Zusammen mit der Kulturstiftung des Bundes unterstützt die Stiftung Mercator das Programm Kulturagenten für kreative Schulen.

www.stiftung-mercator.de

 

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde 1957 gegründet. Ihr Bestand waren zunächst die öffentlichen Sammlungen des im Jahr 1947 aufgelösten Staates Preußen, die sich im Gebiet der Bundesrepublik und West-Berlin befanden. Diese Sammlungen gingen mit der Errichtung der Stiftung in ihr Eigentum über. Mit dem Einigungsvertrag gingen auch jene Bestände in das Eigentum der Stiftung über, die aus preußischem Besitz stammen und in DDR-Einrichtungen bewahrt worden waren. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz war in ihren Anfangsjahren ein Beispiel für die Auseinandersetzungen von Bund und Ländern in Föderalismusfragen die Kultur betreffend. Bundesrat und einige Länder hatten gegen die Errichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1959 die Verfassungsmäßigkeit des Errichtungsgesetzes. Im September 1961 nahm die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ihre Arbeit auf. Im Jahr 1974 wurde zwischen der Bundesregierung und den Ländern ein Abkommen zur gemeinsamen Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unterzeichnet. Nach Abschluss des deutschen Einigungsvertrags bekam die Stiftung Preußischer Kulturbesitz den Auftrag, die Bestände der ehemals preußischen Sammlungen zusammenzuführen. Zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehören folgende Einrichtungen: Staatliche Museen zu Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Ibero-Amerikanisches Institut, Staatliches Institut für Musikforschung. Seit 2011 gehört die Stiftung Preußischer Kulturbesitz der Deutschen Forschungsgemeinschaft an.

www.preussischer-kulturbesitz.de

 

Subsidiaritätsgedanke

Grundprinzip des Subsidiaritätsgedanken ist, dass zunächst die kleineren Einheiten, also Familie, Nachbarschaft, Gemeinwesen Aufgaben übernehmen sollen, bevor diese von nächsthöheren Einheiten, also dem Staat, und hier zunächst den Kommunen, dann den Ländern und danach erst dem Bund, übernommen werden. Konkret bedeutet dies, dass zunächst kleine gesellschaftliche Einheiten wie z. B. Initiativen, Vereine oder Verbände Aufgaben übernehmen sollen. Wenn diese der konkreten Aufgabe nicht nachkommen können, hat der Staat nach dem Subsidiaritätsprinzip die Verpflichtung der kleineren Einheit zu helfen. Aus diesem Gedanken leitet sich die staatliche Unterstützung von Vereinen und Verbänden ab.

 

Mehr als 200 Schlüsselwörter der Kulturpolitik hat Olaf Zimmermann in seinem Buch Kulturpolitik auf den Punkt gebracht – Kommentare und Begriffe zusammengetragen. Dieses „kulturpolitische Alphabet“ bildet eine informative Kurzübersicht zur Kulturpolitik und kann hier kostenfrei durchsucht werden.

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