Tobias Timm - 1. Dezember 2020 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kunstmarkt

Von kopierten Picasso-Grafiken und gestohlenen Kulturschätzen


Der Kunstmarkt und das Verbrechen

Der junge Galerist Inigo Philbrick war das Fliegen mit Privatjets durchaus gewöhnt. In kurzer Zeit war der in Connecticut aufgewachsene Mann zu einem global agierenden Kunsthändler aufgestiegen, hatte Galerien in London und Miami eröffnet – und im Jahr 2017 mit Werken von zeitgenössischen Künstlern wie Jean-Michel Basquiat und Yayoi Kusama einen Umsatz von rund 100 Millionen Pfund gemacht. Als er am 12. Juni 2020 über die Startbahn des kleinen Flughafens der Pazifik-Insel Vanuatu zu einem Learjet geführt wurde, empfingen ihn an Bord jedoch keine Stewardessen mit Champagner, sondern FBI-Agenten. Philbrick wurde auf die zu den USA gehörende Insel Guam geflogen, wo schon ein Untersuchungsrichter auf ihn wartete, der die Auslieferung nach New York anordnete.

 

Der 33-jährige Philbrick, so der Verdacht der New Yorker Staatsanwaltschaft, soll bei Kunstgeschäften mit Werken, die nicht oder nicht mehr komplett in seinem Eigentum waren, Geschäftspartner um mehr als 20 Millionen Dollar betrogen haben. Seine Anwälte plädierten bei ersten Anhörungen auf nicht schuldig, Philbrick sitzt jedoch weiterhin in Untersuchungshaft – im Strafprozess soll die Schuldfrage nun bald geklärt werden. Zu Philbricks Kunden, die derzeit in verschiedenen Zivilverfahren auf mehreren Kontinenten um Kunstwerke oder ihre Millionen kämpfen, gehört auch die Kunstinvestmentfirma eines bekannten deutschen Sammlerpaars. Der beklagte Schaden auch hier: mehrere Millionen Euro.

 

Die meisten Kunsthändlerinnen, Galeristen und Auktionatorinnen arbeiten gewissenhaft und ehrlich, sie beuten sich oft eher selbst aus, als dass sie andere über den Tisch ziehen würden. Doch häuften sich in den vergangenen Jahren auch in Deutschland die Fälle, in denen Betrüger und Fälscher – die große Mehrheit der überführten Täter in diesem Feld sind Männer – die Kunst als Vehikel für ihre dunklen Geschäfte ausnutzten.

 

Da war etwa der Fall des Wolfgang Beltracchi, der als Künstler unter seinem Geburtsnamen Wolfgang Fischer keinen großen Erfolg gehabt hatte. Schon früh begann er daraufhin, den Malstil und die Sujets berühmter Maler zu stehlen, alte Leinwände in „neu aufgefundene“ Meisterwerke zu verwandeln. So richtete Beltracchi über mehr als drei Jahrzehnte einen Schaden von insgesamt Dutzenden Millionen Euro nicht nur in Deutschland, sondern auch in London, Paris, Genf und New York an. Aber nicht nur der ökonomische Schaden war gewaltig, der Betrug unterminierte auch die Reputation vieler Expertinnen, Händler und Auktionatoren, die auf den kriminell guten Handwerker Beltracchi hereingefallen waren. Im Kölner Auktionshaus Lempertz etwa wurden mehrere Bilder versteigert, die sich im Nachhinein als Fälschungen Beltracchis herausstellten. Vom Landgericht Köln wurde Beltracchi 2011 als Mitglied einer Bande wegen Betrugs schließlich zu sechs Jahren Haft verurteilt.

 

Und dann war da noch Helge Achenbach, Deutschlands wichtigster Kunstberater, der den großen Versicherungen und Autokonzernen Kunst vermittelte, der Politiker wie Gerhard Schröder und Künstler wie Jörg Immendorff seine Freunde nannte – und der alles immer eine Nummer größer wollte. Er fuhr kein normales Auto, sondern den Bentley, den ehemals Joseph Beuys besessen hatte. Und nicht nur den, sondern noch vier, fünf weitere Bentleys dazu. Auch die Erste Klasse war ihm beim Fliegen irgendwann nicht mehr genug, es mussten – wie bei Inigo Philbrick – Privatjets sein. Für den Künstler Gerhard Richter mietete Achenbach extra geräumige Hallen an, damit dieser zwei besonders große Gemälde malen konnte. Und seine Provision für die Vermittlung eines einzelnen Gemäldes von Pablo Picasso sollte nicht nur, wie vertraglich vereinbart, rund 180.000 Euro betragen, er nahm sich heimlich zwei Millionen Euro mehr. Am Ende war Helge Achenbachs Gefängniszelle zehn Quadratmeter klein.

 

Achenbach betrog bei Kunstgeschäften unter anderem einen befreundeten Aldi-Erben, den er eigentlich als Berater durch den wilden Kunstmarkt navigieren und vor überhöhten Preisen hätte schützen sollen. Dabei fälschte Achenbach auch Rechnungen von Galerien, machte aus günstigen Dollars teurere Euros, veränderte die Ziffern so, dass er mal einige Hunderttausend Euro, mal mehr als eine Million illegal dazu verdiente. Die gefälschten Rechnungen bezeichnete er später im Strafprozess gegen ihn als Collagen, so als sei er kein Betrüger, sondern ein genialer Künstler. Die Richter am Landgericht Essen verurteilten ihn 2015 trotzdem zu sechs Jahren Haft wegen Betrugs. Meist kommen Betrüger auf dem Kunstmarkt glimpflicher davon, gibt es doch nur wenige Staatsanwältinnen und Richter, die sich wirklich in die sonderbaren und komplizierten Usancen des Betriebs einarbeiten wollen.

 


Es sind dann auch diese speziellen Gepflogenheiten auf dem deutschen wie internationalen Kunstmarkt, die besagte Taten und noch viele andere Fälle von Betrug, Hehlerei, Antikenschmuggel und Steuerhinterziehung erst möglich gemacht haben. Zusammen mit Stefan Koldehoff habe ich für das kürzlich erschienene Buch „Kunst und Verbrechen“ zahlreiche exemplarische Fälle analysiert, dabei kristallisierten sich gewisse Strukturen und Muster heraus, die es den Tätern leicht machen: Obwohl es teilweise um Millionenwerte geht, werden viele Kunstgeschäfte noch immer per Handschlag abgewickelt. Der Insiderhandel ist auf dem Kunstmarkt nicht verboten, es gibt keine der Börsenaufsicht vergleichbare Institution, die Preise auf öffentlichen Auktionen können leicht durch die Vertreter der Künstler manipuliert werden. Betrüger wie Beltracchi flogen auch deshalb nicht früher auf, weil die Auktionshäuser und Kunstgalerien noch immer auf ihre angeblich lang tradierte Diskretion pochen: Meistens werden die Namen der Vorbesitzer von Kunstwerken vor den Käuferinnen geheim gehalten. So geheimnisvoll wie auf dem Kunstmarkt, sagte ein Analyst, dessen Bank mit Helge Achenbach vor dessen Festnahme zusammengearbeitet hatte, seien die Gepflogenheiten sonst nur auf dem internationalen Diamantenmarkt – doch könne man sich auf diesem immerhin relativ leicht auf den Wert eines Diamanten einigen.

 

Kunstkäufe im Hochpreissegment werden oft über Off-Shore-Firmen abgewickelt, deren wirtschaftlich Berechtigte im Dunklen bleiben. Begünstigt wurden solche intransparenten Geschäfte in der Vergangenheit noch, wenn sich die Kunstware in Freihäfen in Singapur, Luxemburg oder Genf befand. In einigen dieser Darkrooms des globalen Kunstmarkts können Kunstwerke nicht nur steuerfrei, sondern auch weitgehend frei von sonstigen Kontrollen gelagert und gehandelt werden. In der Vergangenheit tauchten in solchen Freeports auch geschmuggelte Antiken und einst von den Nazis geraubte Kunstwerke wieder auf.

 

„Man kann nicht mehr als 100 Prozent Eigentum an einem Kunstwerk verkaufen“, erklärte der New Yorker Staatsanwalt im Sommer 2020 nach der Verhaftung des Galeristen Inigo Philbrick. Eine nur scheinbar überflüssige Feststellung, denn Philbrick habe in den vergangenen Jahren genau das erfolgreich getan, bevor er sich in die Südsee absetzte, so klagen mehrere seiner Kunden: Kunstwerke seien in Anteilen oder als Ganzes mehrfach an verschiedene Besitzer verkauft und schließlich, als sie Philbrick längst nicht mehr gehörten, von ihm noch als Sicherheit für Millionenkredite bei anderen Firmen hinterlegt worden. Möglich machte diesen Betrug auch, dass es für Kunstwerke keine verpflichtenden Eigentümerverzeichnisse gibt – wie etwa Grundbücher für Immobilien oder Fahrzeugbriefe für Autos.

 

Einige Gesetzesänderungen haben in den vergangenen Jahren schon für etwas mehr Sicherheit auf dem Kunstmarkt gesorgt, so wurde etwa durch die Schweizer Politik eine gewisse Transparenz der Eigentümerverhältnisse in den dortigen Freilagern durchgesetzt. In Deutschland schreibt das neue Kulturgutschutzgesetz – gegen das einige Lobbyisten des Kunstmarkts mit unhaltbaren Behauptungen und Schreckensszenarien agitiert hatten – seit 2016 zumindest einige erweiterte Sorgfaltspflichten vor, etwa dass Händlerinnen und Galeristen Unterlagen zur Identität eines Kunstkäufers oder einer Kunstverkäuferin 30 Jahre lang aufbewahren müssen. Mit solchen Unterlagen könnten in Zukunft die Wege von Werken, die sich als Raubgut oder Fälschung herausstellen, besser aufgeklärt werden. Und doch fehlt ein Gesetz, das etwa die Einziehung von Kunstfälschung erleichtern würde. Auch fehlt es in vielen Bundesländern an spezialisierten Ermittlern, die sich dem Kunstverbrechen annehmen. Neben dem Bundeskriminalamt beschäftigen nur die Landeskriminalämter in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin Kommissare, die hauptberuflich billig kopierten Picasso-Grafiken und aus Museen gestohlenen Kulturschätzen auf der Spur sind. Sie sollten in Zukunft ebenso gestärkt werden wie all jene engagiert und leidenschaftlich arbeitenden Auktionatorinnen, Galeristen und Kunstexpertinnen, für die Kunst nicht ein Mittel zum Anlagebetrug ist – sondern ein Schatz voll Drama und Witz, Kritik und Schönheit.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2020-01/2021.


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