Urhebervertragsrecht

Das Urhebervertragsrecht normiert die Verwertung von Werken, die durch das deutsche Urheberrecht geschützt sind. Im Jahr 2002 wurde die Stärkung der rechtlichen Stellung der Urheber gegenüber den Verwertern mit dem Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler beschlossen. Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten ist es an der Zeit, das Urhebervertragsrecht ergebnisoffen zu evaluieren und aus dieser kritischen Bewertung schnell Konsequenzen zu ziehen. Im Zuge der Novellierung des Urhebervertragsrechts appelliert der Deutsche Kulturrat, im Gesetzgebungsprozess Branchenbesonderheiten für den Kulturbereich zu berücksichtigen und zu ermöglichen.

Urheberrecht: Wer die Bildungs- und Wissenschaftsschranke ausweiten will, muss die dafür erforderlic...

Berlin, den 24.02.2017. Der Deutsche Kulturrat hat sich heute mit einer Stellungnahme zum „Entwurf e...

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Reform des europäischen Urheberrechts

Berlin, den 28.10.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt...

Manna versprochen, Graubrot gegeben

Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Urhebervertragsrecht zu novellieren...