Trilogverhandlungen zum Urheberrecht: Interessen der Kultur in den Mittelpunkt rücken

Deutscher Kulturrat zu den Trilogverhandlungen von EU-Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Berlin, den 20.11.2018. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat heute eine Stellungnahme „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ zu den Trilogverhandlungen von Europäischen Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission vorgelegt. Der Deutsche Kulturrat begrüßt darin, dass im September dieses Jahres der Weg für die Trilogverhandlungen frei gemacht wurde.

 

Der Deutsche Kulturrat ruft die beteiligten Institutionen dringend auf, zügig eine Einigung zu erzielen, damit noch in dieser Wahlperiode des Europäischen Parlaments die Arbeiten an der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft abgeschlossen werden können. Eine Verzögerung würde vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament dazu führen, dass der Richtlinienvorschlag möglicherweise nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könnte. Das wäre für den gesamten Kulturbereich höchst problematisch.

 

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass das Urheberrecht in erster Linie dazu dient, die Urheberpersönlichkeits- und die Verwertungsrechte der Urheberinnen und Urheber sowie der anderen Rechteinhaber zu sichern. Der Schutz geistigen Eigentums ist ebenso ein Menschenrecht wie das Recht auf Teilhabe an Kunst und Kultur (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 27).

 

In seiner Stellungnahme geht der Deutsche Kulturrat unter anderem konkret auf Schrankenregelungen, die Nutzung vergriffener und verwaister Werke, Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen, Verlegerbeteiligung und die Plattformregulierung ein.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Schutz geistigen Eigentums ist ein Menschenrecht. Daran scheint 70 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mehr denn je erinnert werden zu müssen. Künstlerinnen und Künstler wollen, dass ihre Werke gesehen, gehört und gelesen werden. Sie wollen und müssen ebenso einen wirtschaftlichen Ertrag aus ihrer künstlerischen Leistung ziehen können. Es ist darum dringend erforderlich, dass die Interessen von Kunst und Kultur in den Mittelpunkt von Urheberrechtsänderungen gerückt werden. Bei den Trilogverhandlungen sollte der Anfang hierzu gemacht werden.“

 


 

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