Arbeitslosenversicherung: Vorhaben aus Koalitionsvertrag umsetzen
Deutscher Kulturrat fordert, Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu verbessern und perspektivisch weiterzuentwickeln
Berlin, den 16.01.2024. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert in seiner aktuellen Stellungnahme „Arbeitslosenversicherung: Verbesserungen für Soloselbstständige sind dringend erforderlich“ die Bundesregierung auf, zeitnah Verbesserungen im aktuellen System der freiwilligen Versicherung von Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung vorzunehmen. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Dieses Vorhaben muss jetzt auf den Weg gebracht werden.
Konkret geht es in einem ersten Schritt darum:
- dass die Eingangsvoraussetzung einer vorherigen abhängigen Beschäftigung bzw. des Bezugs von Entgeltersatzleistungen abgeschafft wird, da gerade im Kultur- und Mediensektor in vielen Feldern die selbstständige Tätigkeit typisch ist und aufgrund der Eingangsvoraussetzung jene Selbstständigen von vorneherein ausgeschlossen werden, die zuvor nicht abhängig beschäftigt oder erwerbslos waren
- dass die Vorgabe, dass in den ersten drei Monaten der Selbstständigkeit die freiwillige Versicherung abgeschlossen werden muss, aufgegeben oder zumindest deutlich ausgeweitet wird, da diese Vorgabe diejenigen ausschließt, die sich im Laufe ihrer Selbstständigkeit entscheiden, sich zusätzlich freiwillig abzusichern
- dass über die Option der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei der Gründungsberatung und in künstlerischen Hochschulen offensiver beraten werden sollte
- dass diejenigen Selbstständigen, bei denen der Leistungsfall bereits zwei Mal eingetreten ist, sich für dieselbe selbstständige Tätigkeit erneut versichern und neue Anwartschaften erwerben können
Ergänzend fordert der Deutsche Kulturrat, dass vergleichbar dem Vorgehen während der Coronapandemie bei Selbstständigen, die Arbeitslosengeld beziehen, auf den Vorrang der Vermittlung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis verzichtet wird, um den Erhalt der Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Perspektivisch fordert der Deutsche Kulturrat das Sozialgesetzbuch III so weiterzuentwickeln, dass Soloselbstständige in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, um ungebrochene Versicherungsbiografien sicherzustellen – nicht zuletzt deshalb, weil viele Soloselbstständige aus dem Kultur- und Medienbereich hybrid erwerbstätig sind. D. h. sie sind sowohl abhängig beschäftigt als auch selbstständig erwerbstätig. Wenn sie in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, unterliegen sie generell mit beiden Erwerbstätigkeiten dem Versicherungsschutz.
Die Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates, Gabriele Schulz, sagte: „In der zweiten Hälfte der Wahlperiode muss als erster Schritt das bestehende System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige verbessert werden. Mittelfristig muss die Arbeitslosenversicherung als Pflichtversicherung für Soloselbstständige verankert werden, um die soziale Absicherung dieser Gruppe zu verbessern. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Risikoversicherung. Sie dient bei abhängig Beschäftigten dazu, Phasen von Erwerbslosigkeit zu überbrücken. Bei Soloselbstständigen hat sie die Funktion, Phasen starker Erwerbseinkommenseinbrüche abzufedern. Damit die Arbeitslosenversicherung im Leistungsfall bei Soloselbstständigen Erwerbseinkommenseinbrüche auskömmlich überbrücken kann, muss die wirtschaftliche Lage von Soloselbstständigen aus der Kultur- und Medienbranche verbessert werden.“
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