14. Juni 2019 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kulturpolitischer Wochenreport

KW 24: Wertschöpfungsketten, Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform, Nachhaltigkeit und Energiewende als kulturelle Aufgabe, ...


Klimaschutz: Vom Wissen zum Handeln, Veranstaltungen, Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Urheberrechtsdebatten zeichneten sich in den letzten Jahren stets durch gewisse Unerbittlichkeit aus. Egal, ob es um die diversen Körbe bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft in nationales Recht Anfang der Nullerjahre ging, um das Urhebervertragsrecht, das die erste rot-grüne Bundesregierung auf den Weg brachte und seine Novellierung in der letzten Wahlperiode, um die Ausweitung der Schrankenregeln mit dem Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschaftsgesetz in der letzten Wahlperiode oder um den Streit um die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, die nun in nationales Recht umgesetzt werden muss, der Streit war jedes Mal heftig und wurde teils mit harten Bandagen geführt.

 

Dass diese Diskussionen so erbitterte Streite herbeiführten und nach wie vor führen, liegt vor allem daran, dass es um viel Geld geht. Es geht um das Geld, dass Künstlerinnen und Künstler damit verdienen, dass ihre Werke gesehen, gehört oder gelesen werden. Es geht um das Geld, dass Verwerter, also Verlage, Labels und andere daraus erlösen, dass sie Werke auf den Markt bringen. Es geht um das Geld, das Plattformen mit Werbung verdienen, die um die Inhalte gruppiert werden. Und „last but not least“ geht es auch um das Geld der öffentlichen Hände, denn eine Ausweitung von Schrankenregeln und eine stärkere Fokussierung auf unbezahlt zugängliche Inhalte in Bildung und Wissenschaft entlasten auch die Haushalte der öffentlichen Hände.

 

Eng mit dem pekuniären Aspekt verbunden, sind die durch die Digitalisierung veränderten Wertschöpfungsketten in der Kultur- und Kreativwirtschaft, wie sie erst kürzlich in einer Studie herausgearbeitet wurden, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anregung des Deutschen Kulturrates in Auftrag gegeben hatte. In der Studie „Digitale Verwertungsformen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Künstlersozialversicherung“ wird am Beispiel des Pressemarkt, Werbemarkt, Designwirtschaft, Buchmarkt, Musikwirtschaft, Software- und Games-Industrie und der Filmwirtschaft aufgezeigt, wie sich die Wertschöpfungsstrukturen im Zuge der Digitalisierung verändert haben.

 

Es wird deutlich, dass neue Akteure zum Akteursgeflecht hinzugekommen sind und daher von einem Wertschöpfungswandel gesprochen werden muss. Eine der spannenden Schlussfolgerungen der Studienautoren ist, dass die Selbstvermarktung, also der unmittelbare Verkauf oder die unmittelbare Entlohnung durch den Endverbraucher, durch den Wertschöpfungswandel nicht signifikant gestiegen ist. Verändert hat sich allerdings, dass branchenfremde Akteure, also Unternehmen, die nicht aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, sondern eher der Technologiebranche entstammen, die digitalen Geschäftsmodelle in der Kultur- und Kreativwirtschaft prägen. Sie bestimmen laut BMAS-Studie „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Umgang und Verwertung digitaler Inhalte auf Plattformen.“ Das heißt konkret, Google, YouTube und Co. nutzen die Vorarbeit der traditionellen Verwerter, also der Verlage, Galerie, Musiklabels usw., um ihre Geschäfte zu machen. Und das heißt auch, die Urheber generieren ihr Einkommen nach wie vor über Vergütungen der traditionellen Verwerter sowie speziell im Musikbereich über Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL.

 

Mit Blick auf die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, wird in der Studie herausgearbeitet, dass zwar die Markteintrittsbarrieren für viele sinken. Der vormalige Flaschenhals Verwerter, also Verlag, Musiklabel usw., ist größer geworden. Im Gegenzug hat der nationale und auch internationale Wettbewerb auf Portalen zugenommen. Dies führt zu einer ökonomischen Entwertung kreativer Produkte und Dienstleistungen. Ganz besonders trifft dieser Befund auf Crowdworking zu, „wo der Wettbewerb auf globaler Ebene ausgefochten wird“. Die ökonomische Situation der einzelnen Künstlerinnen und Künstler hat sich im Großen und Ganzen durch neue Verwertungsmodelle im digitalen Raum nicht nur nicht verbessert, sondern in einigen Bereichen sogar dramatisch verschlechtert. Aus Branchenverbänden des Designbereiches ist zu hören, dass der gesetzliche Mindestlohn, der abhängig Beschäftigten mindestens gezahlt wird, für Designleistungen, die auf einigen internationalen Plattformen vermarktet werden, geradezu paradiesisch anmutet.

 

Hinsichtlich der Künstlersozialabgabe fordern die Autoren der genannten Studie richtigerweise, dass Plattformen, die im Wertschöpfungswandel an Bedeutung gewinnen, auch zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden müssten. Denn es kann nicht angehen, dass die „traditionellen“ Verwerter deren Lasten durch einen erhöhten Abgabesatz zur Künstlersozialkasse übernehmen müssen.

 

Als Anknüpfungspunkt dient dabei die in Artikel 17 der EU-Richtlinie Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschriebene öffentliche Zugänglichmachung im urheberrechtlichen Sinne von Online-Weitergabediensten, vulgo Plattformen wie YouTube.

 

Das heißt genau jener Artikel, der in der Urheberrechtsdebatte von den Gegnern der Reform in den letzten Monaten am heftigsten kritisiert wurde, bietet möglicherweise den Anknüpfungspunkt für die Einbeziehung von Plattformen in die solidarische Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Das ist doch bei all dem Ärger, den diese Reform ausgelöst hat, auch ein erster Lichtblick.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 

 

PS. Vielleich treffen wir uns nächste Woche auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund. Der Deutsche Kulturrat ist dort an zwei Veranstaltungen beteiligt (Heimat! Irgendwo statt nirgendwo, Das Buch der Flucht – das Buch als Heimat).

 


EU-Urheberrechtsreform: Welche Schwerpunkte werden bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in Deutschland gesetzt?

 

Lesen Sie die Positionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in Deutschland:

 

Außerdem weitere Einschätzungen:

 


19.06.2019: Podiumsdiskussion: Nachhaltigkeit und Energiewende als kulturelle Aufgabe

 

Die Energiewende ist eine komplexe Herausforderung für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Das ist belegt durch den Jahrzehnte währenden Kampf von Aktivisten und Umweltverbänden zum Ausstieg aus Atom- und Kohlekraft. Dieser wurde begleitet durch ein zähes Ringen von Politik und Energielobby und in jüngster Zeit die Arbeit der „Kohlekommission“, die nun, nach dem Ausstiegsbeschluss zur Atomenergie (2000/2011), auch das Ende der Kohleverstromung empfiehlt. Parallel zu diesen technischen, wirtschaftlichen und politischen Umbrüchen findet eine ebenfalls tiefgehende Umdeutung von Symbolen, Bildern und Erzählungen statt. Die großen Wärmekraftwerke – einst Zeichen für den wirtschaftlichen Aufschwung und die Prosperität Deutschlands – sind zu einem Sinnbild für die gewaltigen Probleme der Ära geworden. Die Diskussionsteilnehmer erörtern, wie die Komplexität des Umbruchs erfasst werden kann und welche Handlungsoptionen daraus entstehen. Sind „nachhaltige“ Technologien als Gegenvorschlag zu bewerten oder doch eher als Fortführung des Bestehenden? Gibt es Alternativen zur ideellen und materiellen Verschrottung der zurückliegenden Ära? Und welche Rolle kann dabei Kunst spielen?

 

Mit Prof. Dr. Günther Bachmann (Generalsekretär Rat für Nachhaltige Entwicklung), Esra Küçük (Geschäftsführerin Allianz Kulturstiftung), Olaf Nicolai (Künstler), Dr. Gerd Rosenkranz (Senior Advisor Agora Energiewende) und Olaf Zimmermann (Geschäftsführer Deutscher Kulturrat).

 

Moderiert von Andreas Ruby (Direktor Schweizerisches Architekturmuseum).

 

Eintritt frei, ohne Anmeldung.

 

Mittwoch, 19.06.2019, 19:00 Uhr – 21:00 Uhr
Berlinische Galerie, Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur, Stiftung Öffentlichen Rechts, Alte Jakobstraße 124-128, 10969 Berlin Tel. (+49) – (0) 30 789 02 833, Fax (+49) – (0) 30 789 02 730
www.berlinischegalerie.de 

 


27. Juni 2019: Jetzt noch kurz die Welt retten – Wie kommen wir beim Klimaschutz vom Wissen zum Handeln?

 

Deutschland wird die Klimaziele nicht erreichen ohne eine grundlegende Änderung von Lebensstil und Kultur. Daher brauchen wir einen Dialog darüber, wie wir leben wollen. Die Nachhaltigkeitsdebatte ist eine kulturelle Debatte, die ebenso wie die Diskussionen um Kohleausstieg, Verkehrswende und Klimaziele als gesellschaftlicher Dialog geführt werden muss.

 

Die Notwendigkeit nachhaltig zu leben könnte der Startpunkt für einen grundsätzlichen kulturellen Wandel unserer Gesellschaft sein, um einfach, besser und anders zu leben. Der Wandel zu einem Leben, auf das wir uns freuen.

 

Der sorgsame Umgang mit den endlichen Ressourcen sollte nicht mehr als Verlust, sondern als Gewinn gesehen werden. Es liegt an uns, ein positives Bild zu entwickeln, wie eine ökologisch aufgeklärte Gesellschaft aussehen kann. Damit unsere Zukunft nachhaltig und geschlechtergerecht aus der Breite der Gesellschaft gestaltet wird.

 

Gefragt sind wir alle: öffentliche Einrichtungen, Kulturschaffende, Politik wie auch große Verbände der Zivilgesellschaft. Wir alle wirken an der Veränderung von Bewusstsein, Kultur und Lebensstil mit. Das umfasst beispielsweise die Frage, wie Innovationen befördert, wie mehr Teilhabe ermöglicht und wie Menschen motiviert werden können, klimafreundliche und nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands z. B., sieht die Macht der Frauen im Handeln und setzt auf die Verantwortung von Christinnen für die Schöpfung.

 

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir darüber sprechen, welche Bereiche der Kulturwandel umfassen muss und wie dieser in die Köpfe und Herzen der Menschen kommt.

 

Folgende Fragen möchten wir beim Berliner Klimagespräch am Donnerstag, den 27. Juni 2019, von 18.00 bis 20.00 Uhr im silent green, Gerichtstraße 35, 13347 Berlin, diskutieren:

 

Was ist Kulturwandel im Klimaschutz?
Wie gestaltet sich Klimaschutz ganz konkret in einzelnen Sektoren?
Mit welchen gesellschaftlichen Strategien kann dem Klimawandel angemessen begegnet werden?
Wie schaffen wir es vom Wissen zum Handeln zu kommen?

 

Es diskutieren auf Einladung der Klima-Allianz Deutschland:

  • Dr. Wolfgang Gründinger, Zukunftslobbyist
  • Mechthild Heil, Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands e.V.
  • Prof. Dr. Ellen Matthies, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat e.V.
  • Moderiert von Julia Dittmann, Klima-Allianz Deutschland

 

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Veranstaltungen mit Beteiligung des Deutschen Kulturrates

 

19.06.2019: Podiumsdiskussion: Nachhaltigkeit und Energiewende als kulturelle Aufgabe
20.06.2019: Kirchentag Dortmund: „Das Buch der Flucht – das Buch als Heimat“
21.06.2019: Kirchentag Dortmund: „Heimat! Irgendwo statt nirgendwo“
27.06.2019: Jetzt noch kurz die Welt retten: Wie kommen wir beim Klimaschutz vom Wissen zum Handeln?

 


Aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates:

 

Forum Nachhaltigkeit der Bundesregierung: Kultureller Wandel ist erforderlich – Deutscher Kulturrat steht für Weitung des Blicks

 


 

Ältere kulturpolitische Wochenreporte können Sie hier nachlesen.


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