Bundestag: Restitution von NS-Raubkunst

Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist längst noch nicht abgeschlossen

Berlin, den 10.03.2024. Morgen führt der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Restitution von NS-Raubkunst durch. Auf der kulturpolitischen Agenda in dieser Wahlperiode steht die Überarbeitung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz (Gemeinsame Erklärung)“. Ebenso sollen die Arbeitsweise und Wirkungsmöglichkeiten der Beratenden Kommission verbessert werden. Ferner steht der Vorschlag eines Restitutionsgesetzes im Raum.

 

Politik & Kultur, die Zeitung des Deutschen Kulturrates, widmete in der Ausgabe 12/2023 – 1/2024 den Schwerpunkt dem Thema Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut.

 

Themen im Schwerpunkt sind u. a. Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverlust, die Aufgaben und Perspektiven der Beratenden Kommission, Kunsthandel und Provenienzforschung, das Zentralantiquariat der DDR und der Handel mit NS-Raubgut, der Umgang mit geistigem Eigentum in der Buchbranche nach 1933 und vieles andere mehr.

 

Autorinnen und Autoren des Schwerpunktes sind:

 

 

 

Der Herausgeber von Politik & Kultur und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist längst noch nicht abgeschlossen. Viele jüdische Opfer der Entrechtung im Nationalsozialismus haben immer noch nicht ihr Eigentum zurückerhalten. Das ist für unser Land zutiefst beschämend. Es gibt noch sehr viel zu tun. Es ist gut, dass sich der Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Thema befasst.

 

 


 

 

  • Die Doppelausgabe Dezember/Januar von Politik & Kultur mit dem Schwerpunkt „Was lagert in unseren Depots? 25 Jahre Washingtoner Erklärung: Der Umgang mit NS-Raubgut“ steht auch als kostenfreies E-Paper (PDF-Datei) zum Herunterladen bereit.

 

 

 

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