Die Würde des Menschen ist unantastbar: 70 Jahren Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
UN-Menschenrechtscharta hat seit 70 Jahren eine universelle zivilisatorische Wirkung
Berlin, den 09.12.2018. Morgen vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Wertefundament unserer Weltgemeinschaft und Initialzündung für weltweit rechtsgültige Menschenrechte. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat bereits am 22. November in einer Feierstunde in der Französische Friedrichstadtkirche in Berlin, gemeinsam mit dem Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Initiative kulturelle Integration, an dieses besondere Jubiläum erinnert.
Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 war ein Meilenstein. Sie stand unter dem Eindruck der Gräuel der Schoah. Wie stark die Schoah wirkte, wird in der Präambel deutlich, in der unter anderem formuliert wird: „… die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte (haben) zu Akten der Barbarei geführt …, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen“. Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte setzt als Gegenbild: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.“
Für den Kultur- und Medienbereich sind außerdem die Artikel 19 und Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wichtig.
In Artikel 19 wird das Recht jedes Menschen auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung kodifiziert. Gleichfalls wird die Freiheit der Medien hier festgeschrieben. Alle drei Aspekte, Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Freiheit der Medien, sind für die Demokratie unerlässlich. Dies schließt ein, dass auch solche Meinungen und Positionen zur Sprache kommen dürfen, die einem selbst nicht gefallen. Wie schnell Medien in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, ist derzeit in Ungarn zu beobachten. Und auch in Österreich versucht die FPÖ freie Medien, speziell den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu diskreditieren und in der Freiheit einzuschränken. Solchen Versuchen und Maßnahmen muss entschieden entgegengetreten werden.
In Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden zwei Rechte beschrieben, die mitunter als Gegensätze erscheinen. Im ersten Absatz dieses Artikels geht es um das Recht der Teilhabe am kulturellen Leben, unter anderem um sich an den Künsten zu erfreuen. Im zweiten Absatz wird auf das Recht zum Schutz des geistigen Eigentums eingegangen. Hier steht: „Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, der Literatur oder Kunst erwachsen.“ Damit wird deutlich, dass das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben nicht als Vorwand zur Enteignung von Urheberinnen und Urhebern oder der Einschränkung ihrer Verwertungschancen genutzt werden kann. Beide Rechte sind gleichrangig und müssen in einen Ausgleich gebracht werden, wenn beispielsweise ein Staat bestimmten Personengruppen besondere Vorzüge im Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gewähren will. Sehr aktuell war dieser erforderliche Ausgleich bei der Umsetzung der sogenannten Marrakesch-Richtlinie in deutsches Recht. Die Marrakesch-Richtlinie ist eine wichtige Grundlage, um Lese- und Sehbehinderten einen erleichterten Zugang zu Kunst und Literatur zu verschaffen. Dieses Ziel ist sehr unterstützenswert. Doch dürfen dabei, so steht es eben auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Rechte der Künstler nicht einfach geopfert werden.
Der Gerschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein Poesiealbum. Sie ist eine Verpflichtung und ihre Umsetzung verlangt Anstrengungen. Sie ist kein völkerrechtlicher Vertrag und daher leider nicht individuell einklagbar, aber sie entfaltet eine universelle zivilisatorische Wirkung. Sie gehört zum Besten, was wir Menschen uns als Menschen zugestehen.“
In Politik & Kultur 06/2018, der Zeitung des Deutschen Kulturrates ist der Schwerpunkt „Unantastbar: 70 Jahre Menschenrechte & Kultur“ Die Beiträge des Schwerpunktes finden Sie auf den Seiten 17 bis 29 und online unter www.kulturrat.de/thema/menschenrechte-kultur/.
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