Für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft
Hinweis: Informationen zum Programm „NEUSTART KULTUR – Kulturinfrastrukturförderung“ finden Sie hier! Überbrückungshilfe II Die Überbrückungshilfe II kann noch bis zum 31.03.2021 beantragt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 sowie … Für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft weiterlesen
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