14. Februar 2007 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kulturgut Computerspiele

Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele


Deutscher Kulturrat fordert Politik auf, beim Verbot von Computerspielen nicht über das Ziel hinauszuschießen

Berlin, den 14.02.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände tritt für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit ein. Er fordert deshalb die Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern auf, bei ihren geplanten gesetzlichen Schritten zum Schutz von Jugendlichen vor Computer- und Videospielen nicht über das Ziel hinaus zu schießen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Zur Zeit beobachten wir mit Sorge, wie sich Bund und Länder gegenseitig mit immer neuen Vorschlägen überbieten, um den Vertrieb von Computerspielen einzuschränken. Es ist gut, wenn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gestärkt wird. Ebenso ist zu begrüßen, wenn der Handel stärker in die Pflicht genommen wird, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf die Kennzeichnung hinzuweisen. Weiter muss ein besonderes Augenmerk auf die Verstärkung der Medienkompetenz gerichtet werden. Bei der Debatte um Gewalt in Computerspielen darf aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Erwachsene müssen das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen bzw. entsprechende Spiele zu spielen. Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gehören zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele.“


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