Kulturrat-Studie erfolgreich: Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM wurden vorgestellt

Berlin, den 14.02.2024. Gestern hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Bundeskanzleramt den Kulturverbänden und Gewerkschaften sowie Kulturfördereinrichtungen ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Voraussetzung soll sein, dass eine Mindestförderung des Bundes von 50% vorliegt.

 

Kulturstaatsministerin Claudia Roth sagte: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“

 

Weiter sagte die Kulturstaatsministerin zur neuen Studie des Deutschen Kulturrates: „In seiner jüngsten Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ hatte der Deutsche Kulturrat erneut aufgezeigt, dass ein großer Teil der freien, professionellen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich geringe Einkommen erzielt. Diese Einkommenssituation zieht Folgeprobleme, insbesondere bei der sozialen Absicherung, nach sich.“

 

In der aktuellen Studie des Deutschen Kulturrates werden Daten zur Zahl der Erwerbstätigen im Arbeitsmarkt Kultur, dem Frauenanteil, dem Einkommen und dem Gender-Pay-Gap zusammengestellt und bewertet. Der Datenreport geht sowohl auf Soloselbstständige als auch auf abhängig Beschäftigte im Kulturbereich ein.

 

In der aktuellen Studie des Deutschen Kulturrates werden Daten zur Zahl der Erwerbstätigen im Arbeitsmarkt Kultur, dem Frauenanteil, dem Einkommen und dem Gender-Pay-Gap zusammengestellt und bewertet. Der Datenreport geht sowohl auf Soloselbstständige als auch auf abhängig Beschäftigte im Kulturbereich ein.

 


 

Gabriele Schulz, Olaf Zimmermann
Baustelle Geschlechtergerechtigkeit
Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur

Mit 83 Tabellen und 39 Schaubildern

978-3-947308-36-1, 236 Seiten, 22,80 Euro

 

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