Tarifeinheitsgesetz: Kulturbereich belegt, dass eine gesetzliche Regelung nicht nötig ist

Deutscher Kulturrat gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Berlin, den 05.05.2015. Morgen wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags unter anderem den Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Bundestagsdrucksache 18/4062) beraten. Die Bundesregierung plant, dass dieses Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.

 

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit klar gegen eine solche Regelung positioniert. Im Kunst-, Kultur- und Mediensektor gewährleisten die berufsspezifischen Gewerkschaften und Berufsverbände als Pendant zu berufsspezifischen Arbeitgeberorganisationen, dass adäquate dem Sektor angepasste tarifliche Regelungen getroffen werden.

 

Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass das Gesetz zur Tarifeinheit einen Konkurrenzdruck unter den Gewerkschaften erst entstehen lässt und damit einer funktionierenden Tarifautonomie entgegenwirken würde. Als besonders problematisch sieht der Deutsche Kulturrat den Anknüpfungspunkt des Betriebs im Gesetzentwurf, da sich die Betriebe im Kunst-, Kultur- und Mediensektor aufgrund projektbezogener Beschäftigungen nur schwer klar und schon gar nicht dauerhaft definieren lassen. Praktisch wird es nur sehr schwer feststellbar sein, welche Gewerkschaft zu welchem Zeitpunkt die Mehrheit der Beschäftigten vertritt und damit nach dem geplanten Traifeinheitsgesetz die Verhandlungsführung inne hätte.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die morgigen Beratungen zum Gesetz zur Tarifeinheit im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestags finden vor dem Hintergrund aktueller Tarifauseinandersetzungen statt. Diese aktuelle Tarifauseinandersetzung dürfen für die Abgeordneten aber nicht handlungsleitend sein. Speziell im Kunst-, Kultur- und Medienbereich beweisen die berufsspezifischen Gewerkschaften seit Jahrzehnten, dass es gelingt, für die jeweilige Branche und den Betrieb angepasste Lösungen zu finden. Diese gute Praxis im Kulturbereich darf durch ein Gesetz zur Tarifeinheit nicht zerstört werden.“

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