Die Stärkung der Position der Kreativschaffenden und die Sicherstellung einer fairen Vergütung für ihre Leistungen, sind wichtige Ziele für Die Linke.
Wir haben uns entschieden gegen die aktuelle EU-Urheberrechtsrichtlinie gestellt, da sie unserer Ansicht nach diese Ziele nicht verfolgt und die Freiheit des Internets bedroht. Hier sticht Artikel 17 heraus, der zu Recht für großen öffentlichen Aufruhr gesorgt hat. Eine Korrektur der in der Richtlinie an dieser Stelle angelegten Fehler auf nationaler Ebene erscheint unmöglich. Artikel 17 besagt zusammengefasst, dass Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, z. B. Plattformen, vor Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte, die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einholen müssen. Andernfalls muss sichergestellt werden, dass die Inhalte nicht hochgeladen werden. Um dieser Anforderung zu entsprechen, muss die Plattform Uploadfilter einsetzen. Davon profitieren allerdings nicht die Kreativen, sondern z. B. Internetgiganten wie Google mit YouTube. Sie haben die Marktmacht, für sie lukrative Lizenzpakete abzuschließen. Kleinere Plattformen werden dahinter zurückbleiben, wenn es Ihnen überhaupt möglich sein wird, mit großen Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA, einen Abschluss zu erzielen. Ihnen fehlt auch das Budget einen eigenen Uploadfilter technisch zu entwickeln. Sie stehen also entweder vor dem Aus, da sie für hochgeladenen Content haften müssen oder sie müssen von Google eine Lizenz für die Nutzung ihres Filterprogramms kaufen. In beiden Fällen profitiert Google. Sei es durch den Verlust von Konkurrenz oder durch die Einnahme von Lizenzgebühren. Die Kreativen haben dadurch nichts erreicht. Im Gegenteil läuft die Regelung auf eine weitere Monopolisierung und Knebelung durch Massenlizenzverträge hinaus.
Wenn es um Vergütungsregelungen für Kreativschaffende geht, ist die Richtlinie sehr schwammig. Es finden sich keine konkreten Regelungen, wie faire Vergütungsregelungen aussehen müssen. Das erklärte Ziel der Richtlinie, eine einheitliche europäische Regelung zu schaffen, wird dadurch entsprechend nicht erreicht. Jeder Mitgliedstaat kann und wird sich nun seine eigenen Regeln geben, die ganz erheblich voneinander abweichen können. Deutschland hat leider in den Verhandlungen der Richtlinie darauf hingewirkt, dass konkrete Regelungen, die den Kreativen tatsächlich geholfen hätten, wieder gestrichen wurden, wie z. B. die erhebliche Erschwerung von sogenannten Total-Buy-Out-Verträgen, mit denen Kreativschaffende ihre Rechte pauschal und unwiderruflich abtreten müssen.
Die Linke fordert transparente und funktionale Vergütungssysteme. Wir brauchen eine Demokratisierung der Verwertungsgesellschaften, durch bessere Mitbestimmungsrechte der Urheber. Die Position der Urheber im Urhebervertragsrecht muss deutlich gestärkt werden, z. B. durch die Möglichkeit für Widerruf und Neuverhandlung entsprechender Verträge.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 06/2019.