GROKO: Viele positive Vorhaben für den Kultur- und Medienbereich im Koalitionsvertrag

Deutscher Kulturrat zufrieden über Kulturpolitik im Koalitionsvertrag

Berlin, den 12.03.2018. Heute um 14 Uhr wird der Koalitionsvertrag zwischen von CDU, CSU und SPD unterschrieben. Der Koalitionsvertrag enthält eine Reihe von wichtigen Ankündigungen für den Kulturbereich.

 

Nicht nur ragt das Kulturkapitel mit Blick auf den Umfang und die Einordnung unter der Überschrift „Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben“ heraus, auch in verschiedenen anderen Kapiteln werden konkrete die Kultur betreffende Aussagen gemacht, deren Umsetzung für den Kultur- und Medienbereich positiv ist.

 

Förderpolitisch sind verschiedene neue und die Verstetigung von bestehenden Programmen zu nennen. Konkret geplant ist:

 

  • die Auflage eines Programms Kultur in den Regionen, das der zeitgenössischen Kunst zugutekommen soll,
  • die Ausweitung des Investitionsprogramms für Kultureinrichtungen in Ostdeutschland „Invest Ost“ auf ganz Deutschland, dieses Programm dient der Sanierung maroder Kulturbauten,
  • die Fortführung des Programms LandKULTUR und deren Verbindung mit Integration und Inklusion,
  • die Einführung eines Programms „Jugend erinnert“, um junge Menschen an die Erinnerungskultur heranzuführen.

 

Bildung wird im Koalitionsvertrag eine wichtige Bedeutung beigemessen. Für den Kultur- und Medienbereich ist mit Blick auf die kulturelle Bildung bedeutsam, dass eine stärkere Verzahnung mit der politischen Bildung angedacht ist. Dies ist gerade mit Blick auf die Erinnerungskultur, aber auch allgemein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutsam. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ferner, dass die dezentrale Erinnerungskultur mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement besser unterstützt werden soll. Weiter soll die kulturelle Bildung mit Blick auf Bildung für nachhaltige Entwicklung an Bedeutung gewinnen. Noch einmal bestärkt wird im Koalitionsvertrag die Fortsetzung des wichtigen Programms „Kultur macht stark“.

 

Wichtig mit Blick auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts Kultur und Medien ist die angestrebte Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Auch im Kultur- und Medienbereich zeichnet sich in einigen Feldern, die eine duale Ausbildung voraussetzen, ein deutlicher Fachkräftemangel ab. Um diesem entgegenzuwirken, muss die Duale Ausbildung an Attraktivität gewinnen und die Aufstiegsqualifizierung ähnlich dem Hochschulstudium kostenfrei sein.

 

Fragen der Geschlechtergerechtigkeit spielen sowohl mit Blick auf eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen eine Rolle als auch hinsichtlich dem Bestreben, dass mehr Frauen Führungspositionen einnehmen. Jurys und Auswahlgremien sollen geschlechtergerecht besetzt werden und auch bei Stipendien und Förderentscheidungen soll Geschlechtergerechtigkeit in die Entscheidungen einbezogen werden.

 

Selbständige sollen generell in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Freiberufliche Künstler und Publizisten sind dies bereits seit 1983 durch die Künstlersozialversicherung. Andere im Kulturbereich Selbständige, die die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung nicht erfüllen, haben keinen automatischen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass bestehende Sondersysteme für Selbständige wie beispielsweise die Künstlersozialversicherung oder auch die Versorgungswerke für Freiberufler nicht angetastet werden, andere Selbständige sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen. Geplant ist, die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge gründerfreundlich zu gestalten.

 

Zu begrüßen ist ferner, dass das Statusfeststellungsverfahren noch einmal unter die Lupe genommen werden soll und noch in diesem Jahr eine Anschlussregelung für das Arbeitslosengeld I für kurz befristet Beschäftigte gefunden werden soll.

 

Der Einsatz für die Verlegerbeteiligung wird im Abschnitt zum Urheberrecht als erstes Vorhaben genannt. Hier wollen sich die Koalitionäre für eine schnelle Lösung auf der europäischen Ebene einsetzen, die dann in nationales Recht übersetzt werden soll. Weiter soll die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern gestärkt werden. Auch soll die Privatkopievergütung den neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden.

 

Angekündigt wird ferner, dass in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 ein besonderes Augenmerk auf Kultur und Bildung als Motor des zusammenwachsenden Europas gewidmet werden soll.

 

Interessant für den Kulturbereich ist in steuerrechtlicher Hinsicht, dass sich auf europäischer Ebene für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für gewerblich gehandelte Kunstgegenstände, E-Books, E-Papers und elektronische Informationsmedien eingesetzt werden soll.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „In der Gesamtbilanz enthält der Koalitionsvertrag viele positive Vorhaben für den Kultur- und Medienbereich, auch wenn die Einrichtung des längst überfälligen eigenständigen Bundeskulturministerium noch auf sich warten lassen wird. Erfreulich ist, dass Kunst und Kultur die Kraft zugesprochen wird, Verständnis und Verständigung zu fördern und zum anderen mit dem Begriff der ermöglichenden Kulturpolitik, die unselige aktivierende Kulturpolitik ad acta gelegt wurde. Wichtig ist auch, dass mit Blick auf die kulturelle Bildung eine stärkere Verzahnung mit der politischen Bildung angedacht ist. Ohne kulturelle Bildung wird die politische Bildung nicht erfolgreich sein können.“

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