Hier sind Merkmale professioneller künstlerischer Tätigkeit zusammengestellt (Stand: 11.06.2024).
Künstlerin oder Künstler ist kein geschützter Beruf. Es wird entsprechend i. d. R. keine Ausbildung vorausgesetzt, damit der Beruf der Künstlerin oder des Künstlers ausgeübt werden kann. Es gibt auch keine Kammer, wie z. B. bei Architektinnen und Architekten, die den Zugang zum Beruf reglementiert.
Gleichwohl gibt es eine Reihe von Merkmalen, anhand derer eine professionelle Ausübung der künstlerischen Tätigkeit eingeschätzt werden kann. Es müssen nicht alle Merkmale erfüllt werden, damit von einer professionellen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Ebenso wenig ist es erforderlich, dass die Künstlerin oder der Künstler ausschließlich selbstständig ist. Auch bei hybrid Erwerbstätigen, also jenen, die selbstständig tätig und abhängig beschäftigt sind, ist die Honoraruntergrenze einzuhalten.
Merkmale professioneller künstlerischer Tätigkeit sind:
- einschlägige Berufs- oder Hochschulausbildung im künstlerischen oder kreativen Bereich
- Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
- Dokument des Finanzamtes mit Steuernummer
- Mitgliedschaft in einem einschlägigen Fach- oder Berufsverband bzw. einer Gewerkschaft
- Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft/Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft
- Vermittlung über eine Agentur
- Nachweislich entsprechende Tätigkeitspraxis