Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung zu einer schnellen Änderung der entsprechenden Regelungen des § 123 SGB III (Arbeitslosengeld I) auf: Resolution

Berlin, den 20.12.2011. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Bundesregierung auf, rasch einen auf die Bedingungen der Kultur- und Medienbranche abgestimmten Vorschlag für eine Verbesserung der Regelung zum Bezug von Arbeitslosengeld I vorzulegen.

 

Im Jahr 2009 wurde beschlossen, dass bei berufsbedingt kurz befristet Beschäftigten die Anwartschaft für den Bezug von Arbeitslosengeld I verkürzt wird. Sie haben bereits nach 180 Anwartschaftstagen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern die Mehrzahl der Anwartschaftstage aus Beschäftigungsverhältnissen von unter sechs Wochen resultiert. Diese Regelung wurde auf drei Jahre befristet. Mit dieser Befristung signalisierte die Bundesregierung bereits ihre Unsicherheit, ob die Regelung trägt.

 

Die zwischenzeitlichen Erfahrungen zeigen mehr als deutlich, dass die getroffene Regelung in der Kultur- und Medienbranche nicht die beabsichtigte Wirkung zeigt und nach wie vor viele berufsbedingt kurz befristet beschäftigte Künstler und Medienschaffende zwar teilweise sehr hohe Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, aufgrund der bestehenden Regelungen aber oftmals kein Arbeitslosengeld I beziehen. Grund dafür sind die ungeeigneten gesetzlichen Definitionen. So liegt die durchschnittliche, projektgebundene Beschäftigungsdauer in der Kultur- und Medienlandschaft, und vor allem in der Film- und Fernsehbranche, in den meisten Fällen über den derzeit maximalen 6 Wochen pro Arbeitsverhältnis. Branchenkonform wäre hier eine Festlegung von 3 Monaten pro kurz befristeten Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus bedarf auch die derzeitige Festlegung einer Einkommensgrenze der Überprüfung und einer deutlichen Anpassung nach oben.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung zu einer schnellen Änderung der entsprechenden Regelungen des § 123 SGB III auf. Weiter fordert er, die bisher erhobenen Daten zum Bezug von Arbeitslosengeld I bei verkürzter Anwartschaftszeit sowie die Daten und Gründe zur Ablehnung eines solchen Bezugs offenzulegen. Die Ergebnisse der Evaluierung der derzeit geltenden Regelung sollten schnellstmöglich veröffentlicht und diskutiert werden.

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