Florian Post - 24. Mai 2019 Kulturrat_Logo_72dpi-01

EU-Urheberrechtsreform

SPD: Kreative stärken


Die nationale Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Mitte April hat der Europäische Rat die Urheberrechtslinie beschlossen, nachdem Ende März bereits das Europäische Parlament zugestimmt hatte. Es ist dringend erforderlich, den veralteten Rechtsrahmen so anzupassen, dass auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die Rechte von Urheberinnen und Urhebern geschützt werden und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Inhalte-Produzierenden und großen Plattformen hergestellt wird. Dafür bietet der beschlossene EU-Kompromiss eine gute Grundlage. Darüber hinaus enthält er eine Vielzahl an Modernisierungen, wie z. B. Schrankenregelungen für Text- und Data-Mining oder Unterrichtsmaterialien, Regelungen zur Sicherung des historischen Erbes und zu vergriffenen Werken.

 

Es ist nun an den nationalen Parlamenten, diesen Kompromiss in nationales Recht umzusetzen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion sind dabei von den Zielen geleitet, eine angemessene Vergütung der Kreativen zu gewährleisten, gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu wahren und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

 

Daher werden wir besonderes Augenmerk bei der Umsetzung auf den umstrittensten Passus der Richtlinie, den Artikel 17 legen. Dieser nimmt die großen marktmächtigen Plattformen stärker in die Haftung bei Urheberrechtsverstößen ihrer Nutzerinnen und Nutzer und setzt bei der Umsetzung der Vorgaben auf den Einsatz von Uploadfiltern.
Wir als SPD lehnen Uploadfilter ab. Wir teilen die Bedenken von vielen Kritikern, dass algorithmenbasierte Filter Gefahren der Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit oder der Stärkung von Monopolanbietern bergen können. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass die Umsetzung der Richtlinie ohne Uploadfilter auskommt. Letztlich geht es um die faire Vergütung von Urheberinnen und Urhebern, die hauptsächlich über Lizenzen erfolgen soll. Im Artikel 17 Absatz 4 ist festgehalten, dass Uploadplattformen „alle Anstrengungen“ unternommen haben müssen, um diese einzuholen. Bei der Umsetzung geht es nun darum, praktikable Lösungen für die Einholung der Lizenzen zu finden, die gleichzeitig mit fairen Vergütungsangeboten verknüpft sein müssen. Dies übrigens nicht nur im Verhältnis zwischen Plattformen und Rechte­inhabern, sondern auch im Verhältnis zwischen Rechteinhabern und Urheberinnen und Urhebern. Das Urheberrecht hält zur Lösung dieser Frage neben der »klassischen« Einzellizenzierung viele andere Mechanismen bereit, z. B. sogenannte Schranken gegebenenfalls verbunden mit Vergütungsansprüchen, die Möglichkeit der Umwandlung von Ausschließlichkeitsrechten in Vergütungsansprüche, den Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen, die Einschaltung von Zusammenschlüssen von Kreativschaffenden wie z. B. Verwertungsgesellschaften. Ziel muss es sein, das Instrument Uploadfilter weitgehend unnötig zu machen.

 

Wir müssen die Richtlinie so umsetzen, dass Kreative tatsächlich profitieren, die Informations- und Meinungsfreiheit aber gewahrt bleibt. Gleichzeitig werden wir sehr genau beobachten und prüfen, ob die Umsetzung der Richtlinie doch zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führt und sollte dies der Fall sein, auf europäischer Ebene Korrekturen vornehmen.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 06/2019.


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