Berlin, 27.06.2025. Letzte Nacht hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Kulturgutschutzgesetzes verabschiedet. Damit wurde die Vorlage aus der letzten Legislaturperiode, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet worden war, nun zeitnah beraten und beschlossen. Grundsätzlich hatte sich das Kulturgutschutzgesetz aus dem Jahr 2016 bewährt, so dass hier keine generelle Revision notwendig geworden war.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist erfreulich, dass der neu gewählte Bundestag die Vorlage für das Kulturgutschutzgesetz so zügig verabschiedet hat. Damit gibt es wieder Rechtssicherheit für den internationalen Leihverkehr und Handel mit Kulturgütern. Zu begrüßen ist, dass die Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut verlängert wurde und dass die zusätzlichen Sorgfaltspflichten zum Erwerb oder zur Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern zukünftig erst ab einem Wert von 5.000 Euro statt bisher 2.500 Euro gelten.“