TTIP: USA werden Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention wohl nicht zustimmen – Was nun, Frau Kulturstaatsministerin?

Gutachter von Bündnis90/Die Grünen hält ausdrückliche Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention in der TTIP-Präambel für unwahrscheinlich

Berlin, den 20.02.2015. Zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten bei Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt nun vor und bestätigt die Befürchtungen des Kulturbereiches leider vollumfänglich.

 

Besonders wichtig ist, dass der Gutachter einen qualitativen Unterschied zwischen dem im Entwurf vorliegenden Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) und dem sich gerade in Verhandlungen befindlichen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) sieht. Er schreibt: „Hinsichtlich des Schutzes und der Förderung kultureller Vielfalt besteht zwischen Kanada und der EU ein prinzipieller Interessengleichklang. Denn beide Akteure gehören zu den maßgeblichen Befürwortern und Förderern der UNESCO-Konvention. Demgegenüber ist im Verhältnis zwischen der EU und den USA damit zu rechnen, dass die Interessenlagen diametral gegenläufig sind. Denn die USA haben die UNESCO-Konvention nicht nur strikt abgelehnt, sondern bisher auch nicht den Anschein erweckt, in absehbarer Zeit Vertragspartei der UNESCO-Konvention zu werden.“ Er bezweifelt deshalb, „dass das von der EU und Kanada verhandelte Freihandelsabkommen (CETA) mit Blick auf die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Handelsliberalisierung und kultureller Vielfalt als Modell für TTIP dienen könnte.“ Doch genau das versucht die EU-Kommission als Verhandlungsführer für die EU-Mitgliedsstaaten zu erreichen. Für sie ist das CETA die Blaupause für TTIP.

 

Der Gutachter Prof. Dr. Hans-Georg Dederer resümiert weiter: „Die USA werden einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention in der TTIP-Präambel nicht zustimmen.“

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagt: „Wir danken der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, dass sie mit dem von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten mehr Licht in das schwierige Verhältnis der Freihandelsabkommen TTIP und CETA mit dem Kulturbereich gebracht haben. Niederschmetternd ist besonders die Einschätzung des Gutachters, dass die USA einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention in der Präambel des Freihandelsabkommen zwischen der USA und der EU nicht zustimmen werden. Bislang hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) den Kulturbereich gerade damit zu beruhigen versucht, dass die Bundesregierung eine solche Festlegung im TTIP-Vertrag verlangen wird. Was nun, Frau Kulturstaatsministerin?“

 

Das Gutachten von Bündnis90/Die Grünen „TTIP und Kultur“ finden Sie hier! Weitere Informationen zu TTIP, CETA und Co. finden Sie auf der neuen Aktionsseite des Deutschen Kulturrates unter: http://www.tag-gegen-ttip.de/

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