Was ist Antisemitismus: Deutscher Kulturrat bekennt sich zur IHRA-Definition

Berlin, den 14.12.2023. Um Antisemitismus wirksam bekämpfen zu können und Antisemiten als solche enttarnen zu können, ist es notwendig, das Phänomen zuallererst zu erkennen und zu benennen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA).

 

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände hat sich gestern einstimmig zur Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) bekannt.

 

Die Definition lautet:

 

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die unerträglichen Übergriffe auf Jüdinnen und Juden in Deutschland, der wachsende Antisemitismus und die zunehmende Israel-Feindschaft erschüttern uns tief. Um klar und unmissverständlich deutlich zu machen, dass wir uns ohne Wenn und Aber gegen jede Form des Antisemitismus stellen, haben wir uns gestern im Sprecherrat, dem höchsten politischen Gremium des Deutschen Kulturrates, einstimmig zur Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) bekannt. Wir fordern Kulturorganisationen und -einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler auf, die Definition in ihrem Kampf gegen Antisemitismus ebenfalls anzunehmen.“

 


 

  • Hier geht es zur IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus mit konkreten Beispielen.

 

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