Rundfunkreform: Der Kulturauftrag ist wesentliches Element

Gerhart R. Baum und Olaf Zimmermann zur Kulturberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Berlin, den 30.03.2023. Die Diskussion über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spitzt sich weiter zu. Im Juni dieses Jahres sollen die Intendantinnen und Intendanten finale Vorschläge liefern. Zugleich erfolgen fortlaufend Beschlüsse der Rundfunkkommission der Länder. Der 4. Medienstaatsvertrag ist ebenfalls auf den Weg gebracht. Und auch die Öffentlichkeit diskutiert umfänglich über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

 

Doch welche Rolle spielt dabei die Kultur?

 

Im Leitartikel der druckfrischen Ausgabe von Politik & Kultur 4/23 widmet sich Gerhart R. Baum, Bundesinnenminister a.D., Vorsitzender des Kulturrates NRW, dem Thema und erinnert an den Kulturauftrag als wesentliches Element der Rundfunkreform, der gerade in den aktuellen Zeiten allgemeiner Unsicherheit noch wichtiger geworden sei: „Rundfunkauftrag heißt auch, dass ein Programm gefördert wird, das nur Minderheiten interessiert und relativ kostenaufwendig ist. So hat Karlsruhe das interpretiert. Entscheidend für das Gedeihen der Demokratie ist Vielfalt – thematische, journalistische und kulturelle Vielfalt. Wenn die geplanten Kompetenzzentren und die Konzentrierung von Aufgaben auf einzelne Anstalten auf Kosten der Vielfalt erfolgen sollten, dann ist Widerstand geboten. Die simple Forderung ,Einer macht etwas für alle‘ kann hier nicht greifen. Das kann man in Wirtschaftsbetrieben machen oder bei Fahrbereitschaften, aber nicht mit dem Programm. Ein Sender ist keine Marmeladenfabrik. Er erfüllt einen öffentlichen Auftrag, einen Verfassungsauftrag!“

 

Auch Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von Politik & Kultur, befasst sich im Editorial der aktuellen Zeitungsausgabe mit der Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: „Der ÖRR hat seinen Kernauftrag, die Information und die Kulturberichterstattung, immer mehr aus den Augen verloren und damit selbst die Argumente geliefert, die jetzt gegen ihn verwandt werden. Im Sommer dieses Jahres wird im neuen Medienstaatsvertrag die Kultur zum ersten Mal an erster Stelle bei der Programmerfüllung genannt. Doch was machen einige Intendanten der ARD? Immer neue Vorschläge, wo denn gerade bei der Kultur gespart werden könnte, werden auf den Tisch gelegt. So wird vorgeschlagen, die Hörfunk-Kulturwellen auszudünnen. Die Chöre und Orchester des ÖRR sollen zu jeweils einem Klangköper reduziert werden. Die zwölf Hörspielredaktionen sollen zu einer Zentralredaktion zusammengefasst werden.“ Weiter schreibt Zimmermann: „Nicht Netflix und Co. sind die Totengräber des ÖRR, es sind die Intendanten selbst.“

 


 

Vorheriger ArtikelPolitik & Kultur 4/23 vorab für die Presse
Nächster ArtikelKulturpolitisches Pflichtenheft: Buchvorstellung im Deutschen Theater