KW43: Was darf Kunstkritik?, Neue Politik & Kultur, Corona-Krise: Was wird für die Kultur getan?, …

... Fotowettbewerb: Zusammenhalt in Vielfalt – Jüdischer Alltag in Deutschland, Text der Woche

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gerade hat die Süddeutsche Zeitung ihr „mea culpa“ abgelegt und sich bei dem Musiker Igor Levit und ihren Lesern in aller Form entschuldigt. Entschuldigt für eine zweitklassische Musikkritik mit unangenehmen antisemitischen Untertönen.

 

Kann man machen, muss man aber nicht, denn es gehört ebenso zur Kunstkritik wie zur politischen Debatte strittige, selbst unappetitliche, Positionen auszutauschen und auch auszuhalten. Und natürlich auch, Gegenpositionen zu Wort kommen zu lassen und hoffentlich heftig darüber zu streiten.

 

Doch der Streit ist verpönt. Je mehr Debattenplattformen es gibt, umso weniger Debatte findet statt. Die Plattform Twitter ist ein gutes Beispiel dafür. Jede Gruppe hat ihre eigene Blase, in der die Selbstgerechtigkeit keine Grenzen kennt. Spannend ist zu sehen, dass in diesen Echoräumen selbst Wissenschaftler und Journalisten, deren Berufsethos eigentlich die Offenheit für andere Sichtweisen beinhalten sollte, jede kritische Distanz vermissen lassen und nur eine Wahrheit, die ihrer Gruppe, gelten lassen.

 

Jedes Abweichen vom jeweiligen Mainstream wird mit einem Erregungsfuror beantwortet. Selbst gestandene Medien wie die Süddeutsche Zeitung können diesem Druck offensichtlich nicht widerstehen.

 

Im Grundgesetz steht, wie weit die Meinungsfreiheit in Deutschland geht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern… . Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Und in einem Rechtstaat entscheiden nur Gerichte darüber, wann eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist.

 

Die selbsternannten Wächterinnen und Wächter über das, was gesagt und geschrieben werden darf, wirken längst über die sozialen Netzwerke hinaus und werden immer mehr zu einer Gefahr für die Meinungsfreiheit in unserem Land.

 

Der Autor der verunglückten Musikkritik in der Süddeutsche Zeitung sollte um Entschuldigung bitten, die Zeitung selbst hat sich aber mit ihrem »mea maxima culpa«, sichtbar dem Druck der Straße gebeugt und der Meinungsfreiheit damit einen Bärendienst erwiesen.

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 


 

Politik & Kultur

 

Schon in der kommenden Woche erscheint die nächste Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates. Noch wird Platz für aktuelle kulturpolitische Ereignisse frei gehalten. Den Leitartikel verfasst die Filmemacherin und Präsidentin der Akademie der Künste in Berlin, Jeanine Meerapfel.

 

Hier können Sie alle Ausgaben von Politik & Kultur der letzten 18 Jahren nachlesen.

 


 

Aktualisiert! Corona-Krise: Was wird für die Kultur getan?

 

Maßnahmen des Bundes

 

Hier finden Sie Informationen zu den Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft.

 

Bitte beachten Sie, dass der Bewerbungsschluss für viele Maßnahmen zur Unterstützung pandemiebedingter Investitionen aus dem Programm Neustart Kultur am 31.10.2020 endet.

 

 

 

Außerdem, die zweite Phase der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums wurde eingeläutet. Grundsätzlich sind nun Unternehmen aller Größen und Solo-Selbständige aller Branchen antragsberechtigt, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 oder einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen haben. Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten z. B. einen Steuerberater im Namen des Antragsstellers einzureichen. Eine Antragsstellung ohne prüfenden Dritten ist nicht möglich. Im Nachgang erfolgt gleichfalls über einen prüfenden Dritten eine Schlussabrechnung über die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten. Das Programm bezieht sich auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung für die Monate September, Oktober, November und Dezember ist möglich, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2020.

 

Maßnahmen der einzelnen Bundesländer

 

Hier finden Sie Informationen zu den Maßnahmen der einzelnen Bundesländer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

Hier finden Sie zusätzlich eine tabellarische Übersicht der Länderhilfen (Stand 12.10.2020).

 


 

Fotowettbewerb: Zusammenhalt in Vielfalt – Jüdischer Alltag in Deutschland

 

Machen Sie mit beim bundesweiten Fotowettbewerb #jüdischerAlltag der getragen wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und die Initiative kulturelle Integration.

 

Mehr Infos: fotowettbewerb-juedischer-alltag.de

 


 

Text der Woche: Peter Weibel „Zwischen Dingen und Daten – Was ist digitale Kultur?“

 

In der analogen Welt gibt es vor allem Dinge. In der digitalen Welt gibt es vor allem Daten. Die digitale Kultur ist das Ergebnis von drei Abstraktionsstufen der humanen Evolution.

 

Peter Weibel ist künstlerisch-wissenschaftlicher Vorstand des Zentrums für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM).

 

Lesen Sie den Text hier!

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