Susanne Keuchel - 2. Juli 2018 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Politische Bildung

Kulturelle und politische Bildung?


Eine historische und aktuelle Verortung sowie ein Plädoyer für Achtsamkeit

„In der Kunst liegt ein Weg, die Klassengegensätze zu überbrücken; hier öffnet sich ein Reich, das das arme Kind genauso betreten kann wie das reiche (…). Durch das künstlerische Schaffen in der Schule werden die produktiven Kräfte gestärkt (…), wenn es (das Volk) moralisch und wirtschaftlich wieder gesunden soll“.

 

Ein historisches Plädoyer im Sinne „Kultur für alle“, so scheint es. Für leichte Irritationen könnte der Begriff „moralisch“ sorgen. Aber ist dies nicht aktuell die Erkenntnis, dass eine Wettbewerbsgesellschaft nicht ausreicht für gesellschaftlichen Zusammenhalt? Erfahren nicht Werte, die als Maßstab für politische Entscheidungen zugunsten Kennziffern so lange in den Hintergrund gerückt sind, erneut eine Renaissance? Die Zitate stammen aus Robert Böttchers „Kunst und Kunsterziehung im neuen Reich“ von 1933 und es gilt zu hoffen, dass die Ideen Böttcher‘s keine Renaissance erfahren!

Eine stärkere Einbindung der Moral in Kulturpolitik fordert aktuell auch Beata Szydło in einer Regierungserklärung für Polen: „Der Staat ist (…) auch eine moralische Qualität (…). Es geht um die gesamte Bildungspolitik, aber auch um die Kulturpolitik. Sie muss der Stärkung der patriotischen Einstellungen dienen. Sie muss die großen Möglichkeiten, die der Bereich der Kultur für den (…) Aufbau des polnischen Gedächtnisses bietet, breit nutzen.“ In jüngster Zeit werden in Deutschland vereinzelt Stimmen laut, dass kulturelle und politische Bildung stärker kooperieren sollten. Dies mündet teilweise in die Forderung nach einer gemeinsamen Bundeszentrale für politische und kulturelle Bildung! Ziel ist hier natürlich nicht, populistische Tendenzen zu fördern, sondern – das genaue Gegenteil – diesen entgegenzuwirken.

Im Folgenden werden einige Argumente genannt, warum an der Trennung beider Bildungsbereiche festgehalten werden sollte.

Zu Zielen und Aufgabenfeldern

Der Begriff „kulturelle Bildung“ etablierte sich in den 1970er Jahren und soll laut Kinder- und Jugendförderplan des Bundes „jungen Menschen eine Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft erschließen. Sie soll zum differenzierten Umgang mit Kunst und Kultur befähigen und zu einem gestalterisch-ästhetischen Handeln“. Zentral sind dabei das Prinzip der Selbstbildung und ein subjektorientierter Ansatz. Hintergrund ist eine bewusste Gegenbewegung zur Praxis der sogenannten „alten Kulturpädagogik“, die zur Kultur erzog und einen verbindlichen Kulturkanon voraussetzte.

 

Politische Bildung ist Demokratieerziehung. Die Konrad-Adenauer-Stiftung beispielsweise sieht die Aufgabe in der Vermittlung von „Grundlagen der demokratischen Gesellschaftsordnung (…). Dazu zählen der verbindliche Wertekonsens ebenso wie die unstrittigen demokratischen Spielregeln und Leitbilder, auf deren Boden sich politische Praxis vollzieht.“ Neben der Festigung des „demokratischen Bewusstseins“ geht es laut Bundeszentrale für politische Bildung auch darum, „die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“.

 

Unterschied im Umgang mit Werten
Kulturelle Bildung vollzieht sich in der Auseinandersetzung mit den Künsten. Dies geschieht nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb gesellschaftlicher Wertevorstellungen. Der entscheidende Unterschied zur politischen Bildung liegt in der Zielgerichtetheit der Wertevermittlung. Kulturelle Bildung und die Künste stärken einen spielerischen Umgang mit Normen und Werten und bieten so einen Diskursraum für individuelle Aushandlungsprozesse. Der Mehrwert liegt in dem Medium der Künste, das nicht mit „richtig“ oder „falsch“ operiert, und dadurch Freiraum für Innovation und gesellschaftlichen Wandel ermöglicht. Eine zielgerichtete Wertevermittlung wie in der politischen Bildung würde diesen Freiraum ad absurdum führen.

 

Das „Sinnliche“, das mit ästhetisch-künstlerischen Erfahrungen einhergeht, steht ebenfalls im gewissen Widerspruch zu dem Überwältigungsverbot der politischen Bildung im Beutelsbacher Konsens. So ist es nicht erlaubt, Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils zu hindern. Diese Gefahr kann jedoch bestehen, wenn ästhetische Erfahrungen mit einer zielgerichteten politischen Botschaft verbunden werden. Der Nationalsozialismus ist ein Beleg hierfür.

 

Fazit
Nicht zuletzt aufgrund zunehmender Heterogenität war kulturelle Bildung lange nicht mehr so im Fokus gesellschaftspolitischer Diskurse wie heute. Allein die Auswahl von kulturellen Ausdrucksformen kann heute als politisches Statement gedeutet werden. Unterstreicht der Musikunterricht, der nur die europäische Halbtontechnik thematisiert, möglicherweise die Dominanz eines westlich-europäischen Kulturkanons? Und der, der die Vierteltontechnik integriert, ein ähnliches Statement, wie der Islam gehört zu Deutschland?

 

Aus diesen Gründen tut eine demokratische Gesellschaft gut daran, politische und kulturelle Bildung zu trennen. Denn sie braucht beide Perspektiven: ein klares Bekenntnis zu gemeinsamen Regeln und Werten einer Gesellschaft und Freiräume für den Einzelnen, um eigene Haltungen zu entwickeln und so gesellschaftliche Transformation zu ermöglichen. Friedrich Schiller spricht hier von dem „dynamischen Staat“, beruhend auf den Rechten des Menschen, dem „ethischen Staat“, beruhend auf den Pflichten des Menschen und dem „ästhetischen Staat“, dessen Aufgabe er wie folgt auf den Punkt bringt: „Freiheit zu geben durch Freiheit ist das Grundgesetz dieses Reichs.“

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 04/2018.


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