25. August 2021 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Bundestagswahl 2021

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021


1. Welche kulturpolitischen Post-Corona-Ziele haben Sie? Wollen Sie sich für die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz einsetzen? Werden Sie das BKM zu einem eigenständigen Bundeskulturministerium weiterentwickeln? Wollen Sie das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufheben?

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Kultur hart getroffen. Künstler*innen und Kreative sind in ihren Arbeitsmöglichkeiten teilweise extrem eingeschränkt. Der gesellschaftliche Verlust ist enorm – wir stehen politisch in der Verantwortung, ihn abzufedern und den Neustart des kulturellen Lebens im Land zu fördern.

 

Wir wollen den kooperativen Kulturföderalismus mit Leben füllen – nicht mit abstrakten Institutionendebatten, sondern mit konkreter und zugewandter Kooperation im Sinne der Kunst. Unser Ziel ist es, bundespolitische Kultur-Initiativen besser mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten abzustimmen und nach Möglichkeit so eng zu verzahnen, dass Bund, Länder und Kommunen effektiv gemeinsam statt nebeneinander an der Stärkung der Kultur arbeiten. Wir wollen die kulturpolitischen Spitzengespräche zu einem bundesweiten Kulturplenum weiterentwickeln, in dem neben Kommunen, Ländern und Bund auch Kulturproduzent*innen, ihre Verbände und die Zivilgesellschaft vertreten sind, um einen neuen Kulturkonsens über die Aufgaben und Verfahren der Kulturpolitik, ein kulturelles Bündnis der Vielfalt und Freiheit zu erarbeiten. Wir wollen Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Wir wollen den Stellenwert der Kultur auch dadurch sichern, dass der Beauftragte für Kultur und Medien im Kanzleramt Ministerrang erhält.

 

2. Welche Schwerpunkte in der AKBP in Europa und international wollen Sie setzen? Welchen Stellenwert wird dabei die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt haben? Wie wollen Sie die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 national und international in der Kultur-, Medien- und Digitalpolitik umsetzen?

 

Mit der von der SPD in dieser Legislaturperiode neu geschaffenen Funktion einer Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt wurde ein wichtiger Impuls für die Weiterentwicklung der AKBP gegeben, den wir in der nächsten Legislaturperiode aufnehmen und verstärken werden.

 

Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik ist eine Politik für Humanität und Freiheit, in einer Welt, die von Krisen und Konflikte, schwindender Solidarität und Freiräume für Kultur und Wissenschaft („shrinking spaces“) geprägt ist. Daraus ergeben sich neue Aufgaben der AKBP, die ihre traditionellen Aufgaben ergänzen und erweitern.

 

Dazu gehören die Digitalisierung, der Einsatz für die Freiheit von Kunst, Kultur und Wissenschaft weltweit, der Ausbau der Zusammenarbeit und des Austauschs mit der Zivilgesellschaft, Kooperationen mit Stiftungen und Vereinen ebenso wie mit Religionsgemeinschaften und Partnerorganisationen.

 

Dabei stößt eine national beschränkte Kulturpolitik des Bundes schon längst an ihre Grenzen. Deshalb muss die AKBP eine nationalstaatliche Ausrichtung überwinden und die Verbindung zwischen Innen und Außen, die nicht nur für Kunst, Kultur und Wissenschaft, sondern auch für Politik und Wirtschaft notwendig ist, befördern.

 

Diesen Weg setzen wir unter Berücksichtigung der UNESCO-Konvention kulturelle Vielfalt und der Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 fort. Konkret:

 

  • Die Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft wollen wir weiter ausbauen
  • Wir wollen die Zahl der Deutschen Auslandsschulen und das PASCH-Netzwerk ausbauen.
  • Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftskooperationen sollen noch mehr als bislang gefördert werden dazu gehör auch die Erreichung der Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung (SDG‘s). Dabei ist die Integration von Kultur und ihres Potenzial in nachhaltige Entwicklungsstrategien eine zentrale Aufgabe.
  • Die digitale Kommunikation wollen wir als wichtigen Teil der kulturellen Erzählung unseres Landes dem digitalen Zeitalter anpassen und dabei innovative und digitale Formate einsetzen, auch um mit neuen Kulturtechniken wie dem Gaming mit unseren Partnern und Zivilgesellschaft zusammen zu arbeiten sowie neue und jüngere Zielgruppen zu erreichen.

 

Eine europäische Kulturpolitik Deutschlands stärkt die europäische Idee nach innen und tritt für gemeinsame Werte ein. Dafür brauchen wir gesellschaftliche Diskurs- und Partizipationsräume für ein Europa der Bürger:innen, im analogen wie im digitalen Raum. Das Netzwerk gemeinsamer Kulturpräsenzen wie die deutsch-französischen Kulturinstitute wollen wir ausbauen. Zudem wollen wir auch unseren Nachbarkontinent Afrika verstärkt in den Blick nehmen. Neben der weiterhin wichtigen Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus geht es auch um die Chancen und Möglichkeiten, die Kultur, Kreativwirtschaft und Bildung eröffnen und die wir in Kooperation mit den Kulturinstitutionen und einer von einer jungen Generation geprägten Zivilgesellschaft umsetzen wollen.

 

3. Wollen Sie Kultur-, Medien- und Digitalpolitik enger verbinden? Wenn ja, wie? Geht dies auch mit strukturellen Veränderungen einher? Wie wollen Sie die kulturelle Vielfalt und die Medienvielfalt sichern? Wollen Sie künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung eines ethischen Rahmens fördern?

 

Wir werden die Entwicklung des Digitalen als künstlerischen Raum stärken und digitale Kunstprojekte fördern. Wir werden die Digitalisierung von Mediatheken vorantreiben und unser kulturelles Erbe sichern und besser zugänglich machen. Nicht zuletzt werden wir auch die Entwicklung digitaler Kulturveranstaltungen und Erlösmodelle aktiv unterstützen. Wir wollen darüber hinaus die Vielfalt in den kulturellen Einrichtungen mit gezielten Unterstützungsprogrammen stärken, damit nicht nur die Programme und Angebote divers sind, sondern sich die Vielfalt unserer Gesellschaft auch in den Kulturinstitutionen wiederfindet. Eine kohärente Digitalpolitik braucht eine veränderte Organisationskultur. Statt wie bislang strikt am Ressortprinzip orientiert, muss Digitalpolitik vor allem agil und projektorientiert in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien aber auch mit dem Parlament, den Ländern, der EU sowie der Zivilgesellschaft organisiert werden. Dafür muss es zumindest gemeinsame Federführung mit den jeweiligen Fachressorts geben. Alle Gesetzgebungsverfahren müssen auf ihre Digitaltauglichkeit geprüft werden. Notwendig ist eine strategische Steuerung mit einer klaren Mission aus dem Bundeskanzleramt. Es bedarf eines Mix aus gesetzlichen Vorgaben auf der einen und von Normen und Standards auf der anderen Seite. So kann etwa bei KI präventiv in Teilen auch auf Normen und Standards gesetzt werden, die ethische Werte fest- und durchsetzen. Standards und Normen bilden daher einen wichtigen präventiven Ansatz, sind alleine jedoch nicht ausreichend. Es bedarf daneben auch eines entsprechenden Rechtsrahmens, beispielsweise um Risiken algorithmischer Systeme angemessen zu regulieren

 

4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage in Kultur und Medien planen Sie? Wie stehen Sie zur verbesserten Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung sowie eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige? Welche Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit planen Sie?

 

Wir werden das System sozialer Sicherung so weiterentwickeln, dass Kulturschaffende und Kreative (und andere Solo-Selbständige wie Kulturvermittler*innen) auch in freien und hybriden Beschäftigungsformen besser und vor allem krisenresilient abgesichert sind. Neben der für uns unverhandelbaren Künstlersozialversicherung und den bereits erreichten Verbesserungen in der Renten- und Krankenversicherung geht es vor allem um die weitere Öffnung der sozialen Sicherungssysteme. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung so weit zu einer Arbeitsversicherung weiter entwickeln, dass sie auch der freiwilligen Versicherung gegen Einnahmeausfälle offensteht. Ein Angebot der solidarischen Absicherung würde soziale Verwerfungen vermeiden helfen und die Gewährleistung des Existenzminimums durch die Grundsicherung durch eine beitragsfinanzierte Leistung sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus werden wir die Regelungen für die oftmals unständig oder nur kurzzeitig befristet Beschäftigten zum Beispiel im Bereich des Films und der Theater vereinfachen, um die soziale Absicherung zu verbessern.

 

Wir wollen die Diversität und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst und Kultur weiter ausbauen: Mehr Frauen sollen Führungsverantwortung in Kultureinrichtungen übernehmen und künstlerische Leistungen  geschlechterunabhängig honoriert werden. Die Besetzung von Jurys, Gremien, etc. muss quotiert erfolgen, damit das künstlerische Schaffen von Frauen angemessen einbezogen werden kann.

 

5. Planen Sie Maßnahmen zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft? Wenn ja, welche? Wollen Sie Honorarmindeststandards etablieren? Wie wollen Sie die Vergabepraxis im Kultur- und Medienbereich künftig gestalten? Werden Sie den Künstlersozialabgabesatz weiterhin stabil halten?

 

Die Kultur- und Kreativwirtschaft gehört zu den umsatz- und beschäftigungsstärksten Bereichen unserer Volkswirtschaft. Deshalb gehören ihre Belange für uns auch in den kulturpolitischen Blick. Es gibt herausragende Kunst, die ohne staatliche Förderung zustande kommt. Damit das so bleibt, wollen wir ihre wirtschaftlichen Förderer*innen unterstützen. Wir werden uns daher auch um die entsprechenden Kulturmärkte zum Beispiel in Literatur, Kunsthandel und Musik kümmern, ordnungspolitische Initiativen ergreifen und Marktrahmenbedingungen gerade angesichts der Digitalisierungsumbrüche so gestalten, dass kulturwirtschaftlich inhaltebezogene Geschäfts- und Erlösmodelle gestärkt werden. Dort, wo zunehmendes Marktversagen festzustellen ist – wie beispielsweise bei den kleineren Literaturverlagen – werden wir gezielte Förderinstrumente entwickeln, um kulturelle Vielfalt sicher zu stellen.

 

Entscheidend dafür ist die Gesetzgebung des Bundes, die

„kulturförderlich“ zu gestalten ist. Die sich verändernden kulturellen Wertschöpfungsketten bedürfen einer zeitgemäßen

„kulturellen Ordnungspolitik“, etwa in den Bereichen Steuerrecht, Urheberrecht oder Künstlersozialversicherung.

 

Wir wollen eine Weiterentwicklung bestehender Förderlogiken hin zu inhaltlich strukturbildenden Maßnahmen und Impulsen. In jeder Struktur müssen aber freie Kunstproduktionen möglich sein.

 

Künstler*innen müssen mit ihren Gagen und Erlösen neben dem Lebensunterhalt auch Probe-, Atelier- und Aufführungsräume finanzieren und sind oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die Corona-Pandemie hat viele Kulturschaffende und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Clubs und die gesamte Veranstaltungswirtschaft in eine existentielle Krise gestürzt. Sie alle in dieser Krise und danach bestmöglich zu unterstützen, wird eine unserer zentralen Aufgaben in den kommenden Jahren sein. Hierzu gehört auch, dass Kulturförderung eine auskömmliche Finanzierung des Lebensunterhalts zum Beispiel durch Mindestgagen und Ausstellungshonorare für freischaffende Künstler*innen sicherstellt.

 

Der SPD ist die soziale Absicherung von Künstler*innen und Publizist*innen ein besonderes Anliegen und wir haben deshalb in der Corona-Pandemie verschiedene Maßnahmen ergriffen, damit Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) Unterstützung erhalten. So haben wir die KSK mit rund 85 Millionen Euro bezuschusst, damit der Abgabesatz von 4,2 % auch im Jahr 2022 stabil bleibt. Die Künstlersozialversicherung ist für uns unverhandelbar.

 

6. Werden Sie nach der Umsetzung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Urheberrecht ergreifen? Wenn ja, welche Akzente wollen Sie setzen? Planen Sie Veränderungen im Steuerrecht, insbesondere Umsatzsteuerrecht, für den Kultur- und Medienbereich? Wenn ja, welche?

 

Mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie wurde für Künstler*innen viel erreicht: Plattformen sind nun gegenüber den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern verantwortlich für Rechtsverletzungen und müssen künftig Lizenzen erwerben. Kreative erhalten einen Direktvergütungsanspruch und sie profitieren von neuen Transparenzvorschriften über die gesamte Lizenzkette, mit denen ihre Position insbesondere gegenüber den Streaminganbietern bei der Durchsetzung einer fairen Vergütung gestärkt wird.

 

Um zu verhindern, dass Künstler*innen und Künstler, die Vergütungen einklagen, auf einer schwarzen Liste landen, wollen wir darüber hinaus in der kommenden Wahlperiode mit einem Verbandsklagerecht gegen unangemessene Vergütungen nachsteuern. Eine entsprechende Reglung in dieser Wahlperiode ist leider an unserem Koalitionspartner gescheitert.

 

Die Regelungen, die im Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie getroffen wurden, müssen sich für Künstler*innen im Übrigen nun zunächst bewähren. Wir beobachten dies aufmerksam.

 

Das Umsatzsteuerrecht sieht im Einklang mit den verbindlichen Vorgaben des EU-Rechts eine ganze Reihe von Begünstigungen und Steuerbefreiungen für Kulturgüter vor. Daran werden wir festhalten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der finanzielle Spielraum in den Haushalten der Kommunen für den Bereich Kultur erhalten bleibt.

 

7. Wie wollen Sie das Bundesprogramm ,,Kultur macht stark“ weiterentwickeln? Planen Sie Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Bildung in der außerschulischen Bildung? Werden Sie sich für Kultur und kulturelle Bildung im ländlichen Raum stark machen? Wenn ja, was planen Sie?

 

Seit 2013 wurden jährlich 50 Millionen Euro in das Programm „Kultur macht stark“ investiert. Damit konnten schon eine Million Kinder und Jugendliche, vor allem aus einkommensschwachen Haushalten, gefördert werden. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, bereits jetzt die Förderphase bis zum Jahr 2027 festzuschreiben. Dabei werden auch digitale Formate und ländliche Räume berücksichtigt. Darüber hinaus wollen wir die kulturellen Infrastrukturen überall im Land stärken. Die Vielfalt der kulturellen Angebote in den Regionen und gerade auch im ländlichen Raum trägt zur Lebensqualität bei. Hier wird auch die Bundeskulturpolitik weitere Impulse setzen. Wir werden Programme auflegen, mit denen kulturelle Freiräume sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Räumen gesichert und entwickelt werden können.

 

8. Werden Sie sich für die kulturelle lntegration und den Zusammenhalt in Vielfalt in Deutschland einsetzen? Was planen Sie konkret? Welche Relevanz hat in diesem Zusammenhang die Erinnerungskultur für Sie? Was wollen Sie tun, um Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten?

 

Sozialdemokratische Kulturpolitik erhebt den Anspruch, allen Bürger*innen den Zugang zu Kunst und Kultur, unabhängig von Herkunft, Bildung, sozialer Lage und finanziellen Mitteln zu ermöglichen. Teilhabe an Kunst und Kultur ist ein Schlüssel zu Selbstbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und Integration. Ein möglichst flächendeckendes Kulturangebot – offen für alle – ist das Ziel nserer Politik. Wir werden uns mit Nachdruck darum kümmern, dass sich die Kultureinrichtungen weiter öffnen können und Bemühungen um ein diversitätsorientiertes Audience Development stärken. Wir werden Barrieren senken – auch materielle Barrieren. Kulturelle Vielfalt werden wir mit gezielten Unterstützungsprogrammen stärken.

 

Wir brauchen eine Erinnerungskultur, die Wissen vermittelt und Empathie schafft; die Entwicklungen nachvollziehbar macht und hilft, das Damals und das Heute in all ihrer Komplexität und Widersprüchlichkeit zu verstehen; die zeigt: Unsere Demokratie ist nicht selbstverständlich, sondern wurde über viele Jahrzehnte erstritten und muss heute und zukünftig verteidigt werden. Wir stehen für eine Erinnerungskultur, die keine Geschichtsbilder vorgibt, sondern zur Reflexion, zum Hinterfragen der eigenen und der Anerkennung anderer Perspektiven anregt. Die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland hat sich intensiv mit dem Zivilisationsbruch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auseinandergesetzt.

 

Das Erstarken von Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus stellt uns jetzt vor neue Herausforderungen. Wir wollen auch in Zukunft mit der Aufarbeitung allen Tendenzen zum Desinteresse, Verschweigen und Bagatellisieren von Erfahrungen gesellschaftlicher Ausgrenzung, Benachteiligung und Verfolgung in der Gesellschaft generationsübergreifend entgegenwirken. Damit wollen wir auch die Menschen erreichen, die keinen familiengeschichtlichen Bezug zur Geschichte des NS-Regimes oder dem SED- Unrechthaben, aber durch eigene Migrationsgeschichte Bezüge herstellen können.

 

Aus der Geschichte zu lernen, heißt auch, Schlüsse auf die aktuellen Gefährdungen unserer Demokratie zu ziehen. Hierzu braucht es verstärkte schulische und außerschulische politische Bildungsarbeit, mit der Demokratiebildung und demokratische Partizipation gestärkt werden.


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