Sächsisches Kulturraumgesetzes: Vorbild und trotzdem kein Allheilmittel

Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes in Öffentlicher Anhörung im Landtag

Berlin, den 17.01.2016. Morgen findet in Dresden eine ganztägige Öffentliche Anhörung zum Bericht über die Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes statt.

 

18.01.2016 – 10:00 Uhr – Sächsischer Landtag, Dresden Plenarsaal

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, vertritt die Bundeskulturverbände bei dieser Anhörung.

 

Kulturpolitisch konnte Sachsen in den letzten Jahrzehnten mit dem Sächsischen Kulturraumgesetz punkten. Nicht zuletzt, weil es in den anderen Ländern kein vergleichbares Landesgesetz gibt. Das führt dazu, dass egal ob Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ oder Kulturkonvent Sachsen-Anhalt stets der Blick nach Sachsen gerichtet wird, wenn es um strukturierte Kulturpolitik im Zusammenspiel von Land und Kommunen geht. Mitunter wird sehr schnell die Forderung erhoben, ein vergleichbares Kulturraumgesetz auf den Weg zu bringen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zur morgigen Anhörung: „Das Sächsische Kulturraumgesetz ist nach zwanzig Jahren immer noch ein flexibles Instrument der Kulturfinanzierung in Sachsen und hat sich in wichtigen Teilen bewährt. Das Kulturraumgesetz ist aber kein Allheilmittel, auch sächsische Kultureinrichtungen tauchen auf der Roten Liste gefährdeter Kultureinrichtungen des Deutschen Kulturrates auf. Das Kulturraumgesetz bewahrt nicht grundsätzlich vor Problemen in der Kulturfinanzierung, trotzdem hat Sachsen mit diesem Gesetz die Kulturpolitik in ganz Deutschland deutlich mitgeprägt. Das Sächsisches Kulturraumgesetzes ist ein Vorbild.“

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