30. April 2020 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Corona PM / Pressemitteilung

Corona-Krise: Was muss ein Kulturinfrastrukturfonds leisten


Deutscher Kulturrat legt Resolution mit Eckpunkten für einen Kulturinfrastrukturfonds vor

Berlin, den 30.04.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, legt heute in einer Resolution, die Position der Kulturverbände zum geplanten Kulturinfrastrukturfonds des Bundes vor.

 

Alle Bereiche der Kultur in Deutschland – von den Künstlerinnen und Künstlern und anderen im Kulturbereich Solo-Selbständigen, über die Kulturinstitutionen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, die Kulturvereine bis zu den Unternehmen der Kultur-, der Kreativ- und der Medienwirtschaft – sind von der Corona-Pandemie betroffen. Viele Akteure befinden sich in existentieller Not. Nicht wenigen droht die Insolvenz.

 

Es geht nun darum, die kulturelle Infrastruktur zu retten, damit in der Pandemie das kulturelle Leben in veränderter Form aufrechterhalten werden kann und nach der Pandemie das kulturelle Leben in seiner gesamten Vielfalt weiterarbeiten und sein kreatives und verbindendes Potential genutzt werden kann. Die verschiedenen Kulturbereiche sind verschieden stark betroffen und werden unterschiedlich lange durch die Pandemie eingeschränkt sein.

 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass der Bund ein Konjunkturprogramm für den Kulturbereich in Form eines Kulturinfrastrukturfonds plant.

 

Aus Sicht des Deutschen Kulturrates sollte der Kulturinfrastrukturfonds:

 

  • die verschiedenen künstlerischen Sparten und Handlungsfelder in den Blick nehmen

 

  • sich an Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Solo-Selbständige wie z.B. Künstlerinnen und Künstler richten

 

  • darauf abzielen, dass Kulturstrukturen erhalten bleiben und neue Wege gehen können, um damit zukunftsfähig zu werden

 

  • ermöglichen, dass jetzt und in Zukunft Umsätze im Kultur- und Medienbereich erzielt werden können, die wiederum Aufträge und Beschäftigung induzieren

 

Der Kulturinfrastrukturfonds sollte aus Sicht des Deutschen Kulturrates folgende Kriterien berücksichtigen:

 

  • der Kulturinfrastrukturfonds soll bis mindestens zum 31.12.2021 angelegt und entsprechend finanziell ausgestattet sein

 

  • der Kulturinfrastrukturfonds muss über bestehende Strukturen wie z.B. die künstlerischen Fonds, Bundeskulturverbände und die Kulturstiftung des Bundes seine Mittel vergeben
    • die bestehenden Strukturen können schnell reagieren und müssen nicht noch aufgebaut werden
    • die bestehenden Strukturen verfügen über die entsprechende Sach- und Fachkenntnis, was in den jeweiligen kulturellen bzw. kreativwirtschaftlichen Bereichen gebraucht wird
    • sie können die Bedarfe des jeweiligen Feldes adäquat einschätzen
    • sie haben in der Regel Erfahrungen in der Bewirtschaftung von Fördermitteln
    • sie verfügen über Personal, das mittels Verwaltungspauschalen kurzfristig aufgestockt werden könnte

 

  • im Kulturinfrastrukturfonds müssen die Mittel nach transparenten bereichs-, branchen- bzw. spartenspezifischen Kriterien vergeben werden, der Sach- und Fachverstand weiterer Akteure aus der Kultur und der Kreativwirtschaft sollte dabei einbezogen werden

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen die Ankündigung von Kulturstaatsministerin Grütters, einen Kulturinfrastrukturfonds einzurichten, sehr. Wir haben eine solche Maßnahme bereits seit Ende März gefordert und freuen uns, dass die Kulturstaatsministerin und die Kulturminister der Länder, ebenso wie wir, die Notwendigkeit zur Einrichtung dieser Unterstützungsmaßnahme für den Kulturbereich sehen. Um die Arbeiten bei der Vorbereitung des Kulturinfrastrukturfonds zu erleichtern, hat der Deutsche Kulturrat heute ein Papier vorgestellt, in dem die Eckpunkte eines solchen Fonds aus seiner Sicht beschrieben sind. Lassen Sie uns schnell gemeinsam beginnen, denn die Not im Kulturbereich ist sehr groß und erlaubt kein Aufschieben.“

 



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