Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Beamte und Abgeordnete mit einbeziehen

Die Besonderheit der Künstlersozialversicherung nicht aus den Augen verlieren

Berlin, den 19.12.2019. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Altersvorsorgepflicht für Selbständige auf den Weg bringen will. Damit wird die Idee der Solidargemeinschaft gestärkt und der Weg geöffnet, um mehr Erwerbstätige in die Solidargemeinschaft einzubeziehen. Geklärt werden muss noch die Einbeziehung der Beamten und Abgeordneten.

 

Für im Kultur- und Medienbereich Tätige ist die Altersvorsorgepflicht für Selbständige ein wichtiges Element zur Schließung bestehender Defizite in der Altersvorsorge. Einige Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich bauen eine Altersvorsorge in berufsständischen Versorgungswerken auf. Für sie soll sich nichts ändern. Andere Selbständige, die zum überwiegenden Teil künstlerisch oder publizistisch arbeiten, sind über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Für sie soll sich ebenfalls nichts ändern. Hingegen soll für jene Gruppe der Selbständigen aus dem Kultur- und Medienbereich, die von den bisherigen Systemen nicht oder nur unzureichend erfasst sind, nun eine Altersvorsorge verpflichtend eingeführt werden. Sie werden von der Gesetzesänderung betroffen sein.

 

Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme mit der Altersvorsorgepflicht für Selbständige beschäftigt und ein besonderes Augenmerk auf die Themen „Hybride Arbeit“, „Vertrauensschutz und Optionsmodell“ und die schwankenden Einkommen der Selbständigen im Kulturbereich gelegt. Besonders wichtig ist dem Deutschen Kulturrat, dass die Besonderheit der Künstlersozialversicherung nicht aus den Augen verloren geht.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Altersvorsorgepflicht auf mehr Selbständigengruppen ausweiten will. Nach unserer Ansicht müssen auch die Beamten und Abgeordneten schon aus Gerechtigkeitsgründen zwingend in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen werden. Mit der Künstlersozialversicherung besteht seit 1983 im Kulturbereich ein funktionierendes Modell zur Einbeziehung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses Modell hat sich bewährt und darf durch die Einbeziehung weiterer Selbständigengruppen in die gesetzliche Altersabsicherung nicht gefährdet werden.“

 

Vorheriger ArtikelUNESCO soll kulturelle Bildung wieder als eigenständigen Arbeitsbereich einrichten
Nächster ArtikelKulturpolitische Jahresbilanz 2019