Arbeit der Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit stärken: Resolution

Deutscher Kulturrat fordert Änderung des Sozialgesetzbuches

Berlin, den 13.03.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, das Sozialgesetzbuch so zu ändern, dass die Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit wieder im vorherigen Umfang tätig sein können.

 

Zum Jahr 2007 hat die Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben der Künstlerdienste neu geordnet. Die Zahl der Stellen wurde um die Hälfte auf 58 reduziert. Die Künstlerdienste in Frankfurt am Main und Rostock wurden geschlossen. Der Auftrag der Künstlerdienste wurde eingeschränkt, sie dürfen nur noch ausschließlich in die unselbständige Beschäftigung vermitteln und nur noch für Künstlerinnen und Künstler tätig sein, die überwiegend unselbständig arbeiten.

 

Dieser Entscheidung gingen ein Prüfvermerk des Bundesrechnungshofs und ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags voraus. Der Bundesrechnungshof hatte moniert, dass die Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit auch in die Selbständigkeit vermitteln.

 

Die Künstlerdienste sind eine Fachvermittlungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Sie vermittelt Künstler aus den Bereichen:

  • Orchester, Bands, Musiker,
  • Show, Artistik, Entertainment,
  • Models (Fotomodelle, Mannequins, Dressmen),
  • Visagisten
  • sowie Kleindarsteller, Statisten und Komparsen.

 

Traditionell hat die unständige Beschäftigung in diesen Berufen einen hohen Stellenwert, d.h. die Angehörigen dieser Berufe üben meist eine kurzfristige abhängige Beschäftigung aus, die teilweise nur einen Tag oder auch nur wenige Stunden umfasst. In den letzten Jahren hat sich jedoch der Arbeitsmarkt sehr verändert. Die Zahl der Selbständigen stieg und steigt weiterhin an. Dieser Trend wird u.a. durch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesagentur verstärkt. Im Jahr 2000 förderte die Bundesagentur für Arbeit bei 266.000 Personen den Übergang in eine abhängige Beschäftigung und bei 43.300 Personen den Übergang in die Selbständigkeit. Im Jahr 2005 hatten sich die Werte schon fast umgekehrt: bei 89.000 Personen wurde der Übergang in eine abhängige Beschäftigung gefördert und bei 322.500 Personen der Übergang in die Selbständigkeit. Somit ging die Förderung der abhängigen Beschäftigung um zwei Drittel zurück. Demgegenüber stieg die Förderung der Selbständigkeit durch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit um ein Siebenfaches. Diese Zahlen der allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Förderungsmaßnahmen spiegeln sich auch im Arbeitsmarkt Kultur wieder. Hier steigt die Zahl der Selbständigen ebenfalls stark an, wie die Daten der Künstlersozialkasse eindrucksvoll belegen.

 

Diese Entwicklung hat auch zur Folge, dass in den Berufsfeldern, in denen bislang die unständige abhängige Beschäftigung typisch war, die Selbständigkeit zunimmt. Das trifft insbesondere auch auf Berufsfelder im Bereich Bühne, Film und Fernsehen zu.

 

Die Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit haben daher die Entwicklung des Arbeitsmarktes in ihrer Tätigkeit folgerichtig umgesetzt und auch Künstler vermittelt, bei denen ansonsten die selbständige Beschäftigung überwiegt bzw. haben sie in selbständige Tätigkeiten vermittelt.

 

Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) III § 36, Abs. 4 darf die Bundesagentur für Arbeit jedoch nicht tätig werden, wenn bei unständig Beschäftigten die selbständige Tätigkeit überwiegt. Diese Vorschrift wurde vom Bundesrechnungshof zum Hebel für seine Forderung genommen, die Tätigkeit der Künstlerdienste entsprechend einzuschränken.

 

Diese Forderung verkennt die Situation in dem beschriebenen speziellen Arbeitsmarktsegment. Viele der Künstler bekommen keine unständige abhängige Beschäftigung mehr, sondern müssen selbständig arbeiten. Bei den Künstlerdiensten geführte Künstlerinnen und Künstler sind vor allem regional tätig. Sie haben in der Regel keinen so großen Bekanntheitsgrad, dass eine privatwirtschaftliche Künstleragentur für sie tätig wird. Gerade für Berufsanfänger, die noch nicht über die entsprechenden Reputation verfügen können, um sie für eine privatwirtschaftliche Künstleragentur interessant zu machen, wird der Berufseinstieg durch die Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit erleichtert.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert deshalb, SGB III § 36 Abs. 4 dahingehend zu ändern, dass die Bundesagentur für Arbeit auch dann vermittelnd tätig werden darf, wenn die Personen überwiegend selbständig tätig sind. Damit würde das Gesetz den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes in der Kulturwirtschaft angepasst.

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