3. April 2018 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Positionen

Vorhaben und Ziele des Koalitionsvertrags jetzt zügig umsetzen


Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten kulturpolitischen Vorhaben und Ziele jetzt schnell umzusetzen und dabei den Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft zu suchen. Die geplante „Agenda für Kultur und Zukunft“, die dialogisch zusammen mit den Ländern, den Kommunen und der Zivilgesellschaft erarbeitet werden soll, sieht der Deutsche Kulturrat als ein geeignetes Forum, um eine Diskussion zu den im Koalitionsvertrag genannten Fragen wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung, Populismus, Zukunft der Arbeit und Kommunikation zu führen.

 

Der Deutsche Kulturrat hat vor der Bundestagswahl 14 Forderungen für eine Kulturpolitik für die 19. Legislaturperiode (2017-2021) erhoben. Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass einige der Forderungen im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden haben. Bei anderen sieht der Deutsche Kulturrat noch Handlungsbedarf. Der Deutsche Kulturrat kommt daher im Folgenden auf seine 14 Forderungen zurück und gleicht diese mit dem Koalitionsvertrag ab.

 

  1. Kulturelle Integration als Chance für gesellschaftlichen Zusammenhalt gestalten
    Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die die Kultur betreffenden Kapitel im Koalitionsvertrag unter der großen Überschrift „Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben“ steht. Damit wird untermauert, dass Kunst und Kultur einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Dieses wird durch verschiedene Aussagen im Kulturkapitel des Koalitionsvertrags untermauert. Auch werden Programme wie „LandArt“ oder „Jugend erinnert“ einen Beitrag dazu leisten können, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass ein Bundesprogramm „Kulturelle Integration“ eingeführt wird, das die Expertise und Verankerung zivilgesellschaftlicher Organisationen vor Ort nutzt. Ein solches Programm könnte einen wichtigen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und kultureller Integration leisten.
  1. Gerechten Welthandel umsetzen
    Der Deutsche Kulturrat erkennt an, dass im Koalitionsvertrag das Ziel eines gerechten und nachhaltigen Welthandels formuliert wird. Er vermisst allerdings einen deutlichen Bezug zur UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Diese Konvention wurde gerade mit Blick auf Handelspolitik erarbeitet und sollte für die Bundesrepublik als Unterzeichnerstaat Richtschnur für die Handelspolitik im Kulturbereich sein. Darüber hinaus sieht der Deutsche Kulturrat das CETA-Abkommen, das weiterhin mit sogenannten Negativ- und nicht mit Positivlisten arbeitet, als für den Kulturbereich schädlich an. Der Deutsche Kulturrat wird sich weiterhin für einen gerechten Welthandel stark machen, der die Besonderheiten des Kultur-, Bildungs- und Mediensektors berücksichtigt und dem globalen Süden einen fairen Zugang zu den Märkten ermöglicht.
  1. Nachhaltigkeit verwirklichen
    Der Deutsche Kulturrat stellt fest, dass der Diskurs um Kultur und Nachhaltigkeit erst am Anfang steht und daher auch im Koalitionsvertrag kaum seinen Niederschlag findet. Der Deutsche Kulturrat sieht das Erfordernis, in dieser Legislaturperiode sich zum einen stärker mit der Frage zu befassen, wie Nachhaltigkeit kulturell gefasst werden kann, und zum anderen wie Nachhaltigkeit im Kultur- und Medienbereich mit Leben erfüllt werden kann. Der Deutsche Kulturrat sieht sich selbst in der Pflicht, zu dieser Diskussion Beiträge zu leisten.
  1. Digitalisierung gestalten
    Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass die Digitalisierung in erster Linie eine kulturelle Aufgabe ist. Er sieht, dass der digitale Wandel im Koalitionsvertrag breiten Raum einnimmt. Dieses betrifft neben der technischen Infrastruktur insbesondere das Thema Digitalisierung und Arbeit. In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Kulturrat darauf hin, dass auch die Kultur- und Medienberufe sich tiefgreifend durch die Digitalisierung verändern. Es wird erforderlich sein, dass auch Freiberufler stärker in die Weiterbildungsförderung einbezogen werden, um sie für die veränderten Anforderungen des Marktes fit zu machen. Zu begrüßen sind ferner die verschiedenen genannten Vorhaben zur Digitalisierung von Kulturgut. Es wäre zu wünschen gewesen, dass die Notwendigkeit langfristig erforderlicher Investitionen deutlicher zum Ausdruck gekommen wäre. Denn dafür müssen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Digitalisierung ist aber nicht nur eine Frage der technischen Innovationen, sondern die digitalen Lebensräume müssen kulturell gestaltet werden. Insbesondere mit Blick auf das Regierungshandeln wird es darauf ankommen, dass die Staatsministerin für Kultur und Medien und die Staatsministerin für Digitales sich untereinander abstimmen.
  1. Kulturelle Bildung voranbringen
    Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass die Erarbeitung einer Gesamtstrategie für kulturelle Bildung geplant ist, in die die Länder einbezogen werden sollen. Der Deutsche Kulturrat sieht die Notwendigkeit, dass bei der Erarbeitung einer solchen gesamtstaatlichen Strategie die organisierte Zivilgesellschaft eingebunden wird, die über mannigfache Erfahrungen in der Umsetzung kultureller Bildung verfügt. Darüber hinaus unterstreicht der Deutsche Kulturrat seine Forderung nach einer besseren Absicherung der Infrastruktur kultureller Bildung, die eine unerlässliche Voraussetzung für erfolgreiche Projekte ist. Ferner betont der Deutsche Kulturrat, dass kulturelle Bildung, die sich auf die Lebenswelt der Teilnehmenden bezieht, der Weiterbildung der Akteure kultureller Bildung bedarf.
  1. Geschlechtergerechtigkeit leben
    Der Deutsche Kulturrat begrüßt ausdrücklich, dass im Kulturkapitel des Koalitionsvertrags klargestellt wird, dass Gremien und Jurys geschlechtergerecht besetzt werden müssen. Ferner ist positiv, dass das Professorinnenprogramm fortgeführt werden soll. Hier sind die Kunst- und Musikhochschulen entsprechend gefordert, Anträge zu stellen, damit der weibliche akademische Nachwuchs im Kultur- und Medienbereich stärker gefördert wird. Mit Blick auf die geplante Bundesstiftung, die sich der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmen soll, fordert der Deutsche Kulturrat, dass auch Kultur und Medien einbezogen werden.
  1. Arbeits- und Sozialpolitik anpassen
    Der Deutsche Kulturrat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Selbständige, die nicht durch andere Versorgungssysteme wie Kammern oder die Künstlersozialversicherung abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Diesen Schritt hält der Deutsche Kulturrat für dringend erforderlich, um Altersarmut im Kulturbereich zu vermeiden. Ebenso ist begrüßenswert, dass hybride Arbeit, d.h. der stete Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, stärker in den Blick genommen und gegebenenfalls erforderliche gesetzliche Änderungen angestoßen werden sollen. Mit Blick auf den sich auch im Kulturbereich teilweise abzeichnenden Fachkräftemangel begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass das Duale Ausbildungssystem gestärkt und die Chancen für die Aufstiegsqualifikation verbessert werden sollen. Auch ist positiv, dass mittelfristig Lösungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I kurz befristet Beschäftigter gefunden werden sollen.
  1. Gesetzliche Regeln zum Urheberrecht konsequent anwenden
    Der Deutsche Kulturrat mahnt dringend an, dass den positiven Aussagen zur Verlegerbeteiligung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen schnell Taten folgen und auf der europäischen Ebene die entsprechenden Vorstöße gemacht werden. Das Thema eilt sehr. Mit Blick auf weitere Änderungen im Urheberrecht sieht der Deutsche Kulturrat das Erfordernis, dass der Zweck des Urheberrechts, den Urheber in seinen geistigen und ökonomischen Beziehungen zu seinem Werk und bei der Sicherung einer angemessenen Vergütung zu schützen, im Mittelpunkt der Urheberrechtspolitik steht und auf dieser Grundlage ein gerechter Ausgleich zwischen Urhebern, Rechteinhabern und Nutzern gesucht wird.
  1. Kulturelles Erbe sichern, weitergeben und fördern
    Der Deutsche Kulturrat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass ein Programm „Kultureller Denkmalschutz“ aufgelegt werden soll. Ebenso positiv sind die verschiedenen Anstrengungen zur Digitalisierung des Kulturerbes sowie zum materiellen Erhalt des schriftlichen Erbes. Der Deutsche Kulturrat möchte daran erinnern, dass die Stärkung von vorhandenen und die Einrichtung von neuen Archiven vorangetrieben werden. Eine neue Initiative ist das Programm „Jugend erinnert“, das vom Deutschen Kulturrat begrüßt wird. Hier bestehen Potenziale zur Verbindung von kultureller, historischer und politischer Bildung in diesem Programm.
  1. Welterbestätten dauerhaft fördern
    Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass UNESCO-Welterbestätten nicht in die Regelförderung des Bundes übernommen werden. Er begrüßt zugleich, dass die Projektförderung von UNESCO-Welterbestätten fortgeführt werden soll.
  1. Kommunen stärken
    Der Deutsche Kulturrat erwartet, dass die Kommunen, die einen erheblichen Teil der Kulturfinanzierung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung übernehmen, zügig entlastet werden, damit sie ein entsprechendes kulturelles Angebot vorhalten können. Neue Finanzierungssysteme sind erforderlich, damit Bundesmittel im Rahmen von Programmen an die kommunale Ebene ausgereicht werden können.
  1. Kulturpolitik in Europa gestalten
    Der Deutsche Kulturrat wertet positiv, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 genutzt werden soll, um die europäische Dimension der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik stärker zu akzentuieren. Der Deutsche Kulturrat vermisst klare Aussagen, wie die in den europäischen Verträgen verankerte Kulturverträglichkeitsprüfung von europäischen Gesetzesvorhaben stärker mit Leben gefüllt werden soll. Hier steht die Bundesregierung in der Pflicht.
  1. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weiterdenken
    Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Kulturpolitik im Inland und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stärker aufeinander bezogen werden sollen. Dieses bedeutet einerseits vermehrte Aktivitäten der inländischen Kulturpolitik im Ausland und andererseits der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Inland. Hier wird es darauf ankommen, Synergien statt zusätzlicher Konkurrenzen zu schaffen.
  1. Stärkung der Bundeskulturpolitik
    Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass statt der Einrichtung eines Bundeskulturministeriums nunmehr vier Staatsministerinnen für Kultur im Inland, in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, in der kulturellen Integration und der Digitalpolitik eingesetzt wurden. Hier wurde die Chance für ein starkes Bundeskulturministerium vertan. Ebenso ist bedauerlich, dass die Koalitionspartner sich nicht einigen konnten, dass als Ziel vereinbart wurde, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.

 

Der Deutsche Kulturrat wird sich in anstehende Debatten in dieser Wahlperiode intensiv einbringen und damit für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur eintreten.


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