Kristian Jarmuschek und Birgit Maria Sturm - 1. Januar 2018 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Brexit & Kultur

BrExitus EU-Kunstmarkt?


Eine insulare Kultursonderwirtschaftszone

Wer hätte gedacht, dass Jamaika scheitert? Wer zweifelt daran, dass Brexit nicht an sich selbst scheitern könnte? Wer kann angesichts einer Politik, die weltweit unvorhersehbare Dynamiken entfaltet, ernsthaft rationale Prognosen wagen?

 

Der Kunsthandel hat immer über Grenzen hinweg gedacht und gearbeitet – wie die Künstler selbst. Bereits in der Phase des Referendums hatte sich der Turner-Preisträger Wolfgang Tillmanns zu Wort gemeldet. Weniger bildsatirisch, als wir es in Deutschland von den Polit-Postern eines Klaus Staeck kennen, aber nicht minder eindeutig. Mit einer Plakatserie initiierte der in London und Berlin lebende Tillmanns eine Anti-Brexit-Kampagne, die in der Kunstwelt viel Anerkennung fand. „No man is an island – no country by itself“ oder „Rupert Murdoch can buy the British government“ – so lauteten einige seiner Botschaften. Künstler, die im Kunstmarkt präsent sind, wollen vor allem beweglich sein. Sie fürchten die Bürokratie, die sich bei dem künftigen Drittland Großbritannien ergeben würde. Für ihre Galeristen und die Kunsthändler ist der Papierkrieg, der hierzulande immer mehr um sich greift und durch das Kulturgutschutzgesetz seit 2016 selbst für innerdeutsche Geschäfte und solche im Binnenmarkt zuschlägt, längst bittere Realität.

 

Thaddeus Ropac, ein aus Österreich stammender Blue-Chip-Galerist, hat 2017 eine Dependance in London eröffnet. Er bezeichnet den Brexit als einen „Schock für jeden Europäer“, betont allerdings, dass London die wichtigste Kunstmetropole nach New York bleiben wird. Und Simon Cottle vom alteingesessenen Auktionshaus Bonhams ergänzt: „London wird sich anpassen.“ Meint: London wird das Beste aus dem Brexit herausholen, falls er eintritt.

 

Denn für die britische Kulturpolitik ist es selbstverständlich, den Kunstmarkt zu befördern. Der Kunsthandel ist in England traditionell Bestandteil des kulturellen Lebens. Dort gilt ein funktionierender Kulturmarkt als die beste Voraussetzung für die Existenz und innovative Kraft der Kreativszene. Ganz anders das bipolare Denken in Deutschland, in dessen Zentrum stets die Rechte der Urheber stehen und nicht der Kulturgütermarkt, der mehr geduldet als geschützt wird. Und dies, obwohl deutsche Galeristen und Kunsthändler viel stärker von Passion, Künstlernähe und Expertise angetrieben sind als jene im angelsächsischen Raum, wo merkantile Aspekte dominieren.

 

Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in London die Auktionshäuser Christie´s und Sotheby´s gegründet, die – mittlerweile in französischer bzw. amerikanischer Hand – mit ihren spektakulären Erfolgen bis heute eine Projektionsfläche für den vermeintlich schier endlosen Geldfluss im Kunstmarkt generell abgeben. An dieses Phantasma glauben Öffentlichkeit und Politik ungebrochen. Dabei wird übersehen, dass allein der Umsatz von 850 Millionen Dollar durch Christie´s, das kleinere der beiden Häuser, dem geschätzten Jahresumsatz mit bildender Kunst in Deutschland insgesamt, also aller Marktteilnehmer, entspricht!

 

Der Kunstmarkt hat in England eine starke Lobby, die daran arbeiten wird, diesen durch gute Rahmenbedingungen zu erhalten. Nach den Worten des Christie´s-Präsidenten Dirk Boll zielt dies auf die Abschaffung von Gesetzen, die durch EU-Richtlinien von den Briten zähneknirschend eingeführt werden mussten. In einem Interview nennt der gebürtige Deutsche vor allem die Einfuhrumsatzsteuer für Kunstwerke, die es dort zuvor ebenso wenig gab wie das Folgerecht. Die Beteiligung erfolgreicher Künstler und deren Erben an Wiederverkäufen im Sekundärmarkt galt in Deutschland bereits seit Jahrzehnten, bevor sie 2012 in allen EU-Staaten eingeführt wurde. Die Schwächung des Kunstmarktpotenzials durch gesetzliche Restriktionen in Deutschland ist, entgegen anders lautender Meinungen, schon lange Standard. Bereits heute nutzt Großbritannien – wie einige andere europäische Länder – „Gestaltungsmöglichkeiten“, um EU-Richtlinien zu umgehen. Z. B. mit staatlich gewährten Konstruktionen, die eine ermäßigte Mehrwertbesteuerung für Kunstwerke nach wie vor zulassen. Allein die Einführung der vollen Umsatzsteuer für Kunstvermarkter bei gleichzeitiger Beibehaltung der Ermäßigung für Direktverkäufe durch Künstler hat in Deutschland seit 2014 vielen kleineren und mittleren Galerien das Genick gebrochen. Aber eine dauerhafte Marktpräsenz ist ohne Galerie für Künstler nicht möglich – sie leiden also ebenfalls unter dieser Entwicklung.

 

Brexitland wird sich auch nicht um die geplante EU-Verordnung scheren, die der Einfuhr von Kulturobjekten durch die EU-Außengrenzen mittels aberwitziger Überregulierung den Gar­aus machen wird. Deutsche Politik ist hier ein wesentlicher Treiber. Fazit: Der britische Kunstmarkt wird sich einer insularen Kultursonderwirtschaftszone erfreuen und dem Wettbewerb, der sich immer mehr in die östliche Hemisphäre verlagert, standhalten können.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 01/2018.


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