„Metall auf Metall“-Entscheidung Bundesverfassungsgericht – Verhältnis der Freiheit der Kunst und des geistigen Eigentums muss neu justiert werden

Berlin, den 31.05.2016. Der Deutsche Kulturrat bewertet die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall „Metall auf Metall“ (Pelham vs. Kraftwerk) als eine Aufforderung an den gesamten Kulturbereich, die notwendige Debatte, was urheberrechtlich erlaubt und was verboten ist, noch intensiver zu führen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Hinter dem Streit steht eine wichtige Frage, die die Kulturbranche seit Jahren beschäftigt, das Verhältnis der Freiheit der Kunst und dem Schutz des geistigen Eigentums. Nach dem heutigen Urteil könnte man glauben, dass die Freiheit der Kunst über den Schutz des geistigen Eigentums gesiegt hätte, doch ohne geistiges Eigentum haben Künstler kein Einkommen und ihnen nützt dann die Freiheit der Kunst wenig. Deshalb muss ein vernünftiges Verhältnis zwischen den beiden untrennbaren Rechten gefunden werden. Diese Diskussion sollte aber nicht den Gerichten überlassen werden, sondern der Kulturbereich in seiner ganzen Breite muss sie führen.“

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