Andrea Schwermer - 9. Juli 2018 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kulturelle Bildung & Schule

Studienbereich Ästhetische Bildung


In Konsequenz ihrer Vereinbarung von Eckpunkten zur gegenseitigen Anerkennung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Lehrerbildung (2005) hat die Kultusministerkonferenz im Jahr 2008 ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und deren Didaktiken verabschiedet, die als Grundlage für die Akkreditierung und Evaluierung von lehramtsbezogenen Studiengängen dienen sollen.

 

Diese ländergemeinsamen Fachprofile stellen einen Rahmen dar, der Mobilität zwischen verschiedenen Studienorten gewährleisten soll, aber zugleich den Ländern und Universitäten auch Spielräume für eigene Schwerpunktsetzungen lässt. Gleichzeitig bilden sie eine Grundlage zur Sicherung der Qualität der Ausbildung von Lehrkräften. Vertreterinnen und Vertreter der Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Fachgesellschaften, Kirchen und Lehrerorganisationen waren an ihrer Erstellung beteiligt.

 

Für den Sekundarbereich I und II sind Profile für die Fächer beschrieben, die in nahezu allen Ländern im Rahmen der Lehramtsausbildung studiert werden können. Die Anforderungen an ein Studium im Grundschullehramt sind aufgrund der unterschiedlichen Strukturiertheit in den Ländern nicht in einzelne Fachprofile aufgespalten, sondern beschreiben übergreifend die Inhalte, die im Rahmen des Studiums der jeweiligen länderspezifischen Studienbereiche bzw. Fächer mindestens vermittelt werden müssen. Dabei werden folgende Studienbereiche unterschieden: Bildungswissenschaftliche Grundlegung, Deutsch, Mathematik, Fremdsprachenunterricht, Sachunterricht, Ästhetische Bildung: Kunst, Musik und Bewegung, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre. Für jeden Studienbereich werden kurz die fachwissenschaftlichen Grundlagen bzw. fachlichen Perspektiven sowie die fachdidaktischen Grundlagen genannt.

 

Für den Studienbereich Ästhetische Bildung sieht das wie folgt aus:

 

Fachliche Perspektiven:

  • Grundlagen ästhetischer Wahrnehmung und Erfahrung; Bedeutung von Sinnlichkeit und Körperlichkeit in der Welt- und Selbstaneignung von Grundschulkindern
  • Analyse von Alltagskultur und medial vermittelter Welt im Hinblick auf ästhetisch gestaltete Lebensformen, ästhetische Transformationen von Alltag
  • Entwicklungsbedingtheit ästhetischer Darstellungsformen von Grundschulkindern;
    praktische Umsetzung in mindestens einem Teilbereich

 

Fachdidaktische Grundlagen:

  • Primarstufenbezogene Unterrichtsinhalte und -ziele der Fächer Kunst, Musik und Sport sowie deren Integration in der ästhetischen Bildung
  • kindgerechte Produktion von ästhetischen Ausdrucksformen wie Klangbildern, bildhaftem Gestalten, körperlich-mimischen Ausdrucksformen, Motorik
  • Ästhetisierung des Lehrens und Lernens
  • praktische Gestaltung von Lernarrangements in mindestens einem Teilbereich

 

Die Einrichtung entsprechender Studiengänge für das Primarschullehramt ist nicht erst infolge der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen erfolgt – so datiert beispielsweise die Studienordnung für den Lernbereich „Musisch-ästhetische Erziehung“ an Berliner Universitäten vom November 2006. Die Subsumierung von Kunst, Musik und Sport unter dem Studienbereich „Ästhetische Bildung“ bedeutet auch nicht, dass damit bundesweit in den Grundschulen der Unterricht in diesen Fächern zugunsten eines integrativ unterrichteten Fachs abgeschafft wird. Es geht bei dem Studienbereich und seinem Anforderungsprofil vielmehr darum, allen angehenden Grundschullehrerinnen und -lehrern – unabhängig von ihren fachspezifischen Schwerpunktsetzungen – eine breite Grundqualifikation zu vermitteln. Dies vor dem Hintergrund des eher ganzheitlichen Unterrichtens und Klassenlehrerprinzips in den ersten Klassenstufen.

 

Das Lehramtsstudium der Primarstufe ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Neben allgemeiner Grundschulpädagogik und -didaktik, die zu belegen sind, variiert die Anzahl der verpflichtenden Fächer bzw. Lernbereiche.

 

Unterschiedlich sehen auch die Stundentafeln für die Grundschulen hinsichtlich der Ausweisung einzelner Unterrichtsfächer, ihrer Bezeichnung, der Stundenumfänge aus; bei genauer Betrachtung aber stellt man fest, dass die Differenzen geringer sind, als sie scheinen. Einige Länder weisen in ihren Stundentafeln genaue Wochenstundenzahlen für Kunst, Musik und Sport ab Klasse 1 oder zumindest ab Klasse 3 aus. Andere haben Kontingentstundentafeln, die den Schulen eine gewisse Freiheit bei der Verteilung des Unterrichts und der Fächer lassen. Länder, die Stundenzahlen für den Lernbereich „Ästhetik“ ausweisen, setzen hinzu, dass alle Anteile ausgewogen unterrichtet werden müssen. Nach den Ergebnissen des Bildungsberichts 2012 mit dem Schwerpunktkapitel „Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf“ sind in den Ländern in den Klassen 1 bis 4 mindestens 12 bis 16 Jahreswochenstunden für die künstlerischen Fächer vorgesehen, das sind zwischen 13 und 17 Prozent des gesamten Stundenvolumens. Damit liegt Deutschland unter den europäischen Staaten im oberen Bereich.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen auf dem Internetportal „Kultur bildet.“ des Deutschen Kulturrates im November 2013.


Copyright: Alle Rechte bei Deutscher Kulturrat

Adresse: https://www.kulturrat.de/themen/kulturelle-bildung/kulturelle-bildung-schule/studienbereich-aesthetische-bildung/