Kulturgutschutzgesetz

Deutschland ist als EU-Mitglied verpflichtet, die EU-Richtlinie zum Kulturgutschutz in nationales Recht umzusetzen. Dazu muss das geltende Kulturgutschutzgesetz, das vor sechzig Jahren in Kraft trat, novelliert werden. Dabei soll auch die UNESCO-Konvention zum Kulturgutschutz aus dem Jahr 1970 organisch in das deutsche Kulturgutschutzgesetz eingefügt werden. Die Diskussion um das Kulturgutschutzgesetz ist eine gute Gelegenheit, um den

Umgang mit der Einfuhr und dem Handel mit Kulturgut zu reflektieren. Es ist ein Weckruf für den vertrauenswürdigen Kunsthandel, seine Seriosität unter Beweis zu stellen und sich von illegalen Machenschaften deutlich zu distanzieren. Es ist eine Chance für eine gesellschaftliche Debatte um Kulturgut, unsere Sicht auf andere Länder und unseren Respekt vor anderen Kulturen. Es ist eine Verpflichtung, das Erbe der Menschheit zu schützen, zu pflegen und zu bewahren.