Ab dem 01.07.2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu Honoraruntergrenzen (Stand: 11.06.2024).