Zeit für den Inklusions‐Check

Wie inklusiv ist die deutsche Kulturlandschaft?

„Es hängt ja bei einem behinderten Schauspieler alles davon ab, noch viel mehr als bei einem Nichtbehinderten: welches Theater arbeitet mit mir, welcher Regisseur gibt mir die Chance…“, sagt der Schauspieler und Romanist Peter Radtke in einem soeben veröffentlichten Interview. Radtke hat Glasknochen, ist ca. einen Meter groß und sitzt im Rollstuhl.

 

Wer gibt ihnen die Chance? Von den 18 Millionen Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland sind etliche künstlerisch tätig, andere besuchen gerne Museen, Konzerte oder Theater – wie sieht es mit einer chancengerechten Teilhabe im deutschen Kulturbetrieb aus? Wie selbstverständlich werden Menschen mit Beeinträchtigungen in Kunst- und Kulturproduktion heute eingeladen und eingebunden? In welchen Führungspositionen sind sie im Kulturbetrieb oder in Gremien zu finden? Wie steht es um die Barrieren in den Köpfen von Verantwortlichen und Entscheidern im Kulturbetrieb? Wie barrierefrei sind unsere Kultureinrichtungen? Wie zugänglich ist der Kunstgenuss für alle?

 

Um diesen Fragen nachzugehen, habe ich 15 Expertinnen und Experten aus Kulturpolitikwissenschaft, Soziologie, Psychologie und Behindertenpädagogik gebeten, in einem Sammelband unter dem Titel „Inklusive Kulturpolitik“ eine Status-quo-Analyse vorzunehmen. Diese fällt übereinstimmend ernüchternd aus: Konzert-, Theater-, Kino- oder Ausstellungsbesucher mit Behinderungen erleben noch immer, dass man vielerorts nicht mit ihnen rechnet, dass sie auf teils unüberwindliche Barrieren stoßen oder dass sie sogar unerwünscht sind. Ähnliche Erfahrungen machen auch die aktiven Kunst- und Kulturschaffenden mit Behinderung – Inklusion in der Kultur: Fehlanzeige? Die Novelle des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in 2016 ließ hoffen, denn dort waren erstmals kulturpolitische Töne mit inklusiver Perspektive zu vernehmen: „Die Präsenz von Menschen mit Behinderungen im kulturellen Leben ist unabdingbare Voraussetzung für ihre Wahrnehmung durch die Gesellschaft. Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bezieht sich ebenso auf Zugangsmöglichkeiten zur ganzen Bandbreite von Medien, Veranstaltungen und Kulturinstitutionen wie auf Gestaltungs- und Darstellungsmöglichkeiten als Künstlerinnen und Künstler in allen künstlerischen Bereichen des öffentlichen Kulturlebens und im Medienbereich.“ Daraus resultierend, müssten folgende Veränderungen unmittelbar auf den Weg gebracht werden: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ebenso wie die Länder legen umgehend Förderprogramme für ganzheitliche Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen auf. Inklusion wird als konzeptioneller Programmbestandteil künstlerischer Studiengänge verpflichtend in die Zielvereinbarungen zwischen den Wissenschaftsministerien und den Hochschulen aufgenommen. Dann wird kein künstlerischer Studiengang mehr akkreditiert, der nicht belastbar inklusiv konzipiert ist.

 

Indes: „Still und starr ruht der See“; kaum etwas rührt sich. Gewiss, die rein technische Barrierefreiheit wird derzeit in vielen, auch öffentlich finanzierten Modellvorhaben erprobt und in den Betrieb von Einrichtungen der kulturellen Bildung und der ausübenden Künste implementiert – aber diese Bemühungen beziehen sich eben hauptsächlich auf die technische Seite, d. h. wir sind noch weit entfernt von einer ganzheitlichen Barrierefreiheit. Die Kulturverantwortlichen in Politik und Institutionen scheinen die anerkannten Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Verbindlichkeit noch zu ignorieren und dem Wind der Veränderung auszuweichen, statt mit ihm zu segeln.

 

Was also ist zu tun? Die 15 Autorinnen und Autoren meines neuen Buchs haben darauf präzise Antworten: Die Anforderungen, die Lebenswirklichkeiten und die genuinen Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kultursektor müssen bei Strukturentscheidungen, bei finanziellen Mittelzuweisungen und nicht zuletzt bei der Besetzung von Leitungsfunktionen um ein Vielfaches stärker einbezogen werden als dies bisher der Fall ist. Vielleicht hilft hier sogar eine Quote, wenn sich kein freiwilliges Engagement abzeichnet. So müssen endlich wirksame Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen sich als Künstler selbständig machen können und dass sie Startbedingungen erhalten, die ihnen gerechte und realistische Teilhabe ermöglichen. Für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen bedarf es ausgleichender Unterstützungsangebote für gleiche Wettbewerbschancen, ohne dass dies zu einem herablassenden „Behinderten-Bonus“ gerät. Vielmehr bedarf es gerade auch in der Ausbildung junger Künstlerinnen und Künstler konsequent inklusiv konzipierter Studiengänge – Stichwort Zielvereinbarungen – und Überarbeitung von Ausschreibungsmodalitäten. Letzteres heißt, dass die Auswahlkriterien dahingehend überprüft werden müssen, ob sie Kunst- und Kulturschaffende mit Handicaps benachteiligen oder ausschließen und welcher Unterstützungsbedarf notwendig ist.

Warum nur tut sich ausgerechnet der „hochkulturelle“ Kulturbetrieb – der doch für sich reklamiert, Motor und Seismograf für soziale Sensibilität zu sein – so schwer mit der Inklusion? Warum steht Inklusion nicht in jedem kulturpolitischen Forderungskatalog? Steckt hinter der – allerdings nicht laut geäußerten – Befürchtung eines „Niveauverlusts“ die Angst, die eigenen Komfortzonen zu verlassen? Wäre dem so, dann müsste man solche Ängste und Vorurteile mit dem Augias-Besen ausmisten. Raus mit der Sprache! Rein in die Diskussion! Wenn der Deutsche Kulturrat hierbei die Moderatorenrolle übernähme, wäre ihm vielseitiger Dank gewiss.


Der Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 06/2017.

Jakob Johannes Koch
Jakob Johannes Koch ist Theologe, Musiker und Herausgeber des Buchs „Inklusive Kulturpolitik“ (2017).
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