Ende des Jahres 2021 hatte die Kulturministerkonferenz eine Kommission „Faire Vergütung“ eingerichtet. Berichterstatter der Kommission waren die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen. Die Kommission „Faire Vergütung“ hat im Jahr 2022 beraten und eine Honorarmatrix erstellt, die von der Kulturministerkonferenz im Oktober 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die Honorarmatrix sollte bewusst nur einen Rahmen an Tätigkeitsbereichen aufführen. Die weitere inhaltliche Füllung bzw. die Aushandlung von Basishonoraren sollte, so der ausdrückliche Wunsch der Länder, jeweils in den Ländern erfolgen, um den spezifischen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden.
Politik & Kultur, die Zeitung des Deutschen Kulturrates, hat für die Ausgabe 12/2023 – 1/2024 die Kulturministerinnen und -minister der Länder gefragt, inwiefern sie bereits in der Umsetzung sind.
Die Beiträge zeigen: Die Akzente werden von den Ländern unterschiedlich gesetzt. Einige setzen in der bildenden Kunst an und nutzen hierbei insbesondere die Empfehlungen des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler, andere stellen auf darstellende Kunst oder Musik ab. Große Einigkeit besteht darin, dass es dringend erforderlich ist, die Einkommenssituation der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Zugleich wird in der Regel auf die angespannte Haushaltslage verwiesen und unterstrichen, dass die Umsetzung höherer Honorare von den Haushaltsbeschlüssen abhängig ist und sie auch nicht zu massiven Einschnitten in der Projektlandschaft führen soll.
Im Folgenden finden Sie die Antworten der Kulturministerinnen und -minister:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
(Stand: 11.06.2024)