Corona-Pandemie: Kulturrat fordert Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler

Notfallfonds sollte von der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes gemeinsam verwaltet werden

Berlin, den 11.03.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat Verständnis dafür, dass Theater und Konzerthäuser aufgrund der Corona-Pandemie ihren Betrieb eine begrenzte Zeit beschränken oder sogar einstellen müssen. Gerade diese Häuser werden häufig von den Risikogruppen besucht.

 

Wichtig wird sein, dass die entstehenden Einnahmeausfälle durch abgesagte Aufführungen oder Veranstaltungen bzw. zurückgegebene Tickets bei öffentlichen Kultureinrichtungen von den öffentlichen Händen, vor allem den Ländern und Kommunen, kompensiert werden. Auch der Bund sollte gegebenenfalls einspringen. Auch privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen, deren Existenz von den Erlösen aus Ticketverkäufen abhängt, brauchen Unterstützung. Hier ist besonders die Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung von Bund und Ländern gefragt.

 

Große Sorgen macht dem Deutschen Kulturrat die Situation freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler und anderer Selbständiger aus dem Kultur- und Medienbereich. Mit der Absage von Aufführungen, Tagungen,  Veranstaltungen usw. droht ein erheblicher Teil von deren Einnahmen wegzubrechen. Das kann sehr schnell existentielle Auswirkungen haben.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Jetzt können Bund und Länder beweisen, dass sie es mit dem kooperativen Kulturföderalismus ernst meinen. Ein gemeinsamer Notfallfonds von Bund und Ländern könnte rasch und unbürokratisch betroffenen Künstlerinnen und Künstlern aus der Not helfen. Wir fordern daher den Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz Staatsminister Bernd Sibler und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB auf, schnell zu reagieren und einen Notfallfonds einzurichten. Ein solcher von Bund und Ländern zusammen getragener Notfallfonds sollte bei der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes gemeinsam eingerichtet werden. Beide Stiftungen sind sehr erfahren mit der Vergabe von öffentlichen Mitteln und können auch gut zusammenarbeiten.“

 

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