EU-Urheberrecht: Deutscher Kulturrat begrüßt Abschluss der Trilog-Verhandlungen

Berlin, den 14.02.2019. Der Deutsche Kulturrat hatte in einer Stellungnahme Ende November 2018 dringend an alle beteiligten europäischen Institutionen (EU-Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission) appelliert, die Trilog-Verhandlungen schnell zum Abschluss zu bringen. Eine Verzögerung hätte vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament dazu geführt, dass der Richtlinienvorschlag möglicherweise nicht mehr in dieser Legislaturperiode hätte verabschiedet werden können. Das wäre für den gesamten Kulturbereich höchst problematisch. Nun kann die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet werden. Das begrüßen wir sehr!

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Künstlerinnen und Künstler wollen, dass ihre Werke gesehen, gehört und gelesen werden. Sie wollen und müssen ebenso einen wirtschaftlichen Ertrag aus ihrer künstlerischen Leistung ziehen können. Es ist darum dringend erforderlich, dass die Interessen von Kunst und Kultur in den Mittelpunkt von Urheberrechtsänderungen gerückt werden. Der jetzt gefundene Kompromiss bei den Trilog-Verhandlungen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

 


 

  • Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ vom November 2018 zu den Trilog-Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt finden Sie hier.
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