Sind Buchhandlungen nichts anderes als normale Einzelhandelsgeschäfte, wie es Götz Frömming (AfD) in der aktuellen Stunde am 20.03.2026 im Deutschen Bundestag in den Raum stellte und damit versuchte, den Neid von anderen Einzelhandelsgeschäften zu wecken, die nicht gefördert werden? Dem ist zu entgegnen, dass Buchhandlungen zwar einerseits normale Einzelhandelsgeschäfte sind, andererseits aber mehr als eine Ware, sondern auch Werte und Ideen verkaufen.
Im UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (im Folgenden: Konvention kulturelle Vielfalt) wird in der Präambel herausgestellt, »dass kulturelle Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen sowohl eine wirtschaftliche als auch eine kulturelle Natur haben, da sie Träger von Identitäten, Werten und Sinn sind, und daher nicht so behandelt werden dürfen, als hätten sie nur einen kommerziellen Wert«.
Dieser Grundsatz der im Jahr 2005 verabschiedeten und im Jahr 2007 in Kraft gesetzten Konvention kulturelle Vielfalt ist eine wesentliche Grundlage für kulturpolitische Maßnahmen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft. So ist in Art. 4 Abs. 6 der Konvention kulturelle Vielfalt formuliert, dass der Staat kulturpolitische Maßnahmen ergreifen kann, um die Herstellung, die Verbreitung und den Vertrieb kultureller Aktivitäten, Güter oder Dienstleistungen sowie des Zugangs zu ihnen zu fördern. Eine solche Fördermaßnahmen ist der 2015 von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) ins Leben gerufene Deutsche Buchhandlungspreis.
Der Preis steht auch nicht etwa jeder Buchhandlung in Deutschland zu, wie von Ronald Gläser (AfD) in der aktuellen Stunde insinuiert wurde, sondern die Buchhandlungen müssen sich darum bewerben. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- sie müssen inhabergeführt sein und ihr Jahresumsatz unter einer Million Euro liegen,
- sie müssen ein literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten,
- sie müssen innovative Geschäftsmodelle verfolgen oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren.
Eine Jury wählt unter den eingegangenen Bewerbungen nach fachlichen Kriterien aus. Einhundert Buchhandlungen werden mit einem Gütesiegel und jeweils 7.000 Euro ausgezeichnet, fünf besonders herausragende Buchhandlungen mit einem Gütesiegel und einer Prämie von 15.000 Euro und die drei besten Buchhandlungen mit einem Gütesiegel und 25.000 Euro.
Es geht also, wie im Kulturbereich sehr oft üblich, um die Förderung besonderer Leistungen, die sowohl in der Breite als auch mit Blick auf herausragende Exzellenz ausgezeichnet werden. Ausgezeichnet wird auch nicht die Fassade des Haues, in dem sich die Buchhandlung befindet, ebenso wenig die Auslage von Flugblättern. So wurde als Begründung, die Buchhandlung in Bremen auszuschließen, die Hausfassade mit Zitaten von Protestsongs angeführt und insgesamt kritisiert, dass Flugblätter linker Organisationen in den Buchhandlungen ausliegen.
In der bereits erwähnten aktuellen Stunde des Deutschen Bundestags am 20.03.2026 geriet dieser Grundsatz, die Auszeichnung herausragender Leistungen, insbesondere bei den Rednerinnen und Rednern der AfD, aber leider auch bei denen von CDU/CSU vollkommen aus dem Blick.
Gerade die CDU/CSU hatte sich seit der Etablierung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags im Jahr 1998 durch ein besonderes Interesse am Kulturbereich und ein Verständnis für seine Besonderheiten ausgezeichnet. Das gilt nicht nur mit Blick auf die verschiedenen künstlerischen Sparten, sondern auch für unterschiedlichen künstlerischen Ausdrucksformen. So waren es gerade Abgeordnete aus der CDU/CSU, die die Soziokultur besonders förderten, die sich für Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbetrieb einsetzten oder die den Kolleginnen und Kollegen auch künstlerischen Arbeiten abseits des Mainstreams ans Herz legten. Legendär sind die Einladungen von Bernd Neumann (CDU), bevor er Kulturstaatsminister wurde, zu Filmvorführungen abseits des üblichen Publikumsgeschmacks, um den deutschen Film präsent zu machen. Das Grundprinzip war stets, die Rahmenbedingungen zu gestalten und sich nicht in das künstlerische Schaffen einzumischen. Das war eine bewusste Abkehr von der Kulturpolitik der 1980er Jahre im Bundesinnenministerium, wo die Kultur ressortierte und wo Innenminister wie Friedrich Zimmermann (CSU) Schlagzeilen machte, als er Herbert Achternbusch einen Teil der Filmförderung verwehren wollte, weil er den Film »Das Gespenst« abgeschmackt und blasphemisch fand. Nachdem Michael Naumann (SPD) als erster Kulturstaatsminister das Feuilleton eroberte, war es die Konrad Adenauer Stiftung, die zu Kulturpolitischen Gesprächen einlud, das erste noch unter der Leitung von Anton Pfeifer (CDU), später kontinuierlich unter der von Norbert Lammert (CDU). Unterschiedliche kulturpolitischen Themen wurden in den Mittelpunkt gerückt, eingeladen wurden eben nicht nur Parteigängerinnen und -gänger, sondern es wurde das Gespräch mit kulturpolitisch Verantwortlichen und Interessierten aufgrund ihrer Fachkompetenz jenseits möglicher politischer Präferenzen gesucht und geführt.
Die Übereinstimmung von Kulturpolitikerinnen und -politiker von Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, FDP und SPD im Großen und Ganzen, was die Kulturpolitik betrifft, führte dazu, dass wir uns manchmal ein bisschen mehr inhaltliche Kontroversen gewünscht hätten.
Seit dem Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag im Jahr 2017 gibt es diese Kontroversen. Marc Jongen (AfD) prägte den Begriff des »links-grün-versifften« Kulturbetriebs und diese Begriffsprägung trägt Früchte. Nicht nur, dass insbesondere von der AfD der Mythos verbreitet wird, der komplette Kulturbereich würde sich im linken oder grünen Spektrum verorten – was mitnichten der Fall ist – es ist daraus eine Polarisierung und eine Schärfe entstanden, die heute dazu führt, dass das Begriffspaar Kultur und Extremismus gebildet wird. Daraus folgt, dass zwar die Kunstfreiheit als solche nicht in Abrede gestellt wird, aber die öffentliche Förderung von missliebiger Kunst oder von Kulturinstitutionen. Diese Dichotomie haben sich leider auch einige Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion zu eigen gemacht, in dem sie in der aktuellen Stunde am 20.03.2026 wiederholt darauf verwiesen, dass selbstverständlich jeder die Kunst machen könne, die er wolle, aber kein Anspruch auf öffentliche Förderung bestehe.
Nun ist es eine Binse, dass kein Anspruch auf öffentliche Förderung besteht. Regelmäßig übersteigt beispielsweise die Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller für eine Förderung bei den verschiedenen Maßnahmen der Bundeskulturfonds die Zahl der ausgereichten Förderungen um ein Vielfaches und auch um den Deutschen Buchhandlungspreis oder den Deutschen Verlagspreis bewerben sich in jedem Jahr weitaus mehr Unternehmen als letztlich ausgezeichnet werden. Deutschland hat ein lebendiges, vielgestaltiges, kulturelles Leben. Darauf können alle stolz sein.
Einige wenige, die besonders herausragende künstlerische oder kulturelle Leistungen erbringen, werden mit Preisen des Bundes ausgezeichnet. Die Auswahl erfolgt in der Regel jurybasiert, um die entsprechende Expertise zu gewährleisten. Geschmacksurteile oder politische Einstellungen spielen keine Rolle.
Bereits in der letzten Wahlperiode zeichnete sich infolge der documentaDebatte ab, dass eine neue Kategorie in die Diskussionen eingeführt wurde: Extremismus. Langsam schlich sich ein, dass nach fachlichen oder ästhetischen Kriterien gefördert werden kann, aber sichergestellt werden muss, dass kein Extremismus befördert wird. Begründet wird dies damit, dass dem Antisemitismus kein Vorschub geleistet werden soll. Wobei auch hier ein bemerkenswerter Shift erfolgte. Über einen langen Zeitraum wurde Antisemitismus – zu Recht – vor allem im Rechtsextremismus verortet. Dies gilt insbesondere für rechtsextreme Musik. Seit der documenta wird Antisemitismus vor allem dem Kulturbereich und hier ganz besonders Künstlerinnen und Künstlern zugewiesen, die sich eher links verstehen.
Hieraus ist sukzessive eine Extremismusdiskussion erwachsen, deren Auswüchse bei der Vergabe oder besser Nichtvergabe des Deutschen Buchhandlungspreises zu sehen sind. Bei ausgewählten Buchhandlungen, die in den Vorjahren bereits mehrfach ausgezeichnet wurden, wurde nach dem sogenannten Haber-Verfahren eine Anfrage an den Verfassungsschutz gestellt, ob dort etwas vorläge. Dieses wurde bestätigt und drei Buchhandlungen wurden in der Folge von der Nominiertenliste genommen. Dabei ist nach wie vor unklar, was den Unternehmen vorgeworfen wird, worauf sich der Verfassungsschutz stützt. Dementsprechend können sich die Buchhandlungen auch nicht zu möglichen Vorwürfen äußern. Was übrig bleibt, ist ein Raunen.
Und es geht noch weiter, die betroffenen Buchhandlungen wurden mit dem Verdikt extremistisch zu sein, versehen und in der aktuellen Stunde war dann bei einigen Abgeordneten von »Elementen« die Rede, die nicht noch vom Staat unterstützt werden dürfen.
Der Literaturwissenschaftler Victor Klemperer hat in seinem Buch »LTI« die Verrohung und Veränderung der deutschen Sprache durch die Nationalsozialisten nachgezeichnet. Begriffe wie »Elemente« für auszeichnungswürdige Buchhandlungen, ob vom Verfassungsschutz geführt oder nicht, sind ein Baustein einer solchen Sprachveränderung und sollten sich verbieten. Gerade in der Kultur und der Kulturpolitik müssen sich alle bewusst sein, was Begriffssetzungen auslösen und wie Diskursverschiebungen entstehen. Die AfD zumindest hat es verstanden.
Das Erfreuliche an der im Ganzen sehr unerquicklichen Diskussion ist die Geschlossenheit der Buchbranche, die Solidarität untereinander und das Verhalten der Kundinnen und Kunden. Alle drei von der Vergabeliste gestrichenen Buchhandlungen werden vermehrt von Kundinnen und Kunden aufgesucht und verzeichnen einen Umsatzanstieg. Das zeigt im Übrigen, dass diese Buchhandlungen bei ihren Kundinnen und Kunden fest verankert sind.
Die kulturpolitische Diskussion wird schärfer und es wird umso wichtiger, genau die Worte zu wägen und klarzumachen, worum es geht. Buchhandlungen jedenfalls sind keine x-beliebigen Einzelhandelsgeschäfte.