Honoraruntergrenzen

Ab dem 01.07.2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden.

 

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu Honoraruntergrenzen (Stand: 11.06.2024).

Die Einführung bietet eine Übersicht zur Einführung von Honoraruntergrenzen für Kulturförderung.

Auf der Seite „Professionelle Künstler“ sind Merkmale professioneller künstlerischer Tätigkeit zusammengestellt.

In Deutschland gibt es eine Reihe Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen. Ausführliche Informationen sind hier zusammengestellt.

Die weitere inhaltliche Füllung bzw. die Aushandlung von Basishonoraren sollte jeweils in den Ländern erfolgen. Mehr zu den Positionen der einzelnen Positionen der Länder hier.

Weitere Informationen zur Diskussion um Honoraruntergrenzen, Artikel zum Thema und weiteres finden Sie hier.