EU-Kulturminister wollen Ausnahme für Kultur in EU-USA-Freihandelsabkommen
Deutscher Kulturrat begrüßt die Initiative der europäischen Kulturminister
Berlin, den 14.05.2013. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Initiative von 14 europäischen Kulturministern, unter ihnen der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann, die verhindern wollen, dass das künftige Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auch den Kultursektor umfasst. Auf Initiative von Frankreichs Kulturministerin Aurélie Filippetti richteten die Minister, nach Presseberichten, einen gemeinsamen Brief in dieser Angelegenheit an die irische EU-Ratspräsidentschaft.
Der Deutsche Kulturrat fordert bereits seit Anfang Mai, dass beim geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) der Kultur- und Mediensektor ausgenommen wird. Diese Ausnahme muss aus Sicht des Deutschen Kulturrates bereits in der Stellungnahme Deutschlands zum Verhandlungsmandat der EU unmissverständlich fixiert werden. Ebenso fordert der Deutsche Kulturrat, dass sich die Vertreter Deutschlands im EU-Handelsministerrat dafür stark machen, Kultur und audiovisuelle Dienste, einschließlich audiovisueller online-Dienste, von den Verhandlungen auszunehmen. Diese Ausnahme muss angesichts der rasanten Konvergenzentwicklungen im Medienbereich entwicklungsdynamisch formuliert werden, d.h. nicht nur bestehende audiovisuelle Mediendienste müssen davon erfasst werden können, sondern auch solche, die künftig entwickelt werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen die Initiative der 14 europäischen Kulturminister, bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA für eine Ausnahme für die Kultursektor zu streiten, sehr. Eine Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Kultur- und Medienproduktion sind auch gezielte Fördermaßnahmen, wie beispielweise die Filmförderung, die Buchpreisbindung oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter. Sie dürfen durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA nicht zur Disposition gestellt werden. Es ist deshalb notwendig, dass der Kultur- und Mediensektor bei den Verhandlungen ausgenommen wird.“
- Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) finden Sie hier.
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