Corona vs. Kultur: Frist für freiwillige Absage verlängert

Deutscher Kulturrat begrüßt Entscheidung der Bundesregierung zum Sonderfonds Kulturveranstaltungen

Berlin, den 02.03.2022. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die heutige Entscheidung, dass die Frist für die freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Dies betrifft Kulturveranstaltungen, die beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert sind.

 

Gestern konnte wir bereits melden, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe im Rahmen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, wie von ihm gefordert, bis zum 31.12.2022 verlängert wird. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe am 31.03.2022 endet.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das ist die zweite gute Entscheidung zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in zwei Tagen. Die Möglichkeit bis zum 31.03.2022 Veranstaltungen pandemiebedingt absagen und die Ausfallabsicherung in Anspruch nehmen zu können, ist ein wichtiges Signal an die Kulturveranstaltungswirtschaft.“

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